Mietrecht muss ein Vermieter einen Trockner zur Verfügung stellen?
Ich habe vor einen neuen Trockner zu kaufen da der alte kaputt ist. Bei meinem Einzug damals war die Waschmaschine da den Trockner habe ich mitgebracht. Mein Mann will mir kein Geld geben für die Neuanschaffung eines Trockners, er meint den müsse der Vermieter kaufen?
19 Antworten
Ich habe vor einen neuen Trockner zu kaufen da der alte kaputt ist.
Das darfst Du gerne machen.
Hier eine ganz sachliche Beurteilung:
Bei meinem Einzug damals war die Waschmaschine da den Trockner habe ich mitgebracht.
Dann hat der Vermieter damit nichts zu schaffen, wenn der defekt ist.
Alles was im Mietvertrag steht ist mitvermietet.
Auch mitvermietet ist alles was zu Mietbeginn in der Wohnung steht.Das bedeutet, die Waschmaschine ist mitvermietet und wenn die defekt ist, dann schriftliche Mängelanzeige per Einwureinschreiben unter Fristsetzung zur Behebung an den Vermieter schicken.
Hier bestätigt das auch ein Anwalt:
Mein Mann will mir kein Geld geben für die Neuanschaffung eines Trockners, er meint den müsse der Vermieter kaufen?
Da meint er leider falsch. Wo wäre denn seiner Meinung nach die Rechtsgrundlage?
Das sind persönlich mitgebrachte Sachen und das ist dann Euer Ding, einen neuen Trockner zu kaufen.
MfG
Johnny
dann gäb es keine vermieter mehr
wenn sie ständig defekte geräte der mieter ersetzen müssten
Der Vermieter muß den Mietern die Möglichkeit geben, die Wäsche trocknen zu können.
Wenn im Mietvertrag ein Trockner erwähnt ist, dann muß er auch funktionieren. Alles andere ist Kulanz des Vermieters.
Da möchte ich mich jetzt nicht streiten, aber das Wäschetrocknen in der Wohnung fördert die Entstehung von Schimmel. Schön "plöd", wenn der Vermieter darauf nicht achtet.
Der Vermieter muss gar nicht, der Trocken gehört nicht zur Standardausrüstung für eine Wohnung, aber du kannst ihn mal fragen, ob er dir dabei behilflich ist.
Danke das dachte ich auch. Welche Seite kann ich aufrufen um zu beweisen, dass das NICHT zu einem Standartmietvertrag gehört?
Lies einfach im Mietvertrag, was zur Wohnung dazugehört, da müsste das stehen
Mein Mann will mir kein Geld geben für die Neuanschaffung eines Trockners, er meint den müsse der Vermieter kaufen?
Wie kommt er auf diese Idee? Einrichtungsgegenstände sind euer Problem, wenn sie nicht ausdrücklich mitvermietet sind. Außerdem habt ihr den Trockner mitgebracht, wieso sollte den der Vermieter ersetzen?
Und wenn Sachen bei Einzug in der Wohnung schon da sind, dann sind sie auch mitvermietet, z.B. die Waschmaschine.
Steht denn im Mietvertrag, dass der Vermieter einen Trockner stellt und an euch vermietet, also Bestandteil der Mietsache ist? Wenn ja, müsste er einen Trockner für euch kaufen und aufstellen. Wenn nein, gäbe es nicht die geringste Veranlassung das zu tun. Wenn dein lieber Gatte dir das Geld nicht gibt, darf er ihn kaufen. Schließlich trocknet er auch seine Wäsche.
Nein muss er nicht. Wäsche kann man auf einem Wäscheständer in der Wohnung trocknen.