Mietverlängerung per e-Mail gültig?

4 Antworten

KeinPlan09kA 
Beitragsersteller
 16.06.2018, 11:52

Also ich versuche es nochmal zu erklären 😄. Der Mietvertrag ist ja befristet. Ich habe ihm per Mail geschrieben ob es möglich ist diesen um 3 Monate zu verlängern. Es kam von ihm aber nichts. Deshalb habe ich gleich 1 Tag später geschrieben das es sich erledigt hat und ich nun doch Ende diesen Monat ausziehe.

Wenn ein Vertrag ausläuft, verstehe ich ich warum man diesen kündigen sollte?! Außerdem hat er mir nicht bestätigt das er den Mietvertrag verlängert hat. Geschweige denn habe ich irgendwas unterschrieben oder sonstiges.

Bitterkraut  16.06.2018, 11:53
@KeinPlan09kA

Warum liest du nicht einfach mal was im Link steht? Vermutlich ist die Befristung gar nicht wirksam.

Renick  16.06.2018, 12:07
@KeinPlan09kA
Der Mietvertrag ist ja befristet.

Nein. Das ist ein Irrtum. Befristung bedeutet was anderes. Du hast einen unbefristeten Vertrag mit Kündigungsausschluss für 1 Jahr. Daher ist eine Kündigung erforderlich.

In einem Kommentar hast du den Wortlaut aus dem Vertrag geschrieben. Demnach ist es kein befristeter Vertrag. Dieser wäre überhaupt nicht verlängerbar, sondern würde automatisch enden. Das Wörtchen "zunächst" zeigt aber, dass dies gar nicht gewünscht ist.

Es wird aus der Formulierung klar, dass in Wirklichkeit ein gegenseitger Kündigungsausschluss für ein Jahr beabsichtigt war, der Vertrag aber ansonsten unbefristet ist.

Du hättest somit frühestens zum 30.6. kündigen können. Das geht nun natürlich nicht mehr, da die 3 Monate Kündigungsfrist eingehalten werden müssen. So ist aktuell der frühest mögliche Zeitpunkt für das Vertragsende der 30.9.

Du musst schriftlich kündigen, also per Brief. Per E-Mail genügt nicht. Und am besten so abschicken, dass du die Kündigung ggf nachweisen kannst. Also entweder mit Einwurfeinschreiben oder zusammen mit einem Zeugen persönlich abgeben/einwerfen.

Ich würde den Vermieter anrufen wenn ein Persönliches treffen nicht möglich ist.

Sieht für mich so aus, als hätte er dir eine Ausservertragliche zusage gegeben und deine Zweite Mail entweder überlesen oder gar nicht erst geöffnet. Die hätte (ausgedruckt) gültigkeit wenn er dich vor September auf die Straße setzen würde.

Daß du jetzt schon kündigen musst, ist richtig da du 3 Monate (Kündigung frist) Zeit hast eine Wohnung zu suchen. Das ist bei uns auch so. Nur das bei uns die Kündigungsfrist länger ist weil wir in dem Haus bereits über 10 Jahre Mieter sind.

Ein Persönliches Gespräch könnte das ganze aufklären.

KeinPlan09kA 
Beitragsersteller
 16.06.2018, 11:16

Aber bekommt man dafür nicht einen neuen Mietvertrag wenn es verlängert wird? Und er kann das einfach so verlängern ohne es zu bestätigen?

KKatalka  16.06.2018, 11:40
@KeinPlan09kA

Du kannst selbstverständlich auf einen bestehen (zu deiner eigenen Absicherung). Aber ist bei einer Mündlichen/ schriftlichen Vereinbarung nicht zwingend nötig. Unsicher, ja, aber nicht nötig! Solange beide Parteien ihr Wort halten geht in der Regel auch alles gut!

Bsp. Wir haben mit dem Vermieter Mündlich vereinbart, dass unsere Kündigungsfrist auf 3 Monate runtergestuft wird. (Lange Geschichte). Wir verlassen uns nun auf sein Wort, und er verlässt sich darauf dass wir nach der Kündigung binin 3 Monaten draußen sind. Der Vertrag bleibt dabei unberührt, weil weder Schriftlich noch in Gegenwart von Zeugen diese Vereinbarung getroffen wurde. Also, reine Vertrauenssache.

Bitte mal den exakten Wortlaut wie er im Vertrag steht zur Befristung posten.

Ein Vertrag mit Befristung (Zeitmietvertrag) muß eine von 3 zulässigen Befristungsgründen beinhalten, ansonsten ist er unbefristet.

Oder wurde hier ein Kündigungsverzicht vereinbart?

KeinPlan09kA 
Beitragsersteller
 16.06.2018, 11:09

Das Mietverhältnis beginnt am 01.07.2017 und läuft befristet für zunächst ein Jahr. Es kann mit den gesetzlichen Fristen von beiden Parteien gekündigt werden.

anitari  16.06.2018, 11:16
@KeinPlan09kA

Solche Klauseln sind seit 2001 unwirksam. Heißt der Vertrag ist unbefristet und dein VM im Recht. Du mußt fristgerecht kündigen. Das ist noch bis zum 4. Juli zum 30. September 2018 möglich.