Mietrecht, wo soll SCHWANGERE den Kinderwagen abstellen?
Hallo :)
Meine Tante ist vor Kurzem schwanger geworden und hat auch noch einen kleinen Sohn. Sie wohnt im dritten Stock und kann den Kinderwagen unmöglich hochschleppen. Auch in den Keller kann sie ihn nicht tragen, weil der auch nur durch eine Treppe nach unten zu erreichen ist. In den Flur darf Sie den Kinderwagen nicht stellen. (Fluchtwege, Brandgefahr, Nachbarn). Wir überlegten mit einem Schreiben an die Nachbarn, diese um Hilfe zu bitten, bis meine Tante nicht mehr schwanger ist. Achso, da sie alleinstehend ist, kann auch kein Mann helfen :( Wir wendeten uns mehrmals an den Vermieter, der konnte uns nicht weiterhelfen und hat keine Lust zu kooperieren. Vielleicht ist hier jemand der sich mit Mietrecht (Brandeburg) auskennt oder der eine Idee hat was man noch tun kann. Wo kann man recherchieren ?Wir rechnen nicht damit, das sich ein Nachbar/in bereiterklärt, den Wagen immer hoch und runter zu tragen, aber draußen kann der Wagen auch nicht stehen. Die FRAGE ist, ob der Vermieter verpflichtet ist, eine Lösung zu finden, oder nicht.
Vielen vielen Dank schon mal für die Hilfe -.-
3 Antworten
Ich bin Laie und kann mir denken, dass sowas immer im Einzelfall betrachtet werden muss, aber grundsätzlich habe ich dieses hier gefunden und könnte mir denken, dass hier zumindest eine Argumentationsbasis gefunden werden kann. Und da Mietrecht wohl Sache des Bundes und nicht der Länder ist, dürfte es auch nicht hinderlich sein, dass dieser Fall aus Berlin kommt.
Die Meinung dazu ist unerheblich. Wenn man nicht weiß, wohin mit dem Ding, würde ich mich vorerst darauf berufen und den Ball zum Vermieter zurückspielen.
Genau. Scheiß auf Sicherheit und dass im Brandfalle alle Bewohner das Haus auch verlassen können.
So ein Egoismus kotzt mich an.
Egoismus ist, wenn von einer Schwangeren verlangt wird, dass sie Kind und Kinderwagen regelmäßig drei Stockwerke nach oben schleppt (weil: ist ja ihr Problem!) und sich der Einfachheit halber auf irgendwelche Brandschutzvorschriften zu berufen, die so ggf. gar nicht angewendet werden können, weil eine exakte Vorgabe gar nicht existiert! Sich aber ansonsten einen Dreck darum scheren, dass Müll im Keller gelagert wird, Fenster nicht gescheit öffnen oder, oder. Das ist etwas, das MICH ankotzen würde.
Mieter sind berechtigt, ihren Kinderwagen im Treppenhaus abzustellen. Voraussetzung ist nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (63 S 487/08), dass der Vermieter oder die Hausverwaltung keine andere Abstellmöglichkeit zur Verfügung stellt und dem Mieter der Transport des Kinderwagens in die Wohnung nicht zumutbar ist.
Das ist jetzt aber nur eine Einzelmeinung eines Gerichts.
Und dass man beim Brandschutz darauf abstellt, dass dieses Argument erst dann zieht, wenn die zuständige Behörde wegen des Blockierens der erforderlichen Flucht- und Rettungswege tätig wird, halte ich für einen ganz schlechten Scherz.
“Ja, ihr dürft mit dem Kinderwagen ruhig die baurechtlich erforderlichen Rettungswege zustellen, wenn da keiner gucken kommt…“ Ja gehts noch?
Die Treppenhäuser müssen bestimmte Breiten haben, damit im Brandfall in der erforderlichen Zeit geräumt werden kann.
Das Landgericht Berlin ließ auch nicht das Argument „Brandschutz“ gelten. Zumindest so lange die Ordnungsbehörde keine konkrete Verletzung von Brandschutzbestimmungen rügt, darf der Kinderwagen im Hausflur stehen. Auch eine Regelung im Mietvertrag, die das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus, zum Beispiel eines Kinderwagens, verbietet oder von der Zustimmung des Vermieters abhängig macht, ist nach Einschätzung des Landgerichts Berlin unwirksam. Der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache werde hierdurch unzulässig eingeschränkt.
Genau darauf bezog ich mich.
Die Verletzung von bestehenden Brandschutzbestimmungen zum Schutz aller Hausbewohner ist laut OLG also solange in Ordnung, bis die Ordnungsbehörden hinkommen und diesen Verstoß rügen.
Das ist genau so, wie wenn das Gericht gesagt hätte: Es ist völlig ok mit 150 km/h durch die Stadt zu fahren, wenn man nicht geblitzt wird.
Und da frag ich mich, was die Richter(innen) geraucht haben.
Der Vermieter könnte Ihrer Tante eine Garage am Haus zum ortsüblichen Preis vermieten, wo sie dann den Kinderwagen für die übrigen Hausbewohner gefahrlos parken kann.
Vielleicht baut er ihr aber auch einen Lift ein, mit dem sie dann die beiden Kindern problemlos bequem befördern kann, statt die samt den Einkäufen über drei Etagen die Treppen hoch zu wuchten, was ganz schön in die Arme und ins Kreuz geht!?!
Im Übrigen ist der Vermieter zu ein gar nichts verpflichtet, als nur für die Sicherheit der übrigen Mieter zu sorgen!
mal eben einen Lift einbauen
*Kopfschütteln*
Siehe auch meinen Kommentar zu dem Urteil unter der Antwort von Dea2019.