Wie weit darf mein Nachbar im Treppenhaus?
Guten morgen, Leider habe ich ein Problem mit meinem cholerischen Nachbarn. Regelmäßig steht er wutschnaubend und mit hoch rotem Kopf schreiend vor meiner Wohnungstüre. Mein Sohn und ich fühlen uns von ihm bedroht und belästigt, zumal seine Anschuldigungen völlig unbegründet sind. Wir wohnen im zweiten Stock eines Drei-Parteien-Hauses, also ganz oben, er darunter. Wie sieht das aus? Darf er überhaupt bis zu mir hoch bzw kann ich ihm das untersagen? S gibt ja schließlich keinen Grund für ihn hier oben rumzuturnen. Wo fängt Hausfriedensbruch an, erst an der Türe oder schon im nur von mir genutzten Flur? Danke für die Hilfe
17 Antworten
Das Treppenhaus ist für alle Mieter da. Du kannst dem Choleriker also nicht untersagen den Flur vor Deiner Wohnung zu betreten/nutzen.
StGB § 123
Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Wenn persönliche Gespräche nichts bringen oder nicht möglich sind wende Dich an den Vermieter.
Eine Anzeige wegen Belästigung wäre auch möglich. Sollte aber das letzte Mittel sein.
Er darf bis vor deine Wohnungstür, denn das Treppenhaus ist für alle nutzbar. Hast du schon mal versucht, mit dem Mann zu reden? Also, warum er immer bei euch vor der Tür steht etc.? Bitte ihn (freundlich, damit er nicht noch wütender wird), das zu unterlassen. Wenn das alles nichts hilft, wende dich an deinen Vermieter oder die Polizei. Alles Gute :)
Hausflur ist Gemeinschaftseigentum, da darf er sich aufhalten. Bitte die Hausverwaltung das sie ein Gespräch mit ihm führen oder leih dir ein Kampfhund aus und lein ihn ein oder zwei Wochen vor deiner Haustür an
aufhalten ja, randalieren und belästigen nein!
Durch das Verhalten des Mitmieters wird der Hausfrieden erheblich gestört. Und das ist ein Mangel der vermieterseitig zu beseitigen ist, notfalls nach erfolgloser Abmahnung durch Kündigung. Du musst das nicht hinnehmen, dürftest bei erheblicher Beeinträchtigung sogar die Miete mindern. Du solltest zuvor unbedingt Protokoll führen, wann und wie was passiert. Ohne dem hast du keine Chance. Auch Zeugen sind gut, evtl. in deiner Wohnung Tonaufnahmen wenn er rumbrüllt und an die Tür bummert.
Den Mangel dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben anzeigen und eine Frist zur Beseitigung setzen. Hier würde ich einen Monat ansetzen.
In der Zeit hast du ausreichend Beweise gesichert und könntest zumindest ab diesem Zeitpunkt bei Fortbestehen der Randale die Miete mindern. Je nach Intensität 5 bis 10% der Bruttomiete.
Im Übrigen, Tür nicht öffnen.
Da würdest du Probleme bekommen (vermute ich) >> Verletzung der Persönlichkeitsrechte??
Natürlich musst du es ihm mitteilen, sonst kann er dich zu Recht anzeigen. Zudem wären die Aufnahmen nutzlos.
Wenn du in deiner Wohnung Tonaufnahmen machst die von dem randalierenden Mieter außerhalb deiner Wohnung an deiner Wohnungseingnangstür ausgehen, so sehe ich hier keinerlei Rechtsverletzung sondern eine zulässige Beweissicherung. Du bist Besitzer der Wohnung und darfst deshalb ungestraft so handeln.
Geh zu einem Anwalt und lass diesen einen Brief in deinem Auftrag an den Nachbarn schreiben, indem dass er die Anchuldigungen zu unterlassen hat und dass er beim nächsten Vorfall mit einer Anzeige zu rechnen hat.
Und die Rechnung dann zu dir? Immer wieder die unnötige Anwaltskeule ....
Ist das denn erlaub, wenn ich die Szene zb per Handy aufnehme bzw muss ich ihm dasmitteilen?