Betreten der Wohnung, Haus und Grundstück durch Vermieter?Was tun?

8 Antworten

Dadurch haben wir erst erfahren dass er noch einen Schlüssel zum
Haupteingang besitzt, und das Haus betritt nach Laune, wie es ihm passt.

Verstehe ich das richtig, dass er einen Schlüssel zur Haustür besitzt, nicht aber zu eurer Wohnung? Und ihr habt nur eine Wohnung in dem Haus gemietet nicht das ganze Haus? Die andere Wohnung ist anderweitig vermietet und der Vermieter wohnt nicht mit im Haus? Unter diesen Umständen darf er auch einen Schlüssel zum Haus besitzen - nicht aber zu eurer Wohnung. Und er darf dort auch reinspazieren, wie es ihm beliebt.

Klar, da ist einiges schief gelaufen und ich unterstelle mal dem Vermieter, dass der überhaupt nicht auf dem Schirm hatte, dass ihr aus dem Urlaub wieder gekommen seid und im Bett liegt. Man muss ihm nicht gleich Böswilligkeit unterstellen. Aber warum gebt ihr ihm die Schlüssel, dass er Reparaturarbeiten ausführt, während ihr nicht da seid? Es muss einen Termin mit euch absprechen, nicht einfach festlegen. Und sind es so dringende Reparaturarbeiten, dann hättet ihr den Schlüssel einer Person eures Vertrauens geben sollen, die ein Auge auf die Reparaturarbeiten hat.

Dann war im Garten den ganzen Vormittag Krach ohne dass wir davon wussten.

In eurem Garten? War das der Vermieter und was hat er da zu suchen gehabt?

Jetzt erst haben wir kapiert was er uns angetan hat,

Was hat er euch denn angetan? Deiner Beschreibung nach sehe ich da zwar wirklich Unannehmlichkeiten, aber nichts wirklich dramatisches wovor man Angst haben müsste. Wenn ich etwas übersehen haben sollte, dann klär mich bitte auf.

Ihr habt nur eine Wohnung gemietet und daher darf der den Hausflur bzw. die Gemeinschaftsflächen auch betreten, insbesondere auch den Heizungskeller.

Wenn er ständig klingelt, dann fordert ihn per Einwurfeinschreiben auf, schriftlich mit Euch in Kontakt zu treten, wenn etwas anliegt, weil Ihr Euch in der Privatsphäre gestört fühlt.

Kann uns jemand einen Rat geben?

Vorsichtshalber das Schloss der Wohnungstür tauschen.

Sorry, Ihr habt aber schon seltsame Mietverhältnisse.....geht mit Eurem Mietvertrag zu einem Mieterschutzverein o.ä...

Das ist natürlich total illegal. Das müsst ihr ihm SCHRIFTLICH untersagen.

Für die Türen, wo ihr vermutet, dass er einen Schlüssel habt solltet ihr die Schlösser auswechseln. Häufig reicht aber bereits ein Steckschloss.

TrudiMeier  06.05.2017, 18:26

Schlösser auswechseln ist kein so guter Rat. Denn der Vermieter hat einen Schlüssel für die Haustür, nicht für die Wohnungstür. Und der FS hat nicht das Haus gemietet, sondern nur eine Wohnung. Klar, wenn der FS vermutet, dass der Vermieter auch Schlüssel für seine Mietsache besitzt, dann sollte er da tatsächlich die Schließzylinder austauschen.

Und was genua ist euer Problem?

Ihr habt eine Wohnung in einem Haus gemietet, das im Eigentum des Vermieters steht und insofern jederzeit von ihm betreten werden darf.


Aus Rechtsgrund Hammerschlagsrecht darf er auch eure Teraasen und den Garten betreten, wenn er dort etwas zu richten hätte.

Und wenn man ihm in Abwesenheit ausdrücklich Schlüssel für den Zutritt zur Wohnung gewährt, was man ja nicht müsste, darf er die auch für die Dauer der Reparatur betreten und müsste nicht klingeln, bevor er seine Sachen abholt und nicht mher genau wußte, dass ihr schon wieder zu Hause seit.


irgendwie muss aber das bisherige Verhalten des Vermieters aufhören, ohne Streit. Kann uns jemand einen Rat geben?

Mehrere:

Seinem unangemeldet klingelnden Vermieter muss man nicht öffnen.

In Abwesenheit keine Reparaturen in der Wohnung hinnehmen

Mit einer unbegründeten Kündigung in 6 Monaten darf man rechnen, wenn er das nicht akzeptieren will.

G imager761


TrudiMeier  07.05.2017, 10:56

Mit einer unbegründeten Kündigung in 6 Monaten darf man rechnen, wenn er das nicht akzeptieren will.

Wieso das?