Mietrecht, Kellerraum mit hauptwasserhahn?
Ich bin Mieterin in einem 8 parteienhaus.
Der mir zugewiesene Kellerraum ist :
1. Deutlich kleiner als die meiner Nachbarn. Alle Keller haben in etwa die gleiche Größe, nur meiner ist nicht einmal die Hälfte davon. Ich hab wohl bekommen was übrig blieb und eine Tür hatte. Im Mietvertrag ist nur die Rede von einem Kellerraum aber nichts von Größe oder ähnlichem... darf meiner denn soviel kleiner sein als die der anderen? und das obwohl die Miete genauso viel beträgt?
2. In meinem Kellerraum befindet sich der hauptwasserhahn, nur mit diesem ist es möglich in den Wohnungen das Wasser ab zu stellen. In unserem Haus gibt es nicht für jede Wohnung einen seperaten abstallhahn, nur den hauphahn, in meinem Kellerraum. Ist das überhaupt zulässig? Darf ich meinem Kellerraum trotzdem ganz normal abschließen? Bei jeder Baumaßnahme muss ich den Handwerkern meinen Keller, meist für Stunden offen stellen, was nicht nur versicherungstechnisch nicht in Ordnung ist, sondern auch wirklich nervig ist weil sich niemand vorher anmeldet. Darf mein Vermieter mir überhaupt so einen Raum vermieten? Zumal bei Notfällen, z.B. einem wasserrohrbruch, schnell gehandelt werden muss und mein Kellerraum dann verschlossen wäre.
5 Antworten
Dein Vermieter kann dir die Wohnung auch für 100€ mehr vermieten als den anderen Mietern, wenn er das so möchte.
Das ist sein Haus und du hast die Wohnung besichtigt und den Mietvertrag unterschrieben; dich also damit einverstanden erklärt die Wohnung zu mieten. Der Vermieter hat dir einen Kellerraum zur Verfügung gestellt, von einem Kellerraum war im Mietvertrag die Rede.
Ich sehe hier nicht zwingend ein Fehlverhalten seinerseits.
Du hast den schwarzen Peter gezogen. Das kannst du nicht ändern. Der Vermieter muss Zugangsmöglichkeit erhalten bzw. behalten.
Sollte mal ein Mieter ausziehen, sofort bitten, dass du seinen Keller bekommen kannst.
Miete zahlst du ja für den Keller nicht, er muss nicht ein bestimmtes Maß haben. Derzeit lieber diesen als keinen Keller. Oder?
Ich kenne keinen Mieter, der etwas verbotenes macht.
Du hast besichtigt, Du hast gemietet, Du bist eingezogen.
Der Drittzugang zum Hauptwasserhahn muß in geeigneter Weise gewährleistet sein.
Ihre Kellergröße hat nichts mit der Miethöhe zu schaffen.
Zu 1.:
Ja, das darf sein. Es wäre sogar möglich, von Dir wesentlich mehr Miete zu verlangen und gar keinen Kellerraum zu geben.
Zu 2.: Ist das überhaupt zulässig?
Ja.
Darf ich meinem Kellerraum trotzdem ganz normal abschließen?
Ja, aber Du musst ggf. dafür sorgen, dass er von Leuten geöffnet werden kann, die ein berechtigtes Interesse daran haben, an den Hauptwasserhahn zu gelangen.
versicherungstechnisch nicht in Ordnung
Versicherungstechnisch ist es vor allem dann nicht in Ordnung, wenn Du dort Sachen ohne weitere Sicherung aufbewahrst, die als wertvolle, bzw. potentielles Diebesgut einzustufen sind.
Darf mein Vermieter mir überhaupt so einen Raum vermieten?
Klar darf er das, zumal Du in erster Linie eine Wohnung gemietet hast und einen Kellerraum. Sofern im Mietvertrag nicht schriftlich festgelegt ist, dass der Kellerraum abschließbar und ohne Betretungsmöglichkeit anderer ist, darf er Dir selbstverständlich diesen Raum überlassen.
Denk doch einfach mal darüber nach, was Du in dem Raum lagern willst und was Du machen kannst, um ggf. wertvolleres Gut sicher aufzubewahren. Denkbar wäre zum Beispiel ein abschließbarer Metallschrank.