Mietrecht: Hundebetreuung am Wochenende?

9 Antworten

Da wäre eine Absprache mit dem Vermieter im Vorfeld wohl besser gewesen....

xttenere  21.09.2016, 13:53

Kurze...einfache und richtige Antwort !

Ich denke das ist nicht ganz einfach mit "ja er darf" oder "nein er darf nicht" zu beantworten.

Grundsätzlich darf er im Mietvertrag nicht pauschal Tiere verbieten. Hier geht es aber garnicht um den Vertrag und das Tierverbot an sich, sondern darum, dass mit eurem "Verhalten" der Hausfrieden gestört wird. Sobald andere Hausbewohner durch dein Verhalten in Mitleidenschaft gezogen werden, muss der Vermieter absolut dafür sorgen, dass dieses Problem für den anderen Mieter gelöst wird. Hat der Nachbar eine Hundeallergie wirst du darauf Rücksicht nehmen müssen. Der Vermieter kann dir kündigen, wenn ein anderer Mieter aufgrund deines Verhaltens die Miete mindert, also dem Vermieter einen wirtschaftlichen Schaden zufügt.

Wenn der Vermieter euch diese Ansage gemacht hat, wird er dir definitv kündigen, wenn du dich nicht daran hälst. Du kannst dann Widerspruch einlegen. Allerdings solltest Du vorher einen Anwalt zu Rate ziehen.

Des Hausfrieden willens würde ich vorerst absolut auf "Hundebesuche" verzichten und die Nachbarn mit dem Hundeproblem vielleicht mal zum Kaffee einladen um näheres zu erfahren, was es mit der Hundephobie und der Allergie auf sich hat, vielleicht haben sie ja auch vor demnächst auszuziehen und das Problem wäre dann vom Tisch.

KoalabearXY 
Beitragsersteller
 21.09.2016, 11:51

Die werden hier alle wohnen bis die Tod umfallen. Sind halt alles ältere Menschen 50-80, die hier wohnen. Wir dagegen sind die Jüngsten mit Mitte 20 und wir vermuten, die machen das nur, um uns hier raus zu holen, weil die uns nicht leiden können.

Aber Danke für diese ausführliche Antwort. Wir werden es drauf anlegen und uns ggf. eine neue Wohnung nehmen müssen.

Berni74  21.09.2016, 13:41
@KoalabearXY

Ich würde mir auch eine neue Wohnung suchen. Dieser Einschnitt in mein Privatleben wäre mir zu tief, rechtens hin oder her...

Besuchshunde sind Hunde, die mit ihrem Menschen bei dir zu Besuch sind. Die darf der Vermieter nicht verbieten. Anders sieht es bei Hunden aus, die sich ohne ihren Menschen bei dir aufhalten. Dies sind Pflegehunde und somit auch vom Vermieter zu genehmigen. Den ganzen Stress hättet ihr euch sparen können, wenn ihr die Aufnahme der Hunde übers Wochenende mal mit eurem Vermieter abgesprochen hättet. Beschwerden anderer Mieter, Hundephobie oder -allergie sind ausreichende Gründe, einen Hund zu untersagen.

Wie oben beschrieben, ja, der Vermieter kann verbieten übers Wochenende Hunde zur Pflege aufzunehmen. Im übrigen ist es nun auch völlig egal, ob du die Argumente des Vermieters für faule Ausreden hältst. Du hast dich nicht an den Vertrag gehalten, das allein ist schon völlig ausreichend!


Sie sollten sich dem gut begründeten Hinweis des Vermieters beugen und weder eine formelle Abmahnung der untersagten Hundehaltung noch eine später daraufhin mögliche Kündigugn des Mietverhältnisses riskieren; da nimmt doch die Unterberingung der beiden Hunde in einer Hundepension ungleich einfacher und preiswerter aus.

KoalabearXY 
Beitragsersteller
 21.09.2016, 11:47

Unterbringung in einer Hundepension kommt absolut nicht in Frage! Weil es auch meine beiden Schätze sind!!!! Da suchen wir uns lieber eine andere Wohnung, als das!! Mein Hund ist mein Therapeut, mein bester Freund! Wir werden es wohl darauf ankommen lassen.

schelm1  21.09.2016, 12:06
@KoalabearXY

Gut macht das! - Bleibt nur die Frage, wozu Ihre Frage?

Mein Hund ist mein Therapeut, mein bester Freund! Wir werden es wohl darauf ankommen lassen.

Welch wundersame Wandlung!?! Da wird doch plötzlich aus zwei "Urlaubsdackeln" ein Therapiehund!?!

Man solle sich doch vorher überlegen, was man sich hier so in vermutlich kindlicher Einfalt zusammenschreibt!

Berni74  21.09.2016, 14:08
@KoalabearXY

Alternativ könntet Ihr auch für die Dauer der Hundebetreuung in die Wohnung des Hundebesitzers ziehen....Also nicht die Hunde zu Euch, sondern Ihr zu den Hunden.

Unabhängig davon hätte ich allerdings keine Lust, in dem Haus wohnen zu bleiben und mich derart einzuschränken. Ich würde mir eine andere Wohnung suchen.

Hallo, das Problem für deinen Vermieter ist die Beweisbarkeit. Zudem haben mündliche Absprachen überhaupt keine Auswirkungen auf einen schriftlichen Mietvertrag. Dann müsste der Vermieter schon in Einverständnis mit dir den Mietvertrag insofern abändern, dass seine Begründung im Mietvertrag auftaucht. Soll heißen, dass er nachträglich mit dir zusammen die Hundehaltung ausschließt. Ich vermute mal zwar dass die Nachbarn neidisch sind oder sich ärgern, weil Menschen nun mal so doof sind, das ändert aber nichts an der Tatsache dass ihr ein Problem bekommen könntet. Insofern würde ich zumindest noch mal versuchen, mit dem Vermieter zu reden. Wenn das Ganze nichts bringt, kann man immer noch einen Anwalt einschalten und die Sache entsprechend klären, bevor man es soweit kommen lässt, würde ich aber definitiv noch mal das Gespräch suchen. Alles Gute und beste Grüße!