Hausstrom wird vom Vermieter für Mieter der Gewerberäume im Haus angezapft.?

6 Antworten

Nun habe ich mal ein wenig gegoogelt, aber finde leider nur Sachen, wo der Vermieter den Hausstrom für Bauarbeiten, oder sich selbst nutzt, aber hier müsste der Fall doch ähnlich liegen oder?

Ja, der Fall liegt ähnlich.

Meine Frage nun: Was genau schreibe ich dem Vermieter am
besten,

Bin kein Jurist, würde aber folgendes vorschlagen. Schreibe
dem Vermieter:

„Ab dem nn.nn.nnnn und mit Zählerstand xxxxxx  wird eine erhebliche Menge Stromarbeit des häuslichen Allgemeinstroms für betriebsfremde Anlagen genutzt. Es ist vornehmlich die Beheizung des Kiosk.

Nun gehe ich davon aus, dass der Allgemeinstrom, ab diesem
Zählerstand, in Gänze nicht mehr zu den umlagefähigen Betriebskosten der Wohnungsmieter gezählt werden kann. Eine messtechnische Abgrenzung findet nicht statt. Die entsprechenden Kosten des Strombezuges gehen somit voll zu Ihren Lasten als Vermieter.

Nach dokumentiertem Rückbau und erneuter Zählerablesung ist
die Umlagefähigkeit wieder gegeben. Der zukünftige Stromverbrauch kann dann erst wieder in die Betriebskostenrechnung zur Umlage einfließen.

Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen.“

Sofortige Mietkürzung – Nein.

Des weiteren: Was ist mit dem bisher bereits verbrauchten Strom?

Das könnte schwierig werden, wenn Du den Zählerstand nicht
dokumentiert hast. Dazu brauchst Du auch immer glaubhafte Zeugen. Überhaupt sind bei einem Rechtsstreit Zeugen immer gut.

Deamonia 
Beitragsersteller
 30.03.2016, 16:16

Danke, das hilft mir auf jeden Fall schon mal weiter :)

Könnte man es vielleicht darüber nachweisen, das man den Hausstrom-Verbrauch der letzten Jahre nimmt, und hieraus einen Durchschnitt errechnet? Dieser müsste dieses Jahr ja weit überstiegen worden sein.

DietmarBakel  30.03.2016, 16:40
@Deamonia

Schau Dir die Antwort von "bwhoch2" an.

Ich denke sein Formulieransatz ist gegenüber meinem der Bessere. Speziell:

(Richtung Vermieter:) Sie legen in der nächsten Jahresabrechnung den gleichen Verbrauch für Allgemeinstrom zu Grunde, wie im Abrechnungsjahr davor.

Weitere und komplizierte Rechnerei bringt nichts, im Gegenteil es verwirrt andere Mitbewohner und ewige Zweifler.

Geh´ einfach davon aus, dass der Vorjahresverbrauch als Maßstab zu der erwarteten Höhe des Allgemeinstromverbrauchs taugt. Die Differenz zum tatsächlichen Verbrauch stellt den "Hilfestrom für den Kioskfrosti" dar. Das ist bestimmt ausreichend genau. Ob und wie sich der Vermieter mit dem Kioskinhaber auseinander setzt, bleibt ihm überlassen. Das sollte nicht Dein Ding sein.

Auf Dauer funktioniert es aber im Sinne der gerechten Umlage von Kosten nicht. Es sollte also eine andere dauerhafte Lösung gefunden werden.

Gruß Dietmar Bakel

PS. War das denn in 2015 auch schon so? Dann aufgepasst!!!

Deamonia 
Beitragsersteller
 31.03.2016, 16:29
@DietmarBakel

Es war diesen Winter, bzw die letzten paar Monate so, aber letztes Jahr (zum Glück) noch nicht.

DietmarBakel  31.03.2016, 18:48
@Deamonia

Gut. Sonst wäre die Lösung mit dem "Vorjahresverbrauch" auch nicht so toll.

Du hättest SOFORT, als du davon Kenntnis erhalten hast, den Vermieter auffordern müssen, das abzustellen. Erst von dem Tag an bist du berechtigt, die Hausstromrechnung zu verwerfen und eine neue Abrechnung zu fordern.

