Kann ich den Mietvertrag von meiner Mutter übernehmen?

7 Antworten

Hallo fakiro03, wenn du in der Wohnung gemeldet bist kannst Du eigendlich die Wohnung übernehmen(Todesfall). Wie es sich bei Auszug Deiner Eltern verhält ist mir nicht klar. An Deiner Stelle würde ich persönlich den Vermieter mitteilen, dass Du die Wohnung nach Auszug Deiner Eltern übernehmen möchtest. Der Vermieter wird Dir dann schon sagen was möglich ist. Bei evtl. Genossenschaftswohnung, sollten Deine Eltern Dir Ihre Anteile Überschreiben. Dann würde es wohl keine Probleme geben. Bitte setze Dich auf jeden Fall mit Euren Vermieter in Verbindung!°!!! Vielleicht war die kleine Info was wert. Mit freundlichen Grüssen, Hk.

grundsätzlich ist so etwas möglich mit zustimmung des vermieters

denke aber es wird keine probleme geben, weil deine eltern ja ihre 3-monatige kündigungsfrist sonst einhalten müßten und somit wieder ein neuer mieter durch den vermieter genommen werden müsste

es ist nur mit eurem vermieter zu klären aber es geht und wird dann entsprechend geändert entweder wird der vertrag auf dich umgeändert oder man erstellt die einen komplett neuen

Wenn der Vermieter damit einverstanden ist, warum nicht? Allerdings kann er, wie bei jeder Neuvermietung, die Miete neu festlegen.

Da mußt du mit dem Vermieter/Verwalter sprechen. Ohne Absprache ist das nicht zulässig, es sei denn deine Eltern bezahlen weiterhin die Miete.

fakiro03 
Beitragsersteller
 04.09.2010, 16:03

wenn die weiterbezahlen aber nicht mehr in der wohnung wohnen geht das ? und haben neue anschrift also nicht mehr gemeldet das sie in der wohnung wohnen ?

lydiaxx3  04.09.2010, 16:45
@fakiro03

Ich denke schon, daß das geht... aber der Vermieter muß auf alle Fälle informiert werden

wenn die weiterbezahlen aber nicht mehr in der wohnung wohnen geht das ? und haben neue anschrift also nicht mehr gemeldet das sie in der wohnung wohnen ?