Haftpflichtschaden Waschbecken - Versicherung will notw. Armaturenaust. nicht zahlen

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Hallo, das ist richtig, weil die Armaturen nicht zwangsläufig ein Teil des Waschbeckens sind. Wenn sie sogar verrottet waren, kann die Gesellschaft sich sogar darauf berufen und sagen, diese hätten vom Eigentümer (wer auch immer der ist) aufgrund des Alters sowieso ersetzt werden müssen. Haftpflicht erstattet grundsätzlich (gesetzliche so geregelt) nur den Wert eines zerstörten Gegenstandes, den dieser Gegenstand eine Sekunde vor Eintritt des Schadens hatte (=Zeitwert). Also kann der Versicherer auch den Neuwert des Waschbeckens ins Verhältnis zum Alter des beschädigten Waschbeckens setzen und muss auch hier nur den üblichen Zeitwert ersetzen. Gleiches geschieht bei der Armatur. Verrottet bedeutet also die Armatur hat die übliche "Lebensdauer" überschritten, ist damit abgeschrieben und müßte eh erneuert werden.

Nummer2 
Beitragsersteller
 21.04.2011, 18:42

Danke auch allen anderen, die hier eine antwort verfasst haben. Frohe Ostern.

VersBerater  21.04.2011, 18:51
@Nummer2

Danke für den Stern und auch Dir Frohe Ostern

Die Infos sind zwar sehr dürftig für eine Antwort, aber der Gesetzgeber sieht vor, dass jemand das ersetzen muss, was er kaputt gemacht hat. Nicht weniger aber vor allem auch nicht mehr ! Und den rest hat er nunmal nicht kaputt gemacht. Gegenbeispiel: Wenn Dir einer ins Auto fährt und bei der Reparatur die Werkstatt feststellt, dass Dein Auto total verrottet ist, bekommst Du von der gegenerischen Haftpflicht auch kein neues Auto ;-)

Da ihr "nur" das Waschbecken beschädigt habt, ist die Haftpflichtversicherung auch nur dafür zuständig. Der Ersatz einer veralteten und unbrauchbaren Armatur ist Sache des Vermieters.

Wenn dieser weitere Forderungen an euch stellt, leitet diese an den HAFTPFLICHTVERSICHERER WEITER:  Diese wird den unberechtigten Anspruch (zur Not auch gerichtlich) abwehren.

Was für ein Schaden war es denn?

Hast du das Waschbecken kaputtgemacht?

Ich müsste mehr wissen um genaues zu sagen.

Aber im allgemeinen sehe ich das so:

Das Waschbecken war kaputt: wurde von der versicherung bezahlt.

Die Amaturen wurden schon lange nicht mehr erneuert, und nicht in ordnungsgemäßen Zustand gehalten.

Da die Amaturen nicht durch deine schuld zu bruch gegangen ist muss die Haftpflicht nicht Zahlen, sondern nur in dem sinne leisten dass die Ansprüche abgeleht werden.

Wenn ich die Frage richtig verstehe, hast Du ein Waschbecken über die Haftpflichtversicherung einer Person ersetzt bekommen, die das Becken beschädigt hat.

Sie hat also den Schaden beglichen, den der Versichterte angerichtet hat. Mehr muss sie auch nicht machen. Selbst wenn sich die Versicherung kulant zeigen würde, dürfte es im Nachhinein schwer fallen, zu beweisen, dass die Armatur wirklich ersetzt werden musste ...