Ist Feuer machen im Wald generell verboten?
Hallo zusammen,
ich habe gelesen das offene Feuer im Wald verboten sind und man dafür eine besondere Genehmigung braucht wenn man denn eines machen möchte. Nun stelle ich mir die Frage was fällt denn nicht unter ein offenes Feuer? Ich habe zb. zuhause einen kleinen Campingkocher mit Gaskartusche und eine kleine Feuerstelle den Wika Hobo Kocher FlexFire 4. wäre sowas erlaubt oder zählt das auch als offenes Feuer?
Danke im vorraus :)
6 Antworten
oder zählt das auch als offenes Feuer?
Das ist eindeutig ein offenes Licht. Selbst Feuerzeuge, Streichhölzer, Kerzen, Laternen, Fackeln und Teelichter gehören auch zu offenem Licht. Ein offenes Licht liegt immer dann vor, wenn eine Flamme zu sehen ist. Das nähere regeln die Landeswaldgesetze.
Beim Feuermachen im Wald besteht offenbar ein erheblicher rechtlicher Unterschied zwischen Deutschland und der Schweiz. In der Schweiz gibt es kein Bundesgesetz, das Feuermachen generell verbietet. Es kann situativ (z.B. bei grosser Trockenheit) oder Gebietsweise (z.B. in Naturschutzgebieten, Nationalpärke) ausserhalb von fest installierten Feuerstellen verboten sein, ist aber sonst generell erlaubt und auch ziemlich beliebt bei Familien.
Wir sind auch schon mal ins nahe gelegene Baden-Württemberg gegangen und wollten eine Wurst im deutschen Wald braten, als plötzlich ein Förster uns zurechgewiesen hatte, dass man kein Feuer machen dürfe. Wir mussten das Feuer dann löschen, von einer Anzeige hatte er aber abgesehen, weil wir es nicht wussten und uns entsprechend fügten.
"Im Prinzip wird jede Flamme außerhalb eines Brennraums als offenes Feuer angesehen. Das gilt für Lagerfeuer, Grills und Campingkocher sowie für Streichhölzer, Kerzen oder Laternen. Ein Lagerfeuer ist im Wald also üblicherweise nicht zulässig.
Welche Arten von Feuer im Wald nicht erlaubt sind bzw. eine Erlaubnis durch die Behörden verlangen, legen die Länder selbst fest. In der Regel gibt es hier in den Landesgesetzen, wie erwähnt, keine oder nur minimale Unterschiede. Das Landeswaldgesetz von Berlin (LWaldG Berlin) beispielsweise definiert in § 19 die „Waldgefährdung durch Feuer“."
Ja, auch der Kocher ist ein offenes Feuer.
Wie es sich mit dem Verbot von Feuer im Wald verhält erfährt man in den Landeswaldgesetzen der Bundesländer: https://de.wikipedia.org/wiki/Landeswaldgesetz Da gibt es durchaus unterschiedliche Regeln.
Und ja, ein Gaskocher und erst Recht der Hobo gehören zu offenem Feuer.