Mietvertrag abgelaufen?
Hallo zusammen Ich habe einen Mietvertrag für eine Pizzeria abgeschlossen, dauer des Mietvertrag Betrug 3 jahre nun sind die drei jahre rum, ich betreibe weiterhin die Pizzeria, ich bezahle weiterhin Miete. Mein Vermieter will keinen neuen vertrag abschließen. Jetzt möchte in einer anderen Stadt umziehen, ich möchte den laden verkaufen, aber ohne neuen Mietvertrag sind mir die Hände gebunden. Gib es da irgendeine Möglichkeit den Laden zu verkaufen, oder was für Möglichkeiten habe ich. Ich bedanke mich.
Jetzt hat das Objekt einen anderen Eigentümer bekommen, ich weiß aber nicht was für Absichten, er hat
freundlichen Grüßen
8 Antworten
Ueblicherweise haben solche Vertraege eine Verlaengerungsklausel. Dann steht auch im Vertrag, wie lange der Vertrag sich ohne Kuendigung verlaengert und zu welchen Terminen mit welcher Frist dann gekuendigt werden kann.
Gibt es das in deinem Vertrag nicht? Dann hast du einen unbefristeten Mietvertrag und die Kuendigungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Welche das sind, habe ich jetzt nicht auf dem Schirm. Vielleicht reicht sie ein anderer User ja nach. Auf alle Faelle unterscheiden diese sich von denen fuer die Kuendigung von Wohnraummietvertraegen.
Ohne Mietvertrag ist Ihr Laden nichts mehr Wert! - Das weiß ein Vermieter und kann dies mit einem neuen Mieter so richtig zu "Kohle" machen!
Nehmen Sei als Beiypiel die zahnarztpraxis, welche zum Preis von € 400.000 wegen Einritt in den ruhestand verkauft werden soll.
Der Zahnarzt plant vermeintlich vorsichtig gründlich und kündigt mit der noch offenen Frist von z.B. 2 Jahren.
Bei Fristablauf der Kündigungsfrist sinkt der Praxiswert komplett auf "0" zzgl. Kosten der Entsorgung.
Für einen Berufsfänger in der Zahnmedizin eröffnen sich nun ungeahnte Möglichkeiten (vorhandenes Klientel, Standort), die dem Vermieter bei geschickter Gestaltung (verbesserte Miete, Beschaffung Praxiseinrichtung) zugute kommen.
In Ihrem Falle trifft dies halt für einen neuen Pizzabäcker zu.
Die Absichten des Vermieters sind hier nur allzu deutlich!
Du verfügst über die Mietsachsche? Bezahlst Miete? Dann hast Du einen Mietvertrag zu den Bedingungen wie sie im ursprünglichen Vertrag festgehalten wurden, bzw wie sie im letzten Nachtrag stehen. Der Vertrag hat sich stillschweigend um ein Jahr verlängert.
Dein Text ist sehr wirr geschrieben.
Welcher Betrug soll stattgefunden haben?
Du kannst nichts verkaufen, was dir nicht gehört!
Du hast den Laden gemietet und nicht gekauft!
Der Laden wurde auf mindestens 3 Jahre gemietet und wenn er von dir nicht fristgemäß gekündigt wird läuft er weiter.
Nach diesen 3 Jahren hast du doch die Möglichkeit diesen Laden zu kündigen.
Du kannst den Laden nicht verkaufen, denn du bist nur Mieter darin. Du kannst nur deine persönlichen Dinge verkaufen, wenn der Nachfolger sie kaufen will. Ansonsten musst du die Liegenschaft räumen. Oder der Vermieter macht das für dich, auf deine Kosten natürlich.
Quatsch! Der Mieter kann den Laden nicht verkaufen, da dieser ihm nicht gehört.
Ein solcher Nachfolger müßte den Vertrag erstmal übernehmen können!
Der clevere Vermieter wird seinen Vorteil daraus zu ziehen wissen, in dem er das Altmietverhältnis klugerweise auslaufen läßt und einen neuen Vertrag mit besseren Konditionen aushandelt.
Warst Du schon mal selbständig und hast einen anderen Laden übernommen? Ich schon! Wieder ein Versuch, wo ein Blinder einem die Farbe Weiß erklären will!
Ich habe das Gefühl, dass der Fragesteller noch gar nicht mit dem Besitzer der Immobilie gesprochen hat.
Könnte dran liegen, dass dieser ihn bewußt "links liegen" läßt!?!
Das kann schon sein. Dazu fehlt uns die Info. Wir können nur darauf antworten, was oben in der Frage steht.
Nein! Die Erfahrung lehrt was da so abgeht!
Die Angaben des Pizzabäckers sind dazu vollkommen ausreichend.
Wäre das anders, würden wir mit Sicherheit eine entsprechende Rückäußerung des Fragestellers lesen.
Gut, dass Du uns die Welt erklären kannst!
Natürlich kann man den Laden verkaufen, wenn der Nachfolger den Mietvertrag übernehmen kann. Verkauft werden nämlich die Umsatzzahlen und die Einrichtung!