Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wenn ich kein Mieter war?
Hallo Guten Tag.
Mein Mann ist Mieter der gemeinsamen ehelichen Wohnung. Ich möchte ausziehen und der neue Vermieter möchte von mir eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
Da ich ja aber kein Mieter der gemeinsamen Wohnung bin bekomme ich die ja auch nicht. Was kann man machen????
Vielen dank
2 Antworten
Es dem Vermieter sagen. Du bist ja nicht Mieter der Alten Wohnung. Oft werden solche Bescheinigungen auch nur deswegen gefordert, weil sie in dem von dem Vermieter benutzten Vertrag stehen.
So weit ich weiß steht in dem Standard Vertrag auch gleichzeitig, "Wird nur gebraucht, wenn der Mieter vorher Mieter war. Sonst reicht Kopie des alten Mietvertrages, wo er vorher gewohnt hat", oder so
Ihr habt die Wohnung gemeinsam bewohnt. In einer Ehe sind beide für die Mietzahlung verantwortlich, denn wenn dein Mann keine Miete bezahlt hätte, hätte man euch auch beide rausgeworfen. Du warst ja Mitmieter und hast nicht illegal in der Wohnung gewohnt und warst sicherlich auch polizeilich gemeldet. Also wo ist das Problem? Beim jetzigen Vermieter einfach ein solche Bescheinigung holen, mit den Inhalt, dass die Miete für diese Wohnung immer pünktlich bezahlt wurde.
Klar haben sie gemeinsam die Wohnung bewohnt. Wenn sie jedoch nicht jeder einzeln den Vertrag unterschrieben haben ist nurder Mann der Mieter.
Was glaubt ihr wie viele Prozesse es schon gegeben hat, weil der Mieter gestorben ist und der Vermieter jetzt meinte der Vertrag ist gekündigt, weil ja der Vertragspartner ja gestorben war. ...;))))
Der Vermieter könnte schreiben, dass du kein Mieter warst und da du sicherlich nicht als zu lange dort gewohnt hast, könntest du auch bei deinen Vorvermieter ( also wo du vor der Ehe gewohnt hast) eine solche Bescheinigung ausstellen lassen. Denn wenn du z.B. deine erste eigene Wohnung bezieht, kannst du ja solche Bescheinigung auch nicht vorlegen und brauchst oft einen Bürgen. Erkläre deinen neuen Vermieter ehrlich und offen die Situation, er will ja sicherlich eine Selbstauskunft von dir und erkläre wie du zukünftig die Miete aufbringen willst. Viel Glück
Ach, dann wolltest du wohl dem Gerichtsvollzieher eine Nase drehen, wenn es zur Zwangsräumung kommen sollte? Der Vermieter wird diese Bescheinigung nicht ausstellen. Er kann durch nichts dazu verpflichtet werden. Ebensogut kannd er neue Vermieter diese Bescheinigung nicht verlangen, weil es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt. Deine Schuldenfreiheit kannst du durch eine Schufaselbstauskunft beweisen. Dein Einkommensnachweis mittels einer Lohnbescheinigung dürfte aber ausreichen.
nein ... ich stand nicht im Mietvertrag und der Vermieter meint ich habe keinen Anspruch drauf- da ich ja kein Mieter war - genau das kann ich nachvollziehen - aber was geht da als Ersatz?? .... die Wohnung in der mein Mann Mieter ist ist streitig ... da Mängel etc... Man setzte damals die Räumungsklage aber nur gegen ihn nicht gegen beide