Mietverlängerung/Räumungsschutz
Hallo, ich hab ein Frage ob ich Mietverlängerung/Räumungsschutz beantragen kann für ca. 7 Tage. Ich wohne in einem Studentenwohnheim. Da die Wohnzeit bis 30.09 läuft und der neue Mietvertrag ist erst ab 1-3.10.. Mir wurde zugesichert wenn ich einen neuen Mietvertrag habe kann der Vertrag sogar um 3 Monate verlängert werden. Allerdings nun wenn ich um 7 Tage frage wurde es abgelehnt. Da sie anscheinen nahtlos weitervermieten. Die Miete habe ich immer pünktlich per Lastschrift gezahlt. Nun ist die Frage ist eine solcherMietverlängerung/Räumungsschutz möglich in einem Studentenwohnheim? Bin Student und habe wenig Geld, und habe leider keine Möglichkeit mein Zeug bei einem Freund unterzustellen, da es an sich doch recht viel ist.!
6 Antworten
Nein, da hast du keine Chance. Dein Vertrag läuft bis 30.09., dann mußt du auch an diesem Tag raus ein und die Wohnung übergeben. Der neue Mieter hat auch keinen, wo er seine Sachen zwischenparken kann.
Es ist üblich, das nahtlos weiter vermietet wird. Du wirst dir also etwas einfallen lassen müssen.
Da Dein Mietvertrag am 30.09.2013 endet und der Vermieter mit einer Verlängerung nicht einverstanden ist, wirst Du wohl räumen müssen.
Einen rechtlichen Anspruch auf eine Verlängerung hast Du leider nicht.
Nein, natürlich nicht, Dein Mietvertrag endet und der des Nachmieters beginnt...
Falls Du nicht räumst, wird das übrigens sehr teuer (Mietausfall, Unterkunftskosten, Einlagerung für den Nachmieter)...
Allerdings nun wenn ich um 7 Tage frage wurde es abgelehnt. Da sie anscheinen nahtlos weitervermieten. Die Miete habe ich immer pünktlich per Lastschrift gezahlt. Nun ist die Frage ist eine solcher Räumungsschutz möglich in einem Studentenwohnheim? Ich würde es nicht darauf ankommen lassen.
Du musst sonst mit Schadenersatzforderungen rechnen.
Für 7 Tage wird man bestimmt doch mal bei Freunden unterkommen können.
Selbst mit einer Reisetasche irgendwo unterkommen mag ja noch gehen. Aber die sollten doch irgendeine Möglichkeit haben, wo Möbel mal drei Tage stehen können?
Wenn man kündigt sollte man schon eine Wohnung fest haben.
Wenn die Kündigungsfrist zu Ende ist muss man halt ausziehen, weil der Nachmieter rein will.
Außerdem hatte der Fragesteller die Möglichkeit den Vertrag um drei Monate zu verlängern.
Die Vermietung von Wohnraum im Studentenwohnheim fällt nicht unter das Mietgesetz. Es gibt da keinen Räumungsschutz. Sprich mit einem Umzugsunternehemen, lass dein Zeug am 30.09.bis 18:00 h abholen und am 01.10.ab 09:00 in der neuen Bleibe einräumen.
Selbst mit einer Reisetasche irgendwo unterkommen mag ja noch gehen.
Aber die sollten doch irgendeine Möglichkeit haben, wo Möbel mal drei Tage stehen können?