Mieter gibt Wohnungsschlüssel nicht zurück?
Hi, ein ehemaliger Mitbewohner gibt die schlüssel nicht zurück bzw. erpresst uns, dass er erst die Kaution haben will und die Schlüssel zurück gibt. Das Problem ist, dass er Schaden am Mietobjekt verursacht hat und noch offene stehende Nebenkosten hat, daher können wir ihn nicht die Kaution zurückzahlen. Außerdem ist das Problem dass wir seine neue Adresse nicht kennen. Kann man die irgendwie herausfinden mit einen Anwalt? Oder Sollte man einfach Schlösser austauschen?Hierbei ist das Problem, dass er immernoch den Haustür schlüssel hat.
8 Antworten
Er hat keinen Anspruch auf sofortige Rückzahlung. Die Mitmieter haben Anspruch auf sofortige Schlüsselrückgabe. Die kann man notfalls auch per Anwalt durchsetzen. Und bei einer Klage kann der Anwalt auch zum Einwohnermeldeamt.
Aber warum kauft ihr nicht einfach einen neuen Schließzylinder und zieht die Kosten von seiner Kaution ab ? Das ist einfacher und wirksamer.
Ja, das wär auch alles kein Problem, aber derjenige hat eh schon genug schaden am Mietobjekt verursacht und dann sind da noch die offenen Nebenkosten, was zusammen wahrscheinlich noch nicht mal die komplette Kaution deckt. Aber trotzdem danke
Da Euer Exmieter sich hoffentlich an die Meldeauflagen gehalten hat - ganz einfach:
Ihr stellt eine Einwohnermeldeamtsanfrage beim zuständigen Meldeamt ( Eure jetzige Adresse ) und könnt so die neue Anschrift erfahren - Kosten unter 10 Euro.
Dann ein Schreiben an diesen, mit der letztmaligen Aufforderung den Schlüssel binnen 48 Stunden abzugeben und der Ansage, dass Ihr nach erfolglosem Fristablauf, das Schloss / die Schlösser zu seinen Lasten austauschen werdet.
Dann ein Schreiben an diesen, mit der letztmaligen Aufforderung den Schlüssel binnen 48 Stunden abzugeben und der Ansage, dass Ihr nach erfolglosem Fristablauf, das Schloss / die Schlösser zu seinen Lasten austauschen werdet.
Das kann aber Ärger geben.
Bitte mal meinen Link aufrufen und durchlesen!
http://www.rechtsanwalt-bach.de/mietrecht-leipzig/rueckgabe-mietwohnung/
Euer Forderungen müßt ihr rechtskräftig feststellen lassen wenn er der Aufrechnung widerspricht.
Außerdem müßt ihr erst die Schäden am Mietobjekt beseitigen, und ihm von der Kaution abziehen.
Die neue Anschrift vom Kumpel bekommt ihr, wenn ihr einige Wochen wartet.
Dann geht bitte aufs Einwohnermeldeamt, seinen Namen, das Geburtsdatum sowie seine Voranschrift habt ihr ja.
Wenn ihr gefragt werdet, warum, sagt ihr, es geht um eine Forderung.
Die Auskunft kostet ca. 7,--
Wechselt den Schließzylinder, und zieht die Kosten von der Kaution ab. Die Sache mit dem Haustürschlüssel meldet ihr am besten dem Vermieter. Vieleicht kümmert der sich drum.
Gibt der Mieter die Schlüssel nicht zurück, hat keine Übergabe stattgefunden, siehe Link meiner Antwort.
Da handelt sich einer (der Mieter) gerade ordentlich Ärger ein, vor allem teuren Ärger.
Wie immer .... alles schriftlich!