haftpflichtversicherung übernimmt auch arbeitskosten?
Hallo, uns ist etwas in das waschbecken gefallen und hat einen riss hinterlassen.
Ich weiß dass meine haftpflichtversicherung das waschbecken zahlt, aber wird auch der einbau gezahlt? oder nur die materialien? Was ist da üblich? oder ist das von versicherung zu versicherung anders?
Liebe Grüße
6 Antworten
Du hast ein montiertes Waschbecken zerstört und entsprechend wird auch ein montiertes Waschbecken ersetzt. So ganz pauschal, aber vorsicht natürlich gibt es Dinge wie Zeitwert und überzogene Handwerkerrechnungen wo es Probleme geben kann. Am besten sprichst Du offen mit Deiner Versicherung, die sagen dir schon wie es am besten geht und ob die zB Kostenvoranschlag haben wollen oder sogar ein Gutachten. Beachte auch ob Du eine Selbstbeteiligung hast.
Das wird, falls es übernommen wird, komplett übernommen. Auch Selbsteinbau kann man abrechnen.
die Haftpflichtversicherung tritt für Schäden einschließlich aller Kosten die damit in Zusammenhang stehen, ein.
die Entschädigungshöhe ist gesetzlich geregelt. Der Geschädigte ist so zu entschädeigen, als sei der Schaden niemals eingetreten. Das umfasst:
- Reparaturkosten bis höchstens zum Wiederbeschaffungswert. Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den eine vergleichbare Sache, im vergleichbaren Alter und Abnutzungszustand heute kostet. Die Monatagekosten sind dabei eingeschlossen.
- darüber hinaus sind alle Kosten die mit der Wiederherstellung / Wiederbeschaffung in zusammenhang stehenden Kosten anfallen
- Kosten der Rechtsvertretung. Der Geschädigte darf sich beruhigt in den Sessel setzen und alles, einschließlich Durchsetzung seiner Rechtsansprüche in fremde Hände legen. In der Regel wird das druch einen Rechtsanwalt erledigt.
Das sind gesetzliche Grundlagen, nach der sich auch jede Haftpflichtversicherung richtet. Allenfalls vereinbarte Selbstbeteiligungen können daran etwas ändern.
Wenn denn das so einfach wäre.
Beispiel aus meinem Bestand.
Teppich einer Eigentumswohnung wird zerbröselt, Versicherung bezahlt am Mieter vorbei 600 EUR. Mieter ist nicht damit einverstanden, weil die Schadensumme nicht belegt werden konnte.
Kaufpreis für die Wohnung ohne Ausweisung der Kosten für Fußbodenbeläge.
Urteil:
Scheck gehört dem Mieter, er ist der VN, Schadenersatzanspruch 0 EUR; Schadensumme konnte nicht ermittelt werden.
Natürlich gab es einen neuen Fußbodenbelag, komplett auf meine Kosten.
Alles was erforderlich ist um den Zustand unmittelbar vor Schadeneintritt wiederherzustellen, damit du deiner Schadenersatzpflicht nachkommst (§ 823 BGB).
Heißt, wenn der Vermieter nun ein neues statt dem alten Waschbecken hat, so wird er die Mehrkosten selber tragen müssen.
Deine Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, die du selbst zahlen müsstest, wenn du haftpflichtig bist. Natürlich kannst du dem Vermieter nicht ein Waschbecken zur Verfügung stellen, das er dann selbst installieren soll.