Hausrat zahlt nicht-Wohnungstür/Glas in Miethaus durch Luftzug zerbrochen!
Vor einiger Zeit ist der Glaseinsatz meiner Wohnungsabschlusstür (Mietwohnung) zerbrochen. Die Haftpflicht hat telefonisch vorab erklärt, dass sie nur Haustüren übernimmt, ansonsten müsste ich eine Glasbruch in der Versicherung dabei haben (habe ich nicht!) Nun habe ich aber doch einen Brief mit einer Schadensfallnr. bekommen u der Anforderung der Daten d Geschädigten. Dies habe ich zugesandt u die Haustür reparieren lassen. Die Rechnung habe ich zugesandt. nun hat mein Vermieter einen Brief meiner Haftpflichtvers. bekommen mit der Frage nach seiner Glasversicherung!! Was ist da los? Er meinte zwar, die allgemeine Haustüre sei bei ihm versichert und die Wohnungstüre nicht, aber was ist da der große Unterschied? Ich habe ihn geschädigt oder nicht? Nun möchten wir gemeinsam eine Antwort an meine Versicherung formulieren. Welche Chancen habe ich, dass ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe? Freue mich sehr über Antworten.Vielen Dank!
4 Antworten
Die Haustür gehört zum Haus und fällt damit unter die Gebäudeversicherung bzw. Gebäudeglasversicherung. Die Wohnungstür gehört zur Wohnung und fällt damit unter die Hausratversicherung bzw. die damit verbundene Glasbruchversicherung. Dennoch müßte meines Erachtens Deine Haftpflichtversicherung einspringen, unter der Voraussetzung, daß Du zwar schuldhaft, nicht jedoch fahrlässig gehandelt hast. Denn immerhin handelt es sich um einen Mietsachschaden, welcher vermutlich nicht durch den Vertrag ausgeschlossen wurde.
Richtig - denn Glasbruch kann recht einfach versichert werden und es ist dem Vermieter auch zuzumuten, dies zu tun. Unter Umständen ist er dazu sogar verpflichtet, denn es besteht auch für ihn eine Schadensminderungspflicht.
Du hast doch diese Wohnung gemietet, also gehört die Wohnungseingangstür deinem Vermieter. Hast Du den zerbrochenen Glaseinsatz verursacht ? Nach deiner Schilderung - Nein - also ist es Sache des Vermieters den Schaden zu beheben.
Ja, ich habe den Schaden verursacht-indirekt. Tür ist wegen Luftzug zugeknallt!
Hallo,
so weit ich verstanden habe, sind eure jeweiligen Versicherungen nicht bereit für den Glasbruch aufzukommen.
Das Einzige : Eure Policen gründlich durchlesen, oder die Sache einem Anwalt übergeben, muß man abwägen : Anwaltskosten = Reparatur des Glasbruchs...
Emmy
Es reicht auch völlig aus, sich mal die Versicherungsbedingungen durchzulesen. Einen Anwalt braucht man dann ganz bestimmt nicht. ;-)
Es gibt auch eine Gebäude-Glasbruch-Versicherung. Darin sind dann alle allgemein zugänglichen Scheiben versichert. Diese Wohnungseingangstür fällt da aber nicht rein. Dass du die Scheibe ersetzen musstest ergibt sich ja aus deinem Mietvertrag. Nur deine Haftpflichtversicherung schließt Glasschäden als Mietsachschäden aus.
Das ist auch logisch, sonst würde ja kein Mensch eine Glasbruchversicherung abschließen.Diese Wohnungseingangstür fällt da aber nicht rein.
Und warum nicht - bitte um Begründung !
Dass du die Scheibe ersetzen musstest ergibt sich ja aus deinem Mietvertrag.
Dann würde der Mietvertrag gegen geltendes Recht verstoßen. §§ 535 ff BGB
Warum Du nur immer solchen Blödsinn schreibst ???
Weil die Wohnungstür eben nicht zu den allgemein zugänglichen Glasscheiben gehört.
Und das ist leider überhaupt kein Blödsinn. Schäden die der Mieter zu vertreten hat, fallen auch nicht unter "Kleinreparaturen"
Freue mich immer über Deine hilfreiche Antworten, nur könnten diese auch freundlicher verpackt werden, nicht immer so provokativ, klugsch....! Warum macht aber die Versicherung "einen Fall" daraus? Warum teilen Sie mir nicht gleich schriftlich mit, dass sie es dann doch nicht übernehmen? Dass ich die Scheibe natürlich meinem Vermieter ersetzen muss-ist logisch.
Wenn Du das der Versicherung meldest, ist sie dazu verpflichtet einen Fall daraus zu machen. Sie versucht Dir ja sogar zu helfen, indem sie den Geschädigten anschreibt, und fragt ob dieser eine Glasversicherung hat.
Aber wie "derHans" schon schreibt, mußt Du die Rechnung letztendlich aus eigener Tasche zahlen, weil Du keine Glasversicherung hast.
Die "Fall-Nr." ist nichts anderes als das Aktenzeichen, unter dem dieser Vorgang wieder gefunden wird. Wie soll man es sonst bezeichnen?
Klar ist es ein Mietsachschaden. Aber Glasschäden sind dort ausgenommen. Da zahlt nur eine Glasversicherung.