Trockner im Trockenraum nicht erlaubt. Auf welcher Grundlage?
Wir haben im Haus einen Trockenraum, in dem eine hauseigene Waschmaschine und ein Trockner stehen. Da es nur einen Stromzähler gibt, werden die Zählerstände mit Namen in einem Buch erfasst und am Jahresende wird dann eine Verbrauchsrechnung geschrieben.
Wir aben in der Wohnung eine sehr kleine Küche und in der steht schon die Waschmaschine. Im Bad besteht keine Stellmöglichkeit und wir haben auch nur 1 Steckdose. Also, haben wir beim Einzug unseren eigenen Trockner in den Trockenraum gestellt und haben den Stecker bei Gebrauch umgesteckt und die Zählerstände in das Buch geschrieben. Nicht einmal 2 Wochen später wurden wir ufgefordert den Trockner zu entfernen, weil die Abrechnung zu kompliziert sei.
Auf welcher Grundlage kann das geschehen? Warum kann uns das untersagt werden?
5 Antworten
Wenn die Stromabrechnung der Grund sein sollte, ist das natürlich Blödsinn. Gibt es einen anderen Grund, warum Euer Trockner stören sollte, dann ist dieser zu respektieren. Auch die Entfernung ohne Angabe eines sinnvollen Grundes kann der Vermieter verlangen. Also raus damit. Lagert ihn in Eurem Keller ein oder verkauft den Trockner, wenn er nicht in die Wohnung passt.
Auf welcher Grundlage kann das geschehen?
Auf Grundlage des Hausrechts des Eigentümers zum Beispiel.
Warum kann uns das untersagt werden?
siehe oben
Es kommt drauf an, ob überhaupt lt. Mietvertrag bzw. Hausordnung das Auftstellen eines eigenen Trockners im Trockenraum zulässig bzw. erlaubt ist. Zumal ja dort einer zur gemeinschaftlichen Nutzung steht. Das wäre für mich der Knackpunkt. Die Abrechnung an sich dürfte auch mit dem eigenen Trockner kein Problem sein. Es wird ja deswegen nicht mehr Strom verbraucht. Diese Begründung ist also absolut irrelevant.
Der Trockenraum gehört zur Mietsache und wird von 11 Wohnungen benutzt... Ich seh da jetzt nicht so das Problem. Würde ich meinen Wäscheständer dortvaufstellen, würde ich mehr Platz benötigen. Und das mit der Rechnung ist Schmarrn, weil sich es nichts gibt, ob ich meinen oder den hauseigenen nutze. Zählerstände werden ja aufgeschrieben...
Der Trockenraum ist ein Raum zur gemeinschaftlichen vereinbarten Nutzung durch alle Mieter. Insofern ist er also zwar nicht Bestandteil der Mietsache, wohl aber Bestandteil des Mietvertrages. Würde im Nachhinein dessen Nutzung untersagt oder behindert oder der Raum nicht mehr zur Verfügung stehen, dürfte der Mieter sogar seine Miete mindern. Das obwohl er sich außerhalb der Wohnungstür befindet.
Gegenfrage: Auf welcher Grundlage solltet Ihr das Recht haben, Euren Trockner in fremdes Eigentum zu stellen?
Gehört er nicht. Zur Mietsache gehört lediglich das was hinter Deiner Wohnungstür ist.