Gewofag Mietwohnung - Rechtslage?
Hi,
ich wohne mit meinem Freund in einer Wohnung der Wohnungsbaugesellschaft Gewofag in München. Wir sind an die Wohnung gekommen, da er Beamter ist und durch die Plattform "Sowon" dann recht schnell eine Wohnung erhalten hat. Ich bin Hauptmieter dieser Wohnung. Er ebenfalls.
Da wir nun getrennt sind und sich die Frage ergibt, wer in der Wohnung bleiben darf, würde mich die Rechtslage interessieren. Da wir nur durch seinen Beamtenstatus eine "hohe Dringlichkeit" erhalten haben, würde ich gerne wissen ob mir das jetzt negativ reinspielen kann, wenn es darum geht, wer in der Wohnung bleiben darf im Streitfall. Im Mietvertrag ist dazu nichts geregelt oder angemerkt. Nur, dass ein Vertragspartner gehen kann, im Falle einer Trennung. Kann er dadurch trotzdem einen Vorteil haben, oder ist nur entscheidend, dass wir beide Hauptmieter der Wohnung sind? Dem Vermieter wäre es wohl egal wer bleiben würde, solange die Finanzierung gesichert ist... Ich hoffe halt, dass es keine "geheime" Regel gibt, die besagt, dass der Antragsteller der Wohnung =er, dann auch drinbleiben sollte und der andere Vertragspartner der nur durch den Antragsteller reingekommen ist, der ist, der aus dem Vertrag entlassen wird.
Besten Dank vorab
4 Antworten
Im Mietvertrag ist dazu nichts geregelt oder angemerkt. Nur, dass ein Vertragspartner gehen kann, im Falle einer Trennung.
Die Regelung, dass ein Vertragspartner gehen kann, also aus einem laufenden Mietvertrag praktisch "entlassen" werden kann, ist wohl eine Spezialität der Gewofag, aber warum nicht. Dass bedeutet, dass Ihr den Anspruch habt, dass der-/diejenige, die ausziehen will, auch aus dem Mietverhältnis ausscheiden kann, ohne dass sich das unmittelbar auf das bestehende Mietverhältnis auswirkt, was Miethöhe etc. anbelangt.
Da es offenbar nicht festgelegt ist, wer nun von Euch beiden den Anspruch auf die Fortsetzung als alleiniger Mieter hat, dürft Ihr Euch das wohl aussuchen.
Du bist Dir im Moment nicht sicher, ob er "freiwillig" gehen würde. Wenn es so wäre, hättet Ihr sicher kein Problem, das der Gesellschaft so zu erklären und Du könntest alleine Mieterin bleiben. Wenn es aber so ist, dass Ihr beide bleiben wollt, dann ist es nicht Sache der GEWOFAG, für Euch den Schiedsrichter zu spielen. Die unternehmen dann gar nichts, bis Ihr Euch geeinigt habt. Einigung könnte dann so aussehen:
1. Ihr bleibt beide in der Wohnung und setzt das Verhältnis als WG fort.
2. Ihr verständigt Euch doch noch, wer auszieht und wer bleibt.
3. Ihr kündigt gemeinschaftlich das Mietverhältnis und jeder von Euch versucht, für die Wohnung einen neuen Mietvertrag zu bekommen. Dann wäre Dein "Beamter" aber klar im Vorteil und wenn es dumm läuft, wird sie an ganz andere vermietet.
Bitte, gerne! Danke für die Auszeichnung.
Der Beamtenstatus und wer warum mit in die Wohnung/den Vertrag gekommen ist, ist mietrechtlich völlig egal.
Die Partei Mieter besteht hier aus 2 Personen.
Will/soll eine Person aus dem Vertrag gibt es mehrere Möglichkeiten.
- Die Partei Mieter, also beide Personen, kündigen den Vertrag komplett. Eine Person schließt dann mit dem Vermieter, wenn der möchte, einen neuen, alleinigen Vertrag ab.
- Alle beteiligten Personen, auch der Vermieter, vorausgesetzt der möchte, entlassen eine Person aus dem Vertrag und der Vertrag wird mit einer der 2 Personen Mieter allein fortgesetzt.
Ihr müßt gemeinsam die Wohnung kündigen und dann kann einer mit der Wohnungsgesellschaft verhandeln, ob er die Wohnungalleine weiter mieten kann, mit neuem Vertrag.
Mein Freund hat aber nicht pauschal einen Vorteil, nur weil wir durch ihn an die Wohnung gekommen sind, oder ? Es ist nur wichtig, dass wir beide Hauptmieter sind, richtig? Solange im Mietvertrag nichts anderes steht....
Das hängt von den Statuten der Wohnungsbaugesellschaft ab. Wenn die gezielt Vorgaben habte auf den Beamtenstatus zu achten, wirds schwierig für dich.
Da ging es nicht nur um den Beamtenstatus... Dort kann man sich auch um eine Wohnung bewerben wenn man eher arm ist zum Beispiel oder eine Notlage hat und darum eine Wohnung braucht. Aber ich vermute, dass man das dann auch im Mietvertrag festhalten müsste, wenn dann nur der eigentliche Antragsteller die Wohnung behalten dürfte im Falle der gemeinsamen Kündigung...
Fakt ist, dass die Wohnung sozusagen frei wird, weil ihr beide kündigen müßt. Und dann ist enrtscheidend nach welchen Kriterien die Gesellschaft Wohnungen vergibt, Aber bevor die sich einen neuen Mieter herein holen, werden die vermutlich erst einmal schauen was "vorhanden" ist und den einfachsten Weg gehen. Das wäre dann ein Vertrag mit dir.
Letztendlich steckt da aber keiner drin. Man kann hier nur mutmaßen. Du mußt das gezielt mit der Wohnungsbaugesellschaft klären.
Bei meiner Eigentumswohnung, die ich vermiete, würde ich gezielt schauen wer in der Wohnung bleiben will und dann danach entscheiden. Nur weil man ein Paar gemeinsam in der Wohnung haben möchte, will man ggf. noch lange nicht eine Person aus dem Gefüge haben ;-)
die Wohnung muss von euch beiden gekündigt werden, der, der in der Wohnung bleibt bekommt einen neuen Mietvertrag, kann zu geänderten Konditionen sein.
da dein Freund einen Beamtenstatus hat, liegt da die Wahrscheinlichkeit höher.
Falls er derjenige ist, der gehen möchte, könnte ich ja einfach eine Bürgschaft meiner Eltern vorlegen. Die Miete an sich ist sehr niedrig, sodass ich mir die sogar alleine leisten könnte... Da wir da nicht einmal ein Jahr drin wohnen, gehe ich nicht von einer hohen Mieterhöhung aus
entscheidet die Gesellschaft wer die Wohnung bekommt, viell. auch gar keiner
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!