Verschmutzung durch Hundereinigung vor der Wohnungstür?

4 Antworten

Ein gemeinsames Gespräch würde ich absolut ablehnen. Das kann sehr nach Hinten losgehen. Normale Verunreinigungen durch Hunde sind in der Regel nicht zu beanstanden. Wenn der Hund aber bewusst im Treppenhaus gereinigt wird, dann ist dies natürlich ein ganz anderer Fall.

Ich würde ebenfalls als erstes Strafanzeige bei der Polizei stellen. Vor allem auch, damit der Umstand dokumentiert wird. Wenn sogar noch Zeugen dabei gewesen sind und das Bestätigen, dann ist dies obendrauf ein Grund für eine fristlose Kündigung seitens der Genossenschaft.

Ich würde mich auf keine Spielchen mit der Genossenschaft einlassen. Keine weiteren Gespräche führen und statt dessen sofort den Weg zum Mieterschutz bzw. Anwalt machen und den alle weiteren Schritte einleiten lassen.

Der soll dann auch mal den Mietvertrag und die Hausordnung überprüfen. Auch kann er sehr gut tätig werden.. 

Den tätlichen Angriff solltest Du auch bei der Polizei anzeigen. Das ist nicht hinnehmbar.

Bei dem Gespräch das ruhig auch erwähnen und die Genossenschaft auffordern, den Nachbarn deswegen eine schriftliche Abmahnung zu erteilen. Die Genossenschaft ist auch dafür zuständig, den Hausfrieden zu bewahren und dazu notwendige Schritte zu unternehmen.

So gehst Du erkennbar in die Offensive und hast eine ganz andere Gesprächsposition.

angiekw 
Beitragsersteller
 13.07.2016, 14:57

Danke für die Antwort. Ich kann aber den tätlichen Angriff ( Stossen in den Fahrstuhl) nicht beweisen. Denke, sie würde das einfach abstreiten und dann stehe ich dumm da. Wollte auch, dass das Ganze nicht noch mehr eskaliert.

bwhoch2  13.07.2016, 15:41
@angiekw

Stossen in den Fahrstuhl? Es soll nicht weiter eskalieren? Dann lass das mit der Polizei und hoffe darauf, dass sie Dich nicht nochmal irgendwo hin schubst.

Bevor so ein Schlichtungsgespräch stattfindet, würde ich dann auf jeden Fall verlangen, dass sie sich bei Dir für den Stoß entschuldigt. Ohne Entschuldigung kein Gespräch. Die Entschuldigung könnte am Anfang des Gesprächs stehen. Entschuldigt sie sich nicht, beendest Du das Gespräch und gehst weg. Das Gespräch sollte auf keinen Fall in Deiner Wohnung stattfinden.

Wenn dieser Flur einseitig verschmutzt wird, gilt natürlich das Verursacherprinzip.

Du könntest dann ja auch auf die Idee kommen, deine Schuhe grundsätzlich auf dem Flur zu putzen und dann den Dreck einfach liegen zu lassen.

Was steht denn im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung zu diesem Thema?

angiekw 
Beitragsersteller
 13.07.2016, 14:59

Darin steht, dass bei Unstimmigkeiten ein Putzplan zu erstellen ist. Darum habe ich die Genossenschaft mehrmals gebeten. Ohne Erfolg. Jetzt laden sie zu diesem Gespräch.

Pucky99  13.07.2016, 15:12
@angiekw

Dann einfach darauf verweisen. Dann muss der ja erstellt werden.