Wohnung ohne zusätzlichen Kellerraum
Wir haben eine 120 qm Wohnung in einem 8 Parteienhaus gemietet. Im Untergeschoss befindet sich ein Waschraum mit Platz für 6 Waschmaschinen und Trocknern. Wir sind also gezwungen für unsere Maschinen einen Platz in der Wohnung zu suchen - außerdem wurde uns auch kein separater Kellerraum zugewiesen sodass wir noch ca. 10 qm dafür vom Wohnraum abtrennen mussten. Müssen wir eigentlich trotz des verschenkten Wohnraums die Miete für die kompletten 120 qm zahlen?
20 Antworten
Wenn in eurem Mietvertrag steht, dass ihr einen Kellerraum und einen Waschküchenstellplatz habt, dann müßt ihr einen bekommen oder einen Teil der Miete kürzen, da ihr die vereinbarte Leistung nicht erhaltet. Wenn im Vertrag aber nur die Wohnung steht, dann müßt ihr den vollen Mietpreis zahlen!
Im Mietvertag ist sicher keine Kellerraum ausgewiesen und das Thema Waschmaschine etc. nicht explizit festgelegt. Dann könnt Ihr daran nichts ändern.
Sollte aber der Platz für Waschmaschine und Trockner im Waschraum im Mietvertrag Bestandteil sein, dann solltet Ihr beim Vermieter reklamieren - dann müsste er eben Platz dafür schaffen.
Selbstverständlich. Man muss für alles zahlen was man gemietet hat, ob man es braucht oder nicht ist egal. Die anderen zahlen für ihren Kellerraum extra.
Gehört ein Kellerraum zum Mietvertrag, dann ist es ein Mangel der Mietminderung gerechtfertigt da man was gemietet hat was man nicht bekommen hat.
Ja, die anderen bezahlen schliesslich auch dafür, dass sie den Keller und die Maschinen nutzen dürfen. Ihr bezahlt diese Kosten nicht.
Wußtet ihr das nicht, bevor ihr den Mietvertrag unterschrieben habt?
Ist natürlich bitter, wenn man arglistig getäuscht wird und nun so beengt wohnen muß! Für mich wäre das nichts!
Ich würde die Miete kürzen - aber gewaltig. So zeigst du dem Vermieter gleich, wo der Hammer hängt!