Ganz davon abgesehen, ist das illegal, wenn hier der Hausstrom für einen Gewerbebetrieb abgezweigt wird. da wäre der Versorger begeistert, davon zu hören.

bwhoch2  30.03.2016, 16:03

Lieber Hans, mach hier keine Zinken. Jetzt endet der Winter und aus irgend einem Grund konnte die Fragestellerin erst jetzt erkennen, dass der Kiosk-Mieter einen Heizlüfter am Allgemeinstrom laufen hat. Wenn der Kiosk-Mieter dann auch noch freimütig zugibt, dass er das den ganzen Winter schon so macht, kann es doch unmöglich sein, dass die Wohnungsmieter diesen Strom mitbezahlen. Ein Kabel verlegen und dieses geschickt verbergen und, wie auch Deamonia schreibt, Betrug wäre Tür und Tor geöffnet.

Wenn der Vermieter behauptet, er hätte davon nichts gewußt, möge er bitte Anzeige wegen Stromklau erstatten.

Deamonia 
Beitragsersteller
 30.03.2016, 16:18
@bwhoch2

Die Türe zum Hausmeister WC, von wo der Strom kommt, ist abgeschlossen, und nur der Hausmeister hat den Schlüssel dazu! 

Der Kioskbesitzer ist auch nicht begeistert von dieser Lösung, aber nachdem er wohl bei 11Grad im Kiosk stand, hat er schließlich dieser "Lösung" zugestimmt...

DerHans  30.03.2016, 16:19
@Deamonia

Da wäre tatsächlich eine Anzeige beim Stromversorger angebracht.

Ein Gewerbebetrieb wird schließlich ganz anders tarifiert.

Deamonia 
Beitragsersteller
 30.03.2016, 15:51

Es kann mir ja keiner nachweisen, wann ich Kenntnis davon erhalten habe. Andererseits kann ich mir kaum vorstellen, das es erst ab Kenntnis gilt, denn das würde ja Betrug Tür und Tor öffnen. Es wäre sozusagen ein Freischein Leute zu betrügen, da man dann absolut keine negativen Folgen zu erwarten hätte (wie eben Rückzahlungen)  

Leider hast du aber mit keinem Wort meine Frage beantwortet: Was genau kann/soll ich ihm schreiben, wie sind die Fristen, und was ist mit dem bisher verbrauchten Strom? 

DerHans  30.03.2016, 15:53
@Deamonia

Der Vermieter könnte ja behaupten, von dieser Aktion gar nichts gewusst zu haben. Der Kioskbesitzer hätte das ja auch selbst zu verantworten haben können.

Deamonia 
Beitragsersteller
 30.03.2016, 16:13
@DerHans

Die Türe zum Hausmeister WC ist abgeschlossen, und nur der Hausmeister hat den Schlüssel dazu! 

Wie wäre es damit:

Sehr geehrt...

seit einiger Zeit wird der Kiosk an unserem Haus mit einem Heizlüfter beheizt. Der Strom dafür wird von der Hausmeistertoilette über ein Kabel zum Kiosk geleitet. Gibt es für diesen Stromverbrauch einen Zwischenzähler, sodass die gezapfte Menge genau festgehalten und vom Jahresverbrauch des Allgemeinstroms abgezogen wird?

Sie werden sicher verstehen, dass ich als betroffener Mieter in Ihrem Haus nicht gerne bereit bin, über die Position Allgemeinstrom den speziellen Bedarf des Kiosk-Mieters mit zu bezahlen.

Falls es keinen separaten Zähler oder Zwischenzähler gibt, schlage ich folgende Regelung vor:

Sie legen in der nächsten Jahresabrechnung den gleichen Verbrauch für Allgemeinstrom zu Grunde, wie im Abrechnungsjahr davor.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie mit dieser Regelung einverstanden sind.

In jedem Fall bitte ich Sie, künftig ab dem frühest möglichen Zeitpunkt diesen separaten Verbrauch mittels geeichtem Zähler zu erfassen und entsprechend in zukünftigen Abrechnungen zu berücksichtigen.

mfg

Sollte keine Reaktion kommen oder der Vermieter lehnt den Vorschlag ab, warte die nächste Abrechnung ab, in der dieser Stromverbrauch zum ersten Mal anfällt und ziehe dann die gesamte Position Allgemeinstrom von der Summe in der Jahresabrechnung ab. Zahle dementsprechend weniger nach oder verlange eine entsprechende Rückerstattung.

