Darf mir mein Vermieter verbieten mein Fenster offen zulassen?

9 Antworten

Grund: Meine 2 Katzen gehen durch das Fenster raus und rein ich habe auch mein Rolle immer unten also es geht mehr oder weniger um eine öffnung von 20x 20 Cm!

Nein, der VM kann Dir nicht verbieten, das Fenster offen zu lassen.

Die Frage sei aber erlaubt, ob Du Dir klar bist, dass geöffnete Fenster zu mehr Heizkosten Anlass geben.

Bei entsprechender Luftfeuchtigkeit ( Regen oder Schnee, im Sommer auch Schwüle ) musst Du mit Schimmelbildung rechnen.

Wenn Du einem Gutachter ohnehin, aber auch einem Richter erklären must, dass ein Fenster immer gekippt war, wird er nicht mehr lange nach dem Verursacher von Schimmelbildung suchen.

Im Übrigen, Bei Sturm bietet ein geöffnetes Fenster eine Angríffsfläche. Bei bei uns imme rmehr orkanartigen Stürmen kann dies dazu führen, dass der Sturm in einem Gebäude sogar Verwüstungen anstellen kann, Regen kann ohnehin dann in die Wohnung schlagen.

Grundsätzlich sollte ein Mieter /auch Eigentümer auf jeden Fall Dachfenster schließem, wenn er das Haus verläßt. Ein Sturm kann durch geöffnete Fenster im DG das Dach abheben.

Die Frage des Einbruches ist hinreichend angesprochen. Du hast schlichtweg hier keinen Anspruch auf Schadenersatz. Du kannst aber auch nicht garantieren, dass Dir niemand eine brennende Zigarette in dei Wohnung wirft.

Man kann Dir nur Deine Risiken darstellen. Du musst entscheiden, was Du in Kauf nimmst.

Gibt es auch nur einen vernünftigen Grund, warum das Fenster ständig offen stehen sollte, geht es dir nur um Rechthaberei? Ich sehe sehr wohl das Vermieterrecht bei schlechter Witterung (Regen, Wind, Frost) bei Abwesenheit die Fenster zu verschließen. Er muss nicht dulden, dass sein Eigentum möglicherweise durch das Mieterverhalten beschädigt wird.

Mir gehts nicht um die Fahrlässigkeit oder und die Einladung zum Einbruch!

Sondern rein um den Sachverhalt darf sie mir das vorschreiben wenn im vertag nichts steht?

Nein und damit lass ich mein Fenster auch die nächsten 10 jahre offen!

LittleArrow  13.04.2010, 22:59

Steht evtl. etwas in der Hausordnung zu diesem Thema? Oftmals kann man dort auch etwas zum Abschließen der Haustür lesen.

Meinst Du übrigens mit Fenster komplett "Offenlassen": gekippt oder sperrangelweit offen und das Fenster ist nicht vergittert?

LittleArrow  13.04.2010, 23:03
@LittleArrow

@Buna78: Wohnst Du mit Deinem Vermieter in einem vom ihm selbstbewohnten Zweifamilienhaus?

Es ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit, wenn man das Haus verläßt,die Fenster zu schließen !!!! Im Falle eines Einbruchs würde die Versicherung keinen Cent zahlen