DJH-Mitgliedschaft per E-Mail kündigen?
kann ich meine DJH-Kündigung per E-Mail schreiben? auf der djh-seite steht das die kündigung bis 30. september bei denen vorliegen muss, nun weiß ich eben nicht ob per post oder sonst was. ich hab schon eine email geschrieben aber da kam noch nichts zurück, deswegen weiß ich nicht ob das jetzt in ordnung war. kann mir da jmd helfen?
3 Antworten
Du kannst natürlich auch die Mitgliedschaft per E-Mail kündigen. Aber eigentlich ist eine Kündigung beim DJH garnicht unbedingt nötig. Wenn Du einfach Deinen Jahresbeitrag nicht weiter bezahlst bekommst Du auch keinen neuen Mitgliedsausweis. Du bekommst lediglich zu beginn des neuen Jahres noch ein weiteres mal eine Zahlungsaufforderung, was aber keine Mahnung in dem Sinne dastellt. Wenn Du auch diese Zahlung nicht vornimmst passiert nichts weiter. Du bekommst dann erst wieder zum ende des Jahres 2011 eine erneute Zahlungsaufforderung.
nein das stimmt nicht, das läuft einfach weiter wenn man nicht kündigt. steht auf der djh seite
AB Oktober 2011 ca... sollen doch die /rechtsgültigen/Mailadressen in Gang kommen..für den Schriftverkehr mit Behörden geeignet mit spezieller Signatur usw...
Rechtsgültig ist im Zweifelsfall ein FAX mit Unterschrift. Oder ein Einschreiben.
Wichtige Dinge würde ich keinesfalls mit EMAIL weitertransportieren.
Infos verschiedenster ARt bekommt man auf Newsletters von so "Rechtsberatungswebsites"z.B.123recht.net oder so ähnliche.
Sende diese Kündigung auf jeden Fall schriftlich und per Post (Einschreiben) rechtzeitig ab!