Mein Nachbar darf einen Hund halten aber ich nicht obwohl pauschal Hundeverbot ist?

4 Antworten

Also erstmal darf im Mietvertrag nicht pauschal nein zu Hunden drin stehen, das hat der BGH am 20.03.2013 entschieden. Eine solche Regelung im Mietvertrag ist unwirksam.

Ob ein Hund erlaubt wird, muss immer im jeweiligen Einzelfall entschieden werden.

Wenn ein Vermieter ein Haustier verbietet, muss er das aber sachlich begründen.

345xXTinaXx2165 
Beitragsersteller
 09.08.2016, 11:05

Danke für die hilfreiche Antwort.Aber meine Vermieterin hat gesagt sie hat keine Begründung sie will einfach keine "Ratte" im Haus haben .So hat sie es gesagt aber das ist doch keine Begründung.

Unerlaubte Hundehaltung kann ein Kündigungsgrund sein.

Ob der Vermieter deinem Nachbarn einen Hund erlaubt hat, hat dich nicht zu kümmern, denn das ist Nachbars Vertrag und nicht deiner! Einen Gleichbehandlungsgrundsatz gibt es im Mietrecht nicht.

Ob die Nachbarn das unfair finden oder nicht, ist auch völlig uninteressant!

Ein generelles Verbot von Haustieren in Formularmietverträgen ist unwirksam, das hat der BGH entschieden. Bei Hunden und Katzen ist ein Erlaubnisvorbehalt des Vermieters zulässig, kein generelles Verbot. Aber auch wenn diese Klausel unwirksam ist, ist das kein Freibrief für dich, einfach einen Hund anzuschaffen. Du musst trotzdem die Erlaubnis des Vermieters einholen. Eine Ablehnung muss aber begründet werden, und zwar mit mehr als einfach nur "ich will das nicht". Auch eine Ablehnung mit der Begründung, dass die vermieteten Räume durch die Tierhaltung stärker abgenutzt werden, ist nicht ausreichend. Bitte also die Vermieterin das zu begründen. Tut sie das nicht, kannst du versuchen, die Zustimmung zur Hundehaltung vor Gericht einzuklagen. Ob das Sinn macht und wie viel Wert du auf ein gutes Verhältnis zur Vermieterin legst, musst du entscheiden.

Ein pauschales Hundeverbot in Formularmietverträgen ist unwirksam. Hier müsste der Vermieter einen guten Grund für ein Verbot vorbringen.

Grundsätzlich steht es Euch natürlich frei, die Zustimmung des Vermieters zur Hundehaltung einzuklagen. Ob das sinnvoll ist, müsst Ihr für Euch entscheiden.

Was im Mietvertrag des Nachbarn steht ist völlig unerheblich. Hierbei handelt es sich um zwei individuelle Vertragsverhältnisse. Ob das unfair ist oder auch nicht, spielt gar keine Rolle.

Ein generelles Tierhalteverbot im Mietvertrag würde zur Nichtigkeit der Klausel führen.

Die Haltung von Katzen und Hunden darf von der Zustimmung des Vermieters  abhängig gemacht werden.

Dies gilt für Ihr Mietverhältnis! Andere Mietverhältnisse des gleichen Vermieters haben mit Ihrem Vertag nichts zu schaffen!

345xXTinaXx2165 
Beitragsersteller
 09.08.2016, 11:02

Aber das komische ist mein Nachbar hat genau die selbe Vermieterin wie ich und die erlaubt ihn ein Hund nur weil die zusammen waren und uns nicht.Bei ihm steht auch das Hundeverbot ist.

schelm1  09.08.2016, 11:29
@345xXTinaXx2165

Das ist für Ihr Mietverhältnis unerheblich! Die Verträge haben miteinander nicht zu schaffen!

Rechte für Sie lassen sich daraus nicht ableiten!

Würde der Vermieter den anderen Mieter z.B. umsonst wohnen lassen, müßten Sie dennoch Miete zahlen.

Jetzt verstanden?

Dies gilt für Ihr Mietverhältnis! Andere Mietverhältnisse des gleichen Vermieters haben mit Ihrem Vertag nichts zu schaffen!