Mietrecht: Welche Unterlagen gehören zur Belegeinsicht?
Gehören auch Arbeitszeitnachweise/Zeitnachweise (zu der Betriebskostenabrechnung) auch zur Belegeinsicht? Oder sind diese nicht Bestandteil der Belegeinsicht?
Sofern mir bekannt ist, sind sämtliche Steuerbescheide, Lieferscheine, Rechnungen, Verträge etc. vorzulegen.
Aber wie sieht es mit Arbeitszeitnachweise bei einem privaten Vermieter aus? Vor allem wenn dieser die Arbeiten selbstständig als Eigenleistungen durchführt.
Ist der private Vermieter allgemein verpflichtet solche Nachweise anzufertigen (wann, wie lange, wo) die Arbeiten durchgeführt worden sind? Oder liegt die Beweislast beim Mieter, wenn dieser behauptet, die Arbeiten würden nicht durchgeführt werden?
Gibt es dazu Unterschiede zwischen privaten (mit Eigenleistungen) und gewerblichen Vermieter?
Vielen Dank!
welche unlagefähigen Eigenleistungen sollten das sein?
Sowas wie Hausmeistertätigkeiten, Gebäudereinigung, Straßenreinigung, Winterdienst
1 Antwort
Natürlich müsste ein privater Vermieter auch Nachweise vorlegen, wenn er z. B. für Gartenarbeit 100 Stunden übers Jahr angesetzt hat und der Garten ist trotzdem total verwildert.
Die Nachweise müssten enthalten, wann wer wie lange und mit was jeweils beschäftigt war, sodass es auch nachvollziehbar ist.
Natürlich kann bei Vorlage einer Aufstellung über die geleisteten Gartenpflegearbeiten ein Mieter nicht einfach behaupten, dass nichts getan wurde oder bei weitem nicht das, was abgerechnet wurde.
In einem Mehrfamilienhaus ist es häufig so, dass die verschiedenen Bewohner auch erkennen können, wann wieder was im Garten gemacht wurde, also z. B. der Rasen gemäht, Bäume und Sträucher zurück geschnitten und solche Dinge.
Wird aber zum Beispiel nur unregelmäßig der Rasen gemäht und sonst nichts gemacht, kann man doch anhand von Bildern belegen, dass vermutlich keine Pflege an Sträuchern durchgeführt wurde. Ebenso, wenn Unkraut übermäßig aus allen Ritzen sprießt und in der Aufstellung gibt es eine oder mehrere Positionen "Unkraut jäten".
Wenn es mal so los geht, wird natürlich gestritten und Ergebnis, wenn so etwas vor Gericht kommen würde, wäre wohl ein Vergleich.
Genau um so ein Thema geht es bei mir. Der Vermieter sowohl auch der Mieter haben keine Nachweise, dass Arbeiten durchgeführt worden sind bzw. keinen Nachweis, dass die Arbeiten nicht durchgeführt worden sind. Es werden von beiden Seiten nur Behauptungen aufgestellt ohne Nachweise.
Um welche Art von Arbeiten geht es?
Um Winterdienst, Gebäudereinigung, Hausmeistertätigkeit und Straßenreinigung
Winterdienst:
Ein professioneller Winterdienst verlangt hier 40 € pro Monat nur für Bereitschaft. Jeder Einsatz, der dann notwendig ist, wird zusätzlich berechnet. Sicher wird der Hauseigentümer nichts für Bereitschaft verlangen, wenn er den Winterdienst selbst macht, denn schon allein aus Haftungsgründen muss er im Winter stets bereit sein, sofern er den Dienst selbst erledigt. Tarif für Einsatz bei uns 15 € je halbe Stunde.
Gebäudereinigung:
Wenn das z. B. Allgemeinräume sind, wie z. B. eine gemeinschaftliche Waschküche, Flure u. ä., wird man doch im Lauf des Jahres sehen, ob diese Reinigung regelmäßig ausgeführt wird. Wenn nicht, sollte man schon die Zeiten parat haben, in denen über längere Zeit nichts gemacht wurde. Wenn ansonsten pro Woche z. B. 2 Stunden dafür angesetzt wurden und immer alles ordentlich ist, wird man schwer die Arbeitsstunden anzweifeln können.
Hausmeistertätigkeit:
Die muss schon genau beschrieben werden, denn Reparaturen und Instandhaltung fällt nicht unter die umlegbaren Kosten.
Straßenreinigung: Hier gilt im Prinzip das Gleiche, wie bei der Gebäudereinigung.
Bei allem zusammen kann man sich dann als Mieter noch die Frage stellen, wie viel ein professioneller Hausmeisterservice kosten würde. 50 € je Mietpartei und Monat kommen da schnell zusammen.
Danke für die Auszeichnung.
Gehört dies aber zur Belegeinsicht? Oder ist diese erst nach Aufforderung vorzulegen?
Zudem bin ich auf sowas gestoßen:
https://nebenkosten-blog.de/bgh-viii-zr-34010/
und auch auf
https://nebenkosten-blog.de/prozessuales-verstoss-gegen-das-wirtschaftlichkeitsgebot/
Heißt das nicht im Umkehrschluss, dass der Mieter nachweisen muss (wenn behauptet wird, der Vermieter macht keine Arbeiten), dass z.b. die Gartenarbeit überhaupt gar nicht erfolgt ist oder die Betriebskostenposition zu hoch angesetzt ist?