Mietsachschäden und Versicherung
Hallo, wir haben bei der Rückgabe unserer Mietwohnung ein paar Schäden in Fliesen, Waschbecken und Türzargen feststellen müssen. Während unserer Mietzeit hatten wir den Versicherer unserer Haftplicht gewechselt. Nun lehnt die neue Haftpflichtversicherung komplett ab, weil der Schadenszeitpunkt nicht genau ermittelbar ist und diese Schäden schon vor Vertragsbeginn bestanden haben könnten.
Wann ist denn der Schadenszeitpunkt bei solchen nicht direkt bemerkten Schäden? Darf die Versicherung einfach so ablehnen? Kann ich die alte Versicherung mit ins Boot holen?
Gleich 3 Fragen ... Vielen Dank für die Antworten.
8 Antworten
Häufig ist es auch so, dass Schäden an gemieteten Dingen nicht mit versichert sind. Und einen Schaden meldet man unverzüglich, nicht erst dann, wenn es irgendwann mal nötig erscheint. Oftmals verfällt auch der Regulierungsanspruch, wenn man die Schäden nicht rechtzeitig meldet.
Schaut mal in Eure Policen und die Versicherungsbedingungen. Aber vermutlich werdet ihr selber zahlen müssen.
Es handelt sich bestimmt um Schäden, die man als solche, solange man drin wohnt, nicht wahrnimmt. Sowas kommt dann erst beim Auszug auf. Nun kommt es auf die Versicherung an.
Kann es sein, dass ihr einen Vertrag bei einer Online-Billig-Versicherung gemacht habt und dass es der einzige Versicherungsvertrag ist, den ihr bei dieser Gesellschaft habt? Dann sieht es tatsächlich schlecht aus.
Habt ihr dagegen die Versicherung bei einem Agenten gemacht, der um jeden Kunden und um jede Police froh ist, dann würde dieser sich dafür einsetzen, dass zumindest ein Teil auf Kulanz geregelt wird, um den Kunden nicht zu verlieren. Klappt nicht immer, aber wenn er bei der Abfassung der Schadensmeldung insofern Unterstützung leistet, dass diese für die Versicherung plausibel ist (passender Schadenszeitpunkt etc.), dann wäre das sicher kein großes Problem.
(Schreibe aus Erfahrung. Eigene und fremde.)
Hallo,
Wann ist denn der Schadenszeitpunkt bei solchen nicht direkt bemerkten Schäden?
So blöd es klingen mag: Dann, wenn der Schaden eingetreten ist.
Ihr müsst also streng genommen der aktuellen Versicherung nachweisen, dass der Schaden innerhalb der versicherten Zeit entstanden ist.
Da das in solchen Fällen nicht pauschal zu entscheiden ist, kommt es jetzt auf folgende Fragen an:
Seit wann wohnt Ihr in der Mietwohnung und seit wann besteht die neue Versicherung? Kann aus dem Schadenbild geschlossen werden, wie lange die Beschädigungen schon bestehen?
Darf die Versicherung einfach so ablehnen?
Nein, "einfach so" darf sie das natürlich nicht. Wenn aber z.B. der Anscheinsbeweis schon vermuten lässt, dass die neue Versicherung eher nicht betroffen sein kann (Bsp: Ihr wohnt seit 15 Jahren in der Wohnung, habt aber erst vor 3 Monaten die Versicherung gewechselt. Dann erscheint es unglaubwürdig, dass jahrelang nix passiert ist und innerhalb von einem Vierteljahr gleich drei Schäden...), dann hat die Versicherung gute Chancen den/die Schäden erfolgreich abzulehnen.
Kann ich die alte Versicherung mit ins Boot holen?
Das könnte schwer werden. Zwar besteht die Möglichkeit einer Nachhaftung für den bereits ausgeschiedenen Versicherer. Dies jedoch i.a.R. nur für Fälle, die während der Vertragslaufzeit nicht erkannt werden konnten. Das scheint bei Schäden an Fliesen und Waschbecken, etc. eher unwahrscheinlich.
Grundsätzlich sind nämlich Haftpflichtschäden dem Versicherer unverzüglich zu melden, was wiederum hier nicht erfolgt ist.
Fazit: Wenn´s für Euch ungünstig läuft, ist der alte Versicherer nicht mehr und der neue Versicherer noch nicht in der Leistungspflicht. Dazu hätten die Schäden wie gesagt zeitnah gemeldet werden müssen. In diesem Fall müsst ihr selber für die Schäden bzw. deren Beseitigung gerade stehen...
Viele Grüße
Loroth
Die alte Versicherung dürfte sich auf die gleichen Argument zurückziehen, wie die neue Versicherung!?!
Mietsachschäden müssen jeweils zeitnah dem Versicherer angezeigt werden. Die private Haftpflichtversicherung ist keineswegs für eine Generalsanierung beim Auszug zuständig.
Die Entscheidung des neuen Versicherer ist korrekt.
Auch der alte Versicherer wird nicht regulieren. Wie gesagt, musst du JEDEN EINZELNEN Schaden umgehend melden.
Das kannst du unter "Obliegenheiten" nachlesen.