Trennung/Scheidung wie geht es finanziell weiter?
Ich bin seit über 20 Jahren verheiratet. Mein Mann ist selbständig und verdient ca. 2.000 Euro im Monat. Er ist aus unserer Mietwohnung ausgezogen und hat sich eine eigene Wohnung gemietet.
In meiner Wohnung wohnt mit mir zusammen noch meine Tochter. Sie ist 18 und geht noch zur Schule. Ich selber arbeite Teilzeit und verdiene netto ca. 800 Euro. Meine Miete und die dazugehörigen Kosten wie zum Beispiel Heizung/Strom/GEZ/Telefon/Internet usw. betragen mtl. 900 Euro.
Kann ich jetzt zum Hartz4 gehen?
Ersparnisse/Eigentum usw. haben weder mein Mann noch ich.
Bin dankbar für gute Tipps bezüglich Hartz4, Wohngeld usw.
5 Antworten
Wenn Ihr im Trennungsjahr seid, ist noch Dein Mann für Euch beide zuständig.
Ist die Scheidung dann rechtskräftig, musst Du selbst für Deinen bzw. Euren Unterhalt sorgen. Du könntest Vollzeit arbeiten gehen.
Wohngeld kannst Du vlt. beantragen.
Mit Kindergeld hast Du ca. 1000 Euro zur Verfügung. Deine Tochter könnte sich auch einen Nebenjob suchen.
Ja Trennungjahr wäre rum. wenn er beweist das er umgezogen ist durch adressänderung. aber zum Anwalt muss man auch gehen
Ich denke schon. Willst Du ihn denn wiederhaben?
nein, es geht nur darum, dass er schon seit 13 Monaten bei ihr wohnt. kann er dann gleich die Scheidung einreichen? bisher hat er noch alles für mich gezahlt aber jetzt will er nichts mehr zahlen.
Die Scheidung kannst auch Du einreichen.
Zahlen muss er, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Du solltest Dir einen guten Anwalt nehmen.
Während der Trennung, bei zur rechtsgültigen Scheidung hast du Anspruch auf Trennungsunterhalt. Die Tochter hat bis zum Abschluss der ersten Ausbildung Anspruch auf Kindesunterhalt, ab der Volljährigkeit in bar von beiden Elternteilen.
Die Höhe der jeweiligen Unterhaltsansprüche ist in der Düsseldorfer Tabelle klar geregelt, davon weichen die Gerichte kaum ab. Der Selbstbehalt deines Mannes beträgt ca. 1.200€
gelten diese 1.200 Euro nur im Trennungsjahr oder auch nach der Scheidung?
Nachehelicher Unterhalt, also Unterhalt nach abgeschlossener Scheidung, wird sehr sehr selten noch gewährt. Falls das Gericht auch einen nachehelichen Unterhaltsanspruch bestätigt, dann gilt der gleiche Selbstbehalt.
Dein Mann bleibt euerer Tochter gegenüber unterhaltspflichtig, wie du allerdings auch, da sie volljährig ist. Du kannst sicher Wohngeld bekommen, du solltest auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen und dir dort Hilfe holen.
Wenn er gerade erst ausgezogen ist, dann muss er Trennungsunterhalt zahlen und ggf. auch Kindesunterhalt, das kann man am besten über einen Anwalt klären lassen.
Du kannst auch erst mal h4 beantragen, die zahlen aber auf Vorbehalt, denn die Unterhaltspflicht des Ex geht vor.
Möglicherweise sind die Mietkosten zu hoch, dann wird das Jobcenter verlangen, eine günstigere Wohnung zu suchen. Und du solltest natürlich dringend versuchen, deine Stundenzahl zu erhöhen oder noch einen Minijob dazu suchen. Du hast ja keine Kinder mehr zu versorgen und kannst daher Vollzeit arbeiten gehen.
Such dir einen vernünftigen Job und jammer nicht! Aber da du ja in Merkelland wohnst, kannst du sicher "aufHartzen", damit du ja nicht mehr arbeiten mußt.
Mit welchem Recht äußerst du dich so negativ, obwohl du die Lebensumstände der Fragestellerin nicht kennst?
"Mit einer freundlichen konstruktiven Antwort kann geholfen werden." Deine Antwort erfüllt KEINE Anforderung.
Ist man automatisch im Trennungsjahr, wenn man nicht mehr zusammen wohnt? in meinem Fall ist mein Mann ausgezogen und wohnt in der Wohnung seiner Freundin.