Bodensanierung Mietwohnung
Wir wohnen seid 20 Jahren in einer gemieteten Altbauwohnung und haben beim Einzug den vorhandenen Dielenboden in Eigenleistung abgeschliffen und versiegelt. Allerdings wies er bereits damals recht große Fugen auf. Diese haben sich weiter vergrößert, an vielen Stellen "wachsen" nun Nägel heraus und manche Dielen splittern. Möglicherweise ist der Dielenboden also nicht mehr zu retten und müsste ausgetauscht werden. Zumal die Mieter unter uns wohl auch unter dem nicht vorhandenen Trittschall leiden.
Nun meine Frage dazu: Ist der Vermieter verpflichtet, den Boden zu sanieren? Und falls ja: Können wir darauf bestehen, dass wieder ein Dielenboden reinkommt oder darf der Vermieter auch Laminat oder Teppich verlegen lassen? Wir mögen den "abgeranzten" Dielenboden nämlich ganz gerne und würden ihn gerne einfach nochmal abschleifen und versiegeln lassen :-O
4 Antworten
Das Landgericht Köln (AZ: 6 S 121/91) und das Landgericht Berlin (AZ: 62 S 394/95 - 10/96) haben entschieden, dass Parkett schleifen und versiegeln nicht zu den Schönheitsreparaturen zählt. Eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, Parkettboden regelmäßig zu schleifen und zu versiegeln ist unwirksam.
Vermietet der Vermieter also eine Wohnung mit Fußböden, so ist er auch verpflichtet diese zu erneuern, wenn sie verschlissen sind.
Ist in eurem Mietvertrag ausdrücklich Dielenboden festgehalten, habt ihr auch Anspruch darauf. Ansonsten ist der Vermieter frei in seiner Entscheidung, was für einen Boden er verlegen will.
War denn die damalige Aktion mit dem Dielenboden vertraglich festgehalten worden? Ansonsten dürft ihr eine solche Veränderung ohne Absprache gar nicht vornehmen. Nach 20 Jahren ist ein neuer Boden zwar fällig, aber der Eigentümer bestimmt, wie dieser neue Boden ausgeführt wird. Da habt ihr höchstens ein Mitspracherecht.
Ist der Vermieter verpflichtet, den Boden zu sanieren?
Ja, ist er. Diese Pflicht ergibt sich aus § 535 BGB
Und falls ja: Können wir darauf bestehen, dass wieder ein Dielenboden reinkommt oder darf der Vermieter auch Laminat oder Teppich verlegen lassen?
Wenn der Dielenboden im Vertrag benannt ist, muss er auch wieder Dielen legen.
Nun meine Frage dazu: Ist der Vermieter verpflichtet, den Boden zu sanieren?
§ 535 BGB
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Und falls ja: Können wir darauf bestehen, dass wieder ein Dielenboden reinkommt
Wenn im Mietvertrag steht mit Dieneboden, dann muss er auch wieder Dielenboden reinmachen,
oder darf der Vermieter auch Laminat oder Teppich verlegen lassen?
Wenn zum Boden im Mietvertrag nichts vereinbart ist, dann kann er auch Teppich verlegen.
Wir mögen den "abgeranzten" Dielenboden nämlich ganz gerne und würden ihn gerne einfach nochmal abschleifen und versiegeln lassen
Ihr könntet eine Beteiligung anbieten um bei der Wahl des Bodenbelages mitenscheiden zu dürfen.
MfG
Johnny