Mietrecht Sprechanlage?
Mein Vermieter möchte in unserem Mehrfamilienhaus eine Videosprechanlage einbauen. Soweit ok. Nur diese Anlage ist in den Wohnungen nur mit Smartphone App oder Festnetz Telefon bedienbar, also ohne Wohnungsstation. Hört sich altmodisch an, aber Festnetz besitze ich nicht und Smartphone möchte ich dafür nicht nutzen.
Ich würde quasi nicht angeklingelt geschweige denn könnte ich die Haustür öffnen.
Darf der Vermieter das?
2 Antworten
Es ist zumindest ziemlich ungeschickt, so etwas seinen Mietern anzutragen. Mieter brauchen keine Videosprechanlage, sondern müssen zuverlässig informiert werden können, wenn jemand Einlass begehrt. Also Klingel reicht.
Als Smartphone-Nutzer hat man sehr vieles auf dem Gerät, das man nicht zwingend braucht und von dem man nicht weiß, wie es um die Weitergabe der gesammelten Daten steht. Allerdings hat man sich das jeweils selbst ausgesucht.
Bei einer Video-Türsprechanlage, die zwingend ein Smartphone benötigt, um voll funktionsfähig zu sein, darf man sich als Mieter schon die Frage stellen, ob die Video-Bilder und auch die Gespräche über diese Anlage auch wirklich zuverlässig geschützt sind oder nicht auf einem zentralen Server landen, von dem aus sie Vermieter und andere Unberechtigte jederzeit nachsehen und -hören können nach dem Motto, "wer ist das immer, der da regelmäßig zu Besuch kommt" etc.
Deine Skepsis halte ich für berechtigt und wenn sich der Vermieter quer legt, würde ich folgende pragmatische Möglichkeit vorschlagen:
Funkklingel Komplett-Set, A028 | voelkner - direkt günstiger
Kostet als Set gerade mal € 5,70 und damit müsste man noch nicht einmal den Vermieter belasten.
Ich glaube nicht, dass man das so hinnehmen muss. Ich hätte da auch Datenschutzbedenken. Hat Dir der Vermieter mitgeteilt, welche Daten gespeichert werden und wo?
Vielleicht hilft Dir diese Seite weiter:
oder
https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/v1/videoueberwachung.htm