Lampe falsch angeschlossen, Steckdosen defekt, muss der Mieter oder der Vermieter zahlen?
Wir haben eine Lampe falsch angeschlossen, nun funktionieren die Steckdosen der Wand zur Fensterseite nicht mehr und der Elektriker muss kommen. Wer muss diese Kosten nun tragen, der Vermieter oder wir?
Wir mussten die Lampe umschließen, da es 6 Kabel gab die nicht mit dem Lichtschalter verbunden waren. Der Hausmeister konnte das Problem scheinbar nicht beheben.
8 Antworten
Ein Neubau scheint es ja nicht zu sein, in dem ihr wohnt. Die Stromkreise der Beleuchtung sollten von denen der Steckdosen getrennt sein. Deshalb erscheint es schon abwegig und bedenklich, dass 6 Drähte zur Auswahl anstehen um eine (Decken)Lampe anzuschließen.
Wenn du den Elektriker beauftragst, zahlst du auch die Rechnung. Ob der Vermieter an dich daraufhin Schadensersatz leistet, bleibt zunächst offen.
Besser ist wohl die Inanspruchnahme der PHV im Zweifelsfall und Forderung an den Vermieter zur Trennung der Stromkreise und damit Herstellen der Funktion der Steckdosen. Sogar eine klitzekleine Mietminderung könnte den Vermieter zur Instandsetzung veranlassen. Ich vermute, dass am E-System der Wohnung nichts durch eure Handlung zerstört wurde.
Jaja wie man sehen kann haben über 60 Prozent der Beantworter eindeutige Vorurteile.
Sie argumentieren natürlich schön üblich pauschal, wer etwas egal aus welchen Gründen verschuldet hat, muss dafür gerade stehen.
Wenn solche Zeitgenossen wenigstens unser Rechtssytem begreifen würden, wäre es ja schon mal ausgeglichen, aber nein, vorverurteilen ist üblich.
Darf ich daran erinnern was annaeule schrieb? Der Hausmeister kam damit auch nicht zurecht. Folglich wurde jemand bemüht, der einiges besser können sollte! Ein Hausmeister ist quasi der verlängerte Arm des Vermieters.
Zurück zu unserem Rechtssystem. Da gibt es einen Ankläger und einen Verteidiger. Hier im Forum gibt es meistens nur Ankläger!
Schuldig gesprochen wird hier eine Person, die für den Problemfall in erster Linie garnicht verantwortlich ist! Sie hat diese ominöse Verschaltung mit der nichtmal der Hausmeister zurecht kam verursacht! Sie hat solch einen Mist vom Vormieter unwissentlich übernommen und soll nun die Verantwortung und die Kosten für etwas tragen, das nicht sie verursacht hat?
Die Mietsache Wohnung ist Sache des Vermieters. Der Hausmeister hätte das Problem dem Vermieter melden, und mit dem klären müssen.
Ich tendiere dazu, der Vermieter beauftragt einen Elektriker. Erstens weil etwas in seinem Eigentum zu machen ist. Zweitens, weil Vermieter eine in seinem Sinne technisch einwandfreie Sache haben möchte, bzw haben sollte.
Man könnte sich danach einigen und halbe halbe bezüglich der Kosten machen, denn es haben dann ja nicht nur der Vermieter einen Nutzen davon, wenn es jetzt nach Besuch eines Elektrikers technisch fehlerfrei und sicher ist.
Leute Leute, manche Deutsche haben nicht nur ein Migrationsproblem bezüglich Ausländern. ;-)
Wer den Schaden verursacht, muss ihn beheben oder beheben lassen, ist doch logisch oder?
Mein Problem hat sich glücklicherweise gelöst, ein befreundeter Elektriker hat uns geholfen! Ich kann das problem nicht ganz wieder geben, aber die Kabel der Lampe sind in die Verkettung der Steckdosen integriert und es musste nichts ausgetauscht werden :)! Lieben Dank fuer alle gutgemeinten und auch hilfreichen und beruhigenden Antworten!
Liebe Gruesse, Anna!
Ich hötte nicht gedacht, dass ich mal ein Paradebeispiel dafür sehe, aber genau DAS ist der Grund, warum viele bei entsprechenden Fragen antworten, dass man sowas lieber den Fachmann machen lässt.
Wer etwas tut, ohne eine Ahnung von dem zu haben oder - schlimmer noch - wild rumprobiert, handelt grob fahrlässig.
So wild rumprobiert war das eben nicht. Die Leuchte funktioniert, die Steckdosen nicht mehr. Aber für ein fachmännisches Urteil werde ich wohl oder übel den Elektriker abwarten müssen.