Mietrecht Vermieter macht nachts ohne Anmeldung Feuer ?
Guten Abend...Wir haben ein Problem mit dem Vermieter. Wir wohnen in einem 4 Parteien Haus mit großem Grundstück/Garten...Nun ist es so das von Anfang an der Garten als Bauschutt Ablage vom Vermieter genutzt wird. Der Sohn vom Vermieter sitzt regelmäßig Nachts 22.uhr bis 5 Uhr morgens im Garten macht Feuer mit Freunden...Im Sommer ist das sehr schön wenn der Rauch nachts durch das offene Fenster zieht. Man wird wach bekommt Panik das es im Haus brennt... weil Wer macht unangemeldet Nachts ein offenes Feuer. Es wohnen auch Kinder im Haus ich selbst habe einen 11 jährigen Sohn der gerne im Garten spielen würde . Das ist mir allerdings zu gefährlich da der Bauschutt weder abgesperrt ist noch weiß ich ob da nicht mal wieder heiße Glut vom nächtlichen Saufgelager des Sohnes vom Vermieter ist. In meinem Mietvertrag steht allerdings nix vom Garten aber genau das war ausschlaggebend für mich wegen meinem Kind und unserem Hund...Meine Frage ist nun darf der Sohn des VermietersVermieters nachts im Garten ein offenes Lagerfeuer machen ohne feuerstelle? Und wie kann ich mich ggf. wehren.?
5 Antworten
Wenn der Garten nicht mitvermietet ist und auch keine Betriebskosten dafür umgelegt werden, hast du kein Mitspracherecht über die Nutzung durch den Vermieter bzw. seinen Sohn.
Lagerfeuer müssen allerdings von der Feuerwehr genehmigt sein. Dauer, Zeit und Umfang werden reglementiert. Bei Verstoß gibt es Ordnungsgeldstrafen. Für die Genehmigung wird eine Gebühr fällig.
Wenn ihr euch also belästigt fühlt, mal fix die Feuerwehr anrufen. Die sind dann schnell zur Stelle und prüfen, ob die kommunalen Rechtsvorschriften eingehalten werden.
Die Gartennutzung kann man den Mietern verbieten aber das heißt nicht, das die Vermieter (oder seine Familie) für solche Belästigungen sorgt.
Ihr könnt euch dagegen wehren, ich würde einen Anwalt hinzuziehen, damit seid ihr auf der sicheren Seite.
Dann gehe zu einem Mieterverein, da wird man dir weiter helfen.
Der Vermieter hat mir nicht die Nutzung des Garten verboten...
In deinem Mietvertrag steht aber nach eigener Aussage nichts vom Garten. Demnach ist dir die Gartennutzung nicht erlaubt. Du kannst nicht einfach davon ausgehen, dass dir die Gartennutzung gestattet ist, wenn der Vermieter sie nicht explizit verboten hat.
.... und die Aufnahmegebühr sowie den jeweils fälligen Monatsbeitrag bezahlen > 150€ für eine Auskunft, die die Freizeitattitüden des Vermietersohnes auch nicht unterbindet.
Ordnungsamt und Feuerwehr sind die richtigen Ansprechpartner und nicht der Mieterverein.
Das glaube ich auch werd jetzt mal den Telefonhörer schwingen... mal sehen was die so zu dem Sachverhalt sagen.
Glaube mir, es ist nie verkehrt in einen Mieterverein einzutreten. Was meinst du, was passiert wenn die Mieterin das Ordnungsamt bemüht...
.... bei uns sind für eine Kontrolle ob man/Frau darf oder nicht die Ordnungsbehörden zuständig. Was sagen denn die Damen und Herren dazu?
Die Polizei zudem auch für Bauschuttablagerungen.
Einfach mal fragen, oder?
Der Sohn darf das für richtig halten, was der Vater ihm gestattet!
Reden Sie folglich mit dem Vermieter und schildern Sie ihm Ihre Sorgen und Bedenken.
In unserer überreglementierten Gesellschaft ist gar nichts mehr erlaubt, was nicht ausdrücklich behördlich gestattet ist.
Nun sollte nach Deiner Meinung der Vermietersohn erst einmal einen Antrag stellen müssen, um ein kleines Lagerfeuer zu machen. Bauschutt muss eingezäunt werden, weil sich Kinder verletzen könnten. Wo können sich Kinder sonst noch überall verletzen? Die Welt ist voller Gefahren...
Nimm Dein Kind an die Leine, schließ Dein Fenster wenn Rauch reinzieht und lösch mit einem Eimer Wasser das unbewachte Rest-Feuer, wenn Du Angst hast, dass Bäume oder gar das Haus abgefackelt werden.
Übrigens: Versuche mal einen Baum anzuzünden! Du wirst feststellen, dass diese gar nicht so leicht anbrennen. Da muss schon absolute Trockenheit über mehrere Wochen andauern und das kann man derzeit bei uns wohl nicht behaupten.
Falls Du der Meinung bist, dass das, was hier geschieht Unrecht ist und bekämpft werden muss, dann ruf die Polizei oder Feuerwehr, wenn es wieder im Garten brennt, leg Dich richtig mit Deinem Vermieter an oder such Dir am besten gleich eine sichere Wohnung, wo so etwas nicht passieren kann.
Wenn der Qualm aber regelmäßig ins Schlafzimmer zieht, kann man sich darüber beachweren.
Selbstverständlich. Aber dann am besten direkt beim "Brandstifter" und sofort und nicht erst Tage später beim Vermieter.
Letzteres macht man, wenn der "Feuermann" nicht reagiert und zwar mit Androhung einer Mietminderung.
Der Vermieter hat mir nicht die Nutzung des Garten verboten...
Ich hätte auch nix dagegen wenn der Sohn vom Vermieter sich dort aufhält... aber man könnte ja vielleicht Bescheid sagen und es muss ja nicht Nachts sein.
Er löscht weder das Feuer noch wartet er bis es vollständig runter gebrannt ist ... 2 Meter neben seinem Feuer steht ein großer Apfelbaum. Wenn der wind schlecht steht will ich nicht wissen wie schnell der brennt... die feuerstelle die eigentlich ein schrottplatz im garten ist ist weder abgegrenzt noch gesichert ... ich finde das sehr gefährlich und kann mir nicht vorstellen das das rechtens ist. Will aber auch nicht zum teuren Anwalt um dann von dem zu hören neee da haben sie keine Chance... die Rechnung von 150 Euro überweisen sie bitte in den nächsten Tagen...
Deshalb wollte ich erstmal andere nach ihrer Meinung fragen....