Trennung/Scheidung wie geht es finanziell weiter?

5 Antworten

Wenn Ihr im Trennungsjahr seid, ist noch Dein Mann für Euch beide zuständig.

Ist die Scheidung dann rechtskräftig, musst Du selbst für Deinen bzw. Euren Unterhalt sorgen. Du könntest Vollzeit arbeiten gehen. 

Wohngeld kannst Du vlt. beantragen.

Mit Kindergeld hast  Du ca. 1000 Euro zur Verfügung. Deine Tochter könnte sich auch einen Nebenjob suchen.

claudialeitert  05.07.2017, 11:42

Ja Trennungjahr wäre rum. wenn er beweist das er umgezogen ist durch adressänderung. aber zum Anwalt muss man auch gehen

Putzfee42 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 00:11

Ist man automatisch im Trennungsjahr, wenn man nicht mehr zusammen wohnt? in meinem Fall ist mein Mann ausgezogen und wohnt in der Wohnung seiner Freundin.

beangato  05.07.2017, 00:17
@Putzfee42

Ich denke schon. Willst Du ihn denn wiederhaben?

Putzfee42 
Beitragsersteller
 05.07.2017, 00:20
@beangato

nein, es geht nur darum, dass er schon seit 13 Monaten bei ihr wohnt. kann er dann gleich die Scheidung einreichen? bisher hat er noch alles für mich gezahlt aber jetzt will er nichts mehr zahlen.

beangato  05.07.2017, 11:17
@Putzfee42

Die Scheidung kannst auch Du einreichen.

Zahlen muss er, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Du solltest Dir einen guten Anwalt nehmen.

Während der Trennung, bei zur rechtsgültigen Scheidung hast du Anspruch auf Trennungsunterhalt. Die Tochter hat bis zum Abschluss der ersten Ausbildung Anspruch auf Kindesunterhalt, ab der Volljährigkeit in bar von beiden Elternteilen.

Die Höhe der jeweiligen Unterhaltsansprüche ist in der Düsseldorfer Tabelle klar geregelt, davon weichen die Gerichte kaum ab. Der Selbstbehalt deines Mannes beträgt ca. 1.200€

Putzfee42 
Beitragsersteller
 25.07.2017, 13:11

gelten diese 1.200 Euro nur im Trennungsjahr oder auch nach der Scheidung?

habakuk63  25.07.2017, 14:12
@Putzfee42

Nachehelicher Unterhalt, also Unterhalt nach abgeschlossener Scheidung, wird sehr sehr selten noch gewährt. Falls das Gericht auch einen nachehelichen Unterhaltsanspruch bestätigt, dann gilt der gleiche Selbstbehalt.

Dein Mann bleibt euerer Tochter gegenüber unterhaltspflichtig, wie du allerdings auch, da sie volljährig ist. Du kannst sicher Wohngeld bekommen, du solltest auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen und dir dort Hilfe holen.

Wenn er gerade erst ausgezogen ist, dann muss er Trennungsunterhalt zahlen und ggf. auch Kindesunterhalt, das kann man am besten über einen Anwalt klären lassen.

Du kannst auch erst mal h4 beantragen, die zahlen aber auf Vorbehalt, denn die Unterhaltspflicht des Ex geht vor. 

Möglicherweise sind die Mietkosten zu hoch, dann wird das Jobcenter verlangen, eine günstigere Wohnung zu suchen. Und du solltest natürlich dringend versuchen, deine Stundenzahl zu erhöhen oder noch einen Minijob dazu suchen. Du hast ja keine Kinder mehr zu versorgen und kannst daher Vollzeit arbeiten gehen. 

Such dir einen vernünftigen Job und jammer nicht! Aber da du ja in Merkelland wohnst, kannst du sicher "aufHartzen", damit du ja nicht mehr arbeiten mußt.

habakuk63  25.07.2017, 14:15

Mit welchem Recht äußerst du dich so negativ, obwohl du die Lebensumstände der Fragestellerin nicht kennst?

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