Hausrat zahlt nicht-Wohnungstür/Glas in Miethaus durch Luftzug zerbrochen!

4 Antworten

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Die Haustür gehört zum Haus und fällt damit unter die Gebäudeversicherung bzw. Gebäudeglasversicherung. Die Wohnungstür gehört zur Wohnung und fällt damit unter die Hausratversicherung bzw. die damit verbundene Glasbruchversicherung. Dennoch müßte meines Erachtens Deine Haftpflichtversicherung einspringen, unter der Voraussetzung, daß Du zwar schuldhaft, nicht jedoch fahrlässig gehandelt hast. Denn immerhin handelt es sich um einen Mietsachschaden, welcher vermutlich nicht durch den Vertrag ausgeschlossen wurde.

Klammlosewelt  25.10.2013, 20:07

Klar ist es ein Mietsachschaden. Aber Glasschäden sind dort ausgenommen. Da zahlt nur eine Glasversicherung.

Zyogen  28.01.2014, 17:09
@Klammlosewelt

Richtig - denn Glasbruch kann recht einfach versichert werden und es ist dem Vermieter auch zuzumuten, dies zu tun. Unter Umständen ist er dazu sogar verpflichtet, denn es besteht auch für ihn eine Schadensminderungspflicht.

Du hast doch diese Wohnung gemietet, also gehört die Wohnungseingangstür deinem Vermieter. Hast Du den zerbrochenen Glaseinsatz verursacht ? Nach deiner Schilderung - Nein - also ist es Sache des Vermieters den Schaden zu beheben.

creativeshe 
Beitragsersteller
 31.10.2013, 13:42

Ja, ich habe den Schaden verursacht-indirekt. Tür ist wegen Luftzug zugeknallt!

Hallo,

so weit ich verstanden habe, sind eure jeweiligen Versicherungen nicht bereit für den Glasbruch aufzukommen.

Das Einzige : Eure Policen gründlich durchlesen, oder die Sache einem Anwalt übergeben, muß man abwägen : Anwaltskosten = Reparatur des Glasbruchs...

Emmy

Klammlosewelt  25.10.2013, 20:06

Es reicht auch völlig aus, sich mal die Versicherungsbedingungen durchzulesen. Einen Anwalt braucht man dann ganz bestimmt nicht. ;-)

Es gibt auch eine Gebäude-Glasbruch-Versicherung. Darin sind dann alle allgemein zugänglichen Scheiben versichert. Diese Wohnungseingangstür fällt da aber nicht rein. Dass du die Scheibe ersetzen musstest ergibt sich ja aus deinem Mietvertrag. Nur deine Haftpflichtversicherung schließt Glasschäden als Mietsachschäden aus.

Das ist auch logisch, sonst würde ja kein Mensch eine Glasbruchversicherung abschließen.
Kematef  27.10.2013, 15:45

Diese Wohnungseingangstür fällt da aber nicht rein.

Und warum nicht - bitte um Begründung !

Dass du die Scheibe ersetzen musstest ergibt sich ja aus deinem Mietvertrag.

Dann würde der Mietvertrag gegen geltendes Recht verstoßen. §§ 535 ff BGB

Warum Du nur immer solchen Blödsinn schreibst ???

DerHans  27.10.2013, 19:45
@Kematef

Weil die Wohnungstür eben nicht zu den allgemein zugänglichen Glasscheiben gehört.

Und das ist leider überhaupt kein Blödsinn. Schäden die der Mieter zu vertreten hat, fallen auch nicht unter "Kleinreparaturen"

creativeshe 
Beitragsersteller
 25.10.2013, 19:21

Freue mich immer über Deine hilfreiche Antworten, nur könnten diese auch freundlicher verpackt werden, nicht immer so provokativ, klugsch....! Warum macht aber die Versicherung "einen Fall" daraus? Warum teilen Sie mir nicht gleich schriftlich mit, dass sie es dann doch nicht übernehmen? Dass ich die Scheibe natürlich meinem Vermieter ersetzen muss-ist logisch.

Klammlosewelt  25.10.2013, 20:04
@creativeshe

Wenn Du das der Versicherung meldest, ist sie dazu verpflichtet einen Fall daraus zu machen. Sie versucht Dir ja sogar zu helfen, indem sie den Geschädigten anschreibt, und fragt ob dieser eine Glasversicherung hat.

Aber wie "derHans" schon schreibt, mußt Du die Rechnung letztendlich aus eigener Tasche zahlen, weil Du keine Glasversicherung hast.

DerHans  27.10.2013, 19:38
@creativeshe

Die "Fall-Nr." ist nichts anderes als das Aktenzeichen, unter dem dieser Vorgang wieder gefunden wird. Wie soll man es sonst bezeichnen?