FREMDE IN GARAGE?
(Ich bin Mieter)
Guten Abend,
heute wurde vor meiner Haustür gesoffen und ein Jugendlicher fande es interessant an meine Mülltonnen zu pissen. So eine respektlosigkeit respektiere ich natürlich nicht. Ich habe seine Nummer herausgefunden und habe ihn angerufen, ich sagte ihm er solle sehr schnell zurück kommen, um seine Pisse wegzumachen..
Er kam mit einem seiner Kollegen, was absolut kein Problem war. Ich habe ihm gesagt dass er sofort mitkommen soll in die Garage. Seinem Freund habe ich es aber nicht gesagt. Ich habe ihm gesagt, er soll das Grundstück, bzw. meine Garageneinfahrt verlassen, da ich das Hausrecht habe. Es kam zu einer gehaltvollen Auseinandersetzung…
Meine Frage nun:
Steht mir als MIETER zu, Leute aus meiner Garage oder meiner Einfahrt zu verweisen?
Was habe ich noch so für Rechte?
Vielen Dank für die Antworten.
Was ist eine gehaltvolle Auseinandersetzung?
ich meinte gewaltvoll*
5 Antworten
Hallo Peter
Was meinst du mit einer gehaltvollen Auseinandersetzung ?
In Zeiten von Coronna ist es äußerst bedenklich zB. auf einen Garagenhof und an Mülltonnen zu urinieren ! Manchmal berühren Anwohner die Mülltonnen, somit können Viren und Bakterien theoretisch eine Ansteckunsgefahr sein. In ärmeren Gegenden passiert so etwas oft, gesund ist so etwas keinesfalls ! Würde solch ein Fehlverhalten öfters vorkommen, dann stinkt der Garagenhof mächtig.Ein längerer Aufenthalt ist sehr unangenehm !
Ein Urinieren an Gebäuden hinterlässt an Beton, Verputzungen, Ziegel, Sandstein usw. erhebliche Sanierungskosten ! Urin enthält Salz Ausscheidungen, welche zB. auch Garagentore aus Metall verrosten lässt. Ein Sektional Garagen Tor hat Kunststoff Lamellen, diese würden zerstört werden, daher Kunststoff dadurch brüchig wird.
Solch ein lausiges Verhalten mußt du bei der Polizei anzeigen, zunächst ohne Strafantrag. Man könnte eine Aufforderung aufrufen den Hof und die Gegenstände usw. mit einen Hochdruck Reiniger mittels Reinigungsemulsion zu säubern. (Wenn es 6 Grad + Celsius sind)
Sollte so etwas im Sommer passieren, könnte theoretisch nochmals verstärkt eine erhöhte Ansteckungsgefahr vorhanden sein. Wenn wirklich eine erkrankte Person mit einer ansteckenden Krankheit so etwas macht ! Kinder und Erwachsene gehen ja im Sommer gern barfuß ! Also passt bloß auf euch auf !
🎆,Frohes neues Jahr von Mirco
Hallo Peter,
💫 Vielen lieben Dank für den Stern, melde dich gerne noch einmal um Mal zu schauen, ob du einen Lösungsweg gefunden hast ..💫
Ich wünsche dir für 2022 beste Gesundheit, viel Erfolg und das dir solche "Garagen Strolche"erspart bleiben !
🎆.. Gruß Mirco
Natürlich
Ja, als Mieter hast du über das gemietet Eigentum des Vermieters die Verfügungsgewalt.
Kann es aber sein, dass du sehr herrisch bist?
würde ich nicht behaupten. ich bin der meinung dass jeder mensch einen gewissen grundrespekt aufzeigen wollte, was ich auch tue. so eine dreckige Aktion lasse ich nicht durchgehen.
Solange du die Miete zahlst, hast du das Besitz- und Hausrecht.
vielen dank.
Steht mir als MIETER zu, Leute aus meiner Garage oder meiner Einfahrt zu verweisen?
Ja, aber nicht mit Gewalt.
Was habe ich noch so für Rechte?
Die Polizei zu rufen, wenn der "Störer" das gemietete Grundstück nicht verlässt.
Das Urinieren an die Mülltonne kannst Du bei der Polizei als Sachbeschädigung anzeigen.
Den Schädiger aufzufordern, seine Pisse zu entfernen, steht Dir ebenfalls als Recht zu. Der Kommunikationsweg ist relativ egal, so lange er Wirkung zeigt und der Pisser Deiner Aufforderung nach kommt.
danke für so einen informativen text.