Muss der Vermieter nachweisen, dass er berechtigt ist, die Wohnung zu vermieten?

4 Antworten

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Nein. Das muss der Vermieter nicht nachweisen. Du musst das so sehen, dass er einen Vertrag mit dir eingeht über eine Mietsache. Und dieser Vertrag ist rechtsgültig, egal ob der Vermieter die Berechtigung dafür hat oder nicht.

Sollte sich nun im Nachhinein heraus stellen, dass der Vermieter nicht berechtigt war, und der Eigentümer untersagt dem Vermieter die Vermietung, z.b. per einstweiliger Verfügung bei Gericht, dann kann der Vermieter seinen Teil des Vertrags nicht mehr erfüllen. Das bedeutet, er wird dir gegenüber schadenersatzpflichtig für alle Kosten, die mit deinem erforderlich gewordenen Umzug im Zusammenhang stehen. Es ist also der Vermieter, der ein echtes Problem bekommen wirde, nicht du.

MineraSA 
Beitragsersteller
 28.07.2018, 23:22

Das wäre dann ein bisschen wie mit Hehlerware. Man muss die Ware augenblicklich zurückgeben und bekommt das Geld zurück. Einen Ersatz erhält man jedoch nicht.

Renick  29.07.2018, 07:41
@MineraSA

Ich verstehe nicht was du meinst. Wenn du eine Wohnung verlassen muss, und der Vermieter dabei seinen Teil des Vertrags nicht erfüllen kann, kannst du selbstverständlich von ihm Schadenersatz verlangen.

Ein Makler, und eine neue Wohnung zu finden, Wenn es nicht sofort eine Wohnung gibt, dann Hotelkosten, ein Umzugsunternehmen. Evtl. Einlagerung von Möbeln. Wenn du nur eine teurere Wohnung bekommen kannst, dann die Differenz zur bisherigen.

All das sind typische Beispiele, was dir der Vermieter ersetzen muss. Und dazu gibt es etliche Gerichtsurteile entsprechender Fälle, ich sage das also nicht einfach nur so.

MineraSA 
Beitragsersteller
 31.07.2018, 17:31
@Renick

Ich zweifele nicht, dass diese Ansprüche bestehen. Ich stelle es mir nur schwer vor, diese auch durchzusetzen, insbesondere wenn zwei Verwaltungsgesellschaften sich streiten, wer eigentlich vermieten darf.

Problematisch sehe auch, dass sobald klar ist, dass die Vermietung nicht hätte erfolgen dürfen, der sonst üblichen Mieterschutz, vor allem eine Kündigungsfrist, nicht mehr besteht.

Renick  31.07.2018, 17:45
@MineraSA
Ich stelle es mir nur schwer vor, diese auch durchzusetzen

Nicht grundlos gibt es in Deutschland jede Menge Gerichtsverfahren, weil sich immer wieder Leute nicht einig werden oder die Rechtslage unklar ist.

zwei Verwaltungsgesellschaften sich streiten, wer eigentlich vermieten darf

Das ist sicherlich eine etwas kuriose Situation. Leider kann ich dazu nichts sagen, ohne die genauen Hintergründe zu kennen. Ich meine, irgend wer muss ja Eigentümer sein, und irgend wer bevollmächtigter Verwalter. Es übersteigt meine Vorstellungskraft, wie es sein kann, dass dies unklar ist.

der sonst üblichen Mieterschutz, vor allem eine Kündigungsfrist, nicht mehr besteht

Das kannst du nicht verallgemeinern, dass dieser Kündigungsschutz nicht mehr bestehen soll. Es kommt hier auf die Umstände des Einzelfalls an. Die sofortige Beendigung ist auch nur in extremen Gegebenheiten angebracht, oder z.b. wenn es einen Verstoß gegen das Baurecht gibt. Eine Klage könnte beispielweise auch zum Ergebnis haben, dass beschlossen wird, auf welchen rechtmäßigen Vermieter die Vertragsverhältnisse zu übertragen sind.

MineraSA 
Beitragsersteller
 31.07.2018, 18:16
@Renick

Vielen Dank für vielen Erläuterungen. Insbesondere der letzte Absatz war nochmal erhellend: Übertragung der Vertragsverhältnisse.

Renick  31.07.2018, 17:24

Vielen Dank für die Auszeichnung. Freut mich, wenn ich dir helfen konnte.

Zur Erklärung, wie es zu dieser seltsamen Situation kommen kann, wo nicht klar ist, wer zur Vermietung berechtigt ist: Hintergrund ist ein Erbstreit zwischen mehreren Geschwistern. Vererbt wurden aber nicht nur mehrere Häuser, sondern offenbar auch die Verwaltungsgesellschaften, die teilweise wiederum auch Häuser besaßen. Die verschiedenen Parteien beauftragten unterschiedliche Verwalter mit der Vermietung. Kennt man diese Vorgänge, kann man natürlich leicht nachvollziehen, wer wann zur Vermietung berechtigt ist. Als Mieter sieht man jedoch ohne entsprechenden Nachweis halt nur den letzten, also direkten Verwalter. Tritt plötzlich ein zweiter Verwalter auf, der Forderungen stellt, kann man als Mieter diese Situation nicht beurteilen. Natürlich ist eine dieser beiden Forderungen, möglicherweise sogar in vollem Wissen darüber, unberechtigt. Der Streit wird dann trotzdem auf dem Rücken des Mieters ausgetragen.

Nein, das muss er nicht. Normalerweise sind Vermieter Eigentümer des Hauses.

Ernennt der Eigentümer einen Verwalter zum Vermieter, geht auch das.

Würde kein Eigentümer oder Berechtigter einen Mietvertrag mit Mieter abschließen, so wäre dieser unwirksam.

MineraSA 
Beitragsersteller
 31.07.2018, 17:42

Leider wird es, zumindest in Berlin, zunehmend seltener, dass der im Grundbuch eingetragene Eigentümer auch als Vermieter auftritt. Häufig sind mehrere Verwaltungsgesellschaften dazwischen. Bei meiner Wohnung in Berlin ( nicht das oben genannte Beispiel) waren mindestens vier Firmen beteiligt, sodass ich bis heute nicht weiß, wer eigentlich der Eigentümer war.

Padri  02.08.2018, 12:43
@MineraSA

Dann sollte man sich an den Adressaten wenden, der auch den Mietvertrag unterschrieben hat.

Hallo,

ja das müsste er bzw. eine Wohnungsverwaltung durch die Vorlage einer enstprechenden Vollmacht des/der Eigentümer(s).

Der/die Eigentümer selber müssten das über einen Grundbuchauszug nachweisen.