Mietschuldenfreiheit - Nachweis gibt es nicht, Wohnung von Vater, was tun?

4 Antworten

Dann teile das so deinen neuen Vermieter mit!

Deswegen wird man nicht abgelehnt, ganz im Gegenteil.

Nico1993Berlin 
Beitragsersteller
 12.04.2016, 16:04

ja wenn ich eine bekomme. sie wollen ja einen Nachweis erst haben :/ mich würde halt nur interessieren ob mein Vater auch was ausstellen darf obwohl er nicht der Eigentümer der Wohnung (also keine Eigentumswohnung) sondern einer Baugenossenschaft ist. :/ das mit dem Bürgen hab ich schon abgeklärt das würde alle anpassen aber es scheitert an der doofen Bescheinigung...

Nico1993Berlin 
Beitragsersteller
 12.04.2016, 16:00

in meinen Augen auch...aber so hieß es!

Nico1993Berlin 
Beitragsersteller
 12.04.2016, 15:56

doch ich wurde bereits 4 mal aus diesem Grund abgelehnt! weil es nicht mein Elternhaus ist, ich 23 bin...und deshalb im Mietvertrag hätte vermerkt nwerden müssen.

herja  12.04.2016, 16:00
@Nico1993Berlin

Dann mach es jetzt richtig, schließe den Mietvertrag auf deinen Namen ab und nehme dein "Elternhaus" als Mietbürgen mit in den Vertrag rein, darüber freut sich jeder Vermieter.

Wenn dein Vater als Garant bei Nichtzahlung unterschreibt, dann klappt es bestimmt mit seinem Nachweis

Nico1993Berlin 
Beitragsersteller
 12.04.2016, 16:23

danke für den tip!!

HaraldSchD  12.04.2016, 16:16

Genau, wenn er als Bürge unterschreibt und seine Schufa io ist, dann sollte es keine Probleme geben.

Nico1993Berlin 
Beitragsersteller
 12.04.2016, 16:14

sprich als bürge und sie schauen dann seine Mietschuldenfreiheit an?

jeder, der von zuhause auszieht in seine erste Wohnung hat keinen Nachweis darüber, das er keine Mietschulden hat.

Das ist also nichts neues für einen Vermieter/Makler.

Lass die Bescheinigung doch von deinem Vater ausfüllen, wenn die unbedingt eine haben möchten.

Nico1993Berlin 
Beitragsersteller
 12.04.2016, 15:57

ich ziehe nicht von zu Hause aus, hab ja geschrieben, er mietet die Wohnung nur...ist aber nicht mein Elternhaus, bin 23 und hätte im Vertrag vermerkt werden müssen, hatte uns damals niemand gesagt :/

Rechtsinstanz  13.04.2016, 04:43
@Nico1993Berlin

Nico:  Und? Das ändert doch nichts an tapri`s Antwort.

Ist das so schwer? Dein Vater soll ein Schriftstück aufsetzen, dass er für seinen Sohn ( also für dich ) eine Wohnung angemietet und diese die ganze Zeit bezahlt hat.

Ist ja auch nicht verboten.

Dein Vater soll von deinem jetzigen Vermieter zudem eine Bescheinigung verlangen, dass keine Mietschulden bestehen.

Beide Schreiben übergibst du dann den neuen Vermieter.

jeder der zum ersten mal eine Wohnung mietet kann keine Mietschulden haben, da er ja vorher noch niemals Mieter war. Deshalb kann es dann auch keine Bescheinigung geben. Das ist mehr als trivial und wenn das der Vermieter nicht begreift dann kann man ihm auch nicht helfen.

So einfach ist das.

Nico1993Berlin 
Beitragsersteller
 13.04.2016, 19:32

hatte ja schon alleine gemietet davor...und wohne jetzt auch alleine, nur läuft namentlich die Wohnung nicht auf mich

chvoyage  14.04.2016, 14:57
@Nico1993Berlin

Du hast meine Antwort nicht verstanden, der Vermieter weiss doch nichts von Deinem ehemaligen Mietverhältnis. Du willst doch nur um die Erklärung herumkommen. Kopfschüttel