Jetzt schon die Miete mindern oder die Vorauszahlung für Nebenkosten, wäre ziemlich sinnlos.

DietmarBakel  30.03.2016, 16:22

Sie legen in der nächsten Jahresabrechnung den gleichen Verbrauch für Allgemeinstrom zu Grunde, wie im Abrechnungsjahr davor.

Gute Idee. Wahrscheinlich die stressfreiste Lösung.

Das verstehe ich nicht. In Deinem Haus gibt es also auch einen (fremden) Vermieter und der berechnet Dir für Beleuchtung Kosten und Lasten?

Strom für die Hausmeistertoilette muß doch ein Mieter auch gar nicht unter der Kostenstelle Beleuchtung bezahlen.

Übersehe ich etwas?

Hatte der Kioskbetreiber zuvor wirklich keinen Strom, somit kein Licht, und er saß immer im dunkeln?

Konnte sich und den Gästen nicht einmal einen Kaffee machen?

Deamonia 
Beitragsersteller
 31.03.2016, 09:41

Ich glaube du hast da was falsch verstanden...

Keine Ahnung wie du auf 2 Vermieter kommst, alle anderen haben es ja offenbar richtig verstanden...

Ich bin ganz normale Mieterin, in dem Haus gibt es 12 Mietparteien, und einen Kiosk (Ebenfalls vermietet, keine Pacht oder Eigentum) 

Die Hausmeistertoilette ist im Erdgeschoss, und alles was dort angeschlossen wird, läuft über den Hausstrom. Normalerweise auch kein Problem, da dort nie was angeschlossen ist, und auch selten Licht an ist, da sie ein Fenster hat. Im Sommer kann sie auch von Mietern genutzt werden, die auf der Hofterasse grillen. (Schlüssel kann man sich dann ausleihen)

Der Kioskbesitzer hat natürlich Strom, aber zum einen hat er es nicht eingesehen mit Strom zu heizen, und zum anderen hat er ja schon zig Kühlschränke, 2 Gefriertruhen und seine ganze Elektronik angeschlossen, noch mehr Mehrfachsteckdosen anzuschließen wäre extrem unsicher, und wahrscheinlich würden die Sicherungen auch nicht mitspielen. (Wir haben noch so alte Drehsicherungen, schon bei mir laufen die heiß, wenn ich zu lang heißes Wasser laufen lass, z.B. beim Baden) 

schleudermaxe  31.03.2016, 19:13
@Deamonia

Verstehe ich immer noch nicht. Es ist dein Haus, so jedenfalls die Frage. Und ein Vermieter macht irgend etwas oder eben auch nicht.

Was hat der denn in Deinem Haus zu suchen?

schleudermaxe  31.03.2016, 07:04

Nachsatz:

Wenn denn wirklich alles so stimmt, gibt es weder eine Bitte noch
eine Aufforderung an den Vermieter.

Die Kostenstelle Beleuchtung wird  nach Eingang der BK-Abrechnung gerügt und ggf. ersatzlos aus der
Forderung gestrichen und gut ist.

Es ist doch alles von den Gerichten ausgesungen.

es würde mich nicht wundern, wenn der vermieter von dem kioskmann auch noch stromgeld kassiert. wenn dem so ist, und diese gelder nicht in eurer nebenkostenabrechnung auftauchen, dann ist das schlicht weg betrug!

auch so ist es seeeehr grenzwertig... sprich mal mit einem fachanwalt für mietrecht. der wird dir ähnliches ssagen...

by the way: ist die nebenkostenabrechnung nicht korrekt, wovon hier auszugehen ist, dann hast du als mieter das recht, die nebenkosten bis zur erstellung einer ordnungsgemäßen abrechnung zurück zu halten... schafft der vermieter dies nicht innerhalb von 12 monanten nach dem letzten abrechnungszeitraum sind seine ansprüche nichtig!

aber BITTE unternumm ohne einen anwalt nichts!

lg, Anna