Darf mein Lehrer Schüler aussperren?
Also wenn man manchmal bei zu spät in den Unterricht kommt schließt der Lehrer die Türe von innen ab sodass der der zu spät kam vor der Türe sitzt .. Darf er das oder verletzt er damit deine Aufsichtspflicht?
11 Antworten
Sofern es nicht exzessiv oder besonders gegen einen Schüler gerichtet ist, steht es dem Lehrer zu, durch Disziplinarmaßnahmen die Unpünklichkeit einzelner Schüler zu bestrafen. Es gibt auch z.B. Lehrer, die Liste führen und bei der dritten Verspätung einen Tadel aussprechen, da sind mir die in deiner Frage beschriebenen Methoden noch lieber. Versicherungstechnisch ist es sicher grenzwertig, wenn die Schüler aus dem Raum ausgesperrt sind, aber ich bin mir sicher, dass die meisten Schulen den Lehrern trotzdem solche Methoden erlauben.
Der Schüler ist verpflichtet vor der Tür zu warten, viel Verletzungsgefahr besteht da nicht.
Verletzt er sich dann beim Herumwandern ist er genauso versichert, wie wenn er sich den Fuß verstaucht beim Treppe runterspringen. (Ist nicht erlaubt, selber Schuld, eingeschränkte Haftung der Schule.)
In der Regel wird das eine Verletzung der Aufsichtspflicht sein. Nehmen wir an der Lehrer sperrt einen 12 Jahre alten Schüler aus, worauf hin dieser aufs Klo geht und von einem Kinderschänder entführt wird, dann trägt der Lehrer mit die Verantwortung für den Vorfall.
in keinem bundesland ist ein lehrer berechtigt den schüler vom unterricht auszuschließen - er muss dann für die beaufsichtigung sorgen. rauswerfen darf er den schüler nicht. passiert was, steht nicht nur der kinderschänder vor gericht, sondern in dem fall auch der lehrer.
deine antwort ist falsch.
der lehrer darf den schüler nicht aussperren. er verstößt damit gegen die aufsichtspflicht. er hat dafür zu sorgen, dass die schüler die er ausschließen möchte von einem anderen erwachsenen betreut werden. anders funktioniert die sache nicht.
weiterhin hat er nicht das recht die anderen schüler einzuschließen.
Grundsätzlich darf er Schüler vom Unterricht ausschließen, aber da ich mal stark annehme, dass er somit auch den einzigen Fluchtweg im Falle eines Brandes versperrt hat, kann (und wird) der Lehrer Probleme bekommen.
Doch, darf er. Wenn ein Schüler beispielsweise den Unterricht stört, ständig laut ist o.Ä., dann darf der Lehrer den Schüler vor die Türe bitten. Er darf aber nicht die Tür verschließen.
nein darf der lehrer nicht.
Stört es die eingeschlossenen nicht, über keine Fluchtwege im Notfall zu verfügen? Mich würde es stören im Notfall nicht flüchten zu können.
Nein, dann würde zu 100% der Kinderschänder die Verantwortung tragen.
Lehrer sind in fast allen Bundesländern dazu berechtigt Schüler für eine Stunde vom Unterricht auszuschließen. Der Schüler ist dann ja auch verpflichtet vor der Tür zu warten und somit in Notfällen sofort in der Nähe bzw. in Hörweite.
Auch wenn ein Schüler ganz normal aufs Klo geht ist kein Lehrer in der Nähe.