Mietrecht: Bepflanzung Balkon - wer ist zuständig?
Hallo zusammen. Ich habe folgendes Problem. Ist die Bepflanzung und Pflege der Pflanzen auf dem Balkon eigentlich Vermieter- oder Mietersache?
Nach Kauf einer Immobilie und entsprechender Kündigung auf Eigenbedarf, stellt mir der Mieter die Kosten eines durchihn selbst beauftragten Gärtners für "die Neubepflanzung" der Balkonkübel in Rechnung.
Hintergrund: Aufgrund von Fassadenarbeiten mussten die Balkonkübel kurzfristig geleert werden, damit diese entsprechend instand gesetzt werden konnten. Ohne jegliche Absprache mit der Voreigentümerin, Nachweis von abgemeldeten Fristsetzungen wurde ein Gärtner (unter der Geltenmachung einer Ersatzvornahme) beauftragt und die Kosten sollen nun durch mich erstattet werden bzw. diese werden mit der nächsten Mietzahlung verrechnet (ca. 300 EUR inkl. in Rechnung Stellung der eigenen Arbeitskraft für Recherchearbeiten und Aufsicht). Ich habe alles Pflichten und Rechte mit dem Kauf übernommen. Der Schriftverkehr läuft immer grundsätzlich über den Mieterschutzbund.
Die Vorbesitzerin hatte damals von einer "Wiederbepflanzung" gesprochen bzw. dem Mieter mündlich zugesagt, dass diese durchgeführt werden. Sie hat auch dann die Wiederbepflanzung (alte Planzen wieder in die Blumenkübel) persönlich durchgeführt, was natürlich von dem Mieter nicht akzeptiert wird. Hier fehlt auch jegliche Stellungnahme seitens des Mieters, dass es um eine "Neubepflanzung". Ist eine Wiederbepflanzung mit einer Neubepflanunzung gleichzusetzen?
- Es liegen keine Nachweise vor, sodass eine Verrechnung aus meiner Sicht nicht richtig ist. Diese wurde jetzt mit der letzten Mietzahlung verrechnet. Wie gehe ich am Besten vor? Kann ich es mit der Kaution verrechnen?
- Sind Bepflanzungen nicht grundsätzlich Mietersache? Ist das aus mietrechtlicher Sicht eigentlich ein Mangel, dass ein Mieter von einer Ersatzvornahme zur Mängelbeseitigung Gebrauch machen kann (ohne jegliche Absprache).
Freue mich für jeden Hinweis.
3 Antworten
Die Frage kann man nicht generell beantworten. Mietet man bspw. eine Wohnung mit einem großen Balkon oder Dachterrasse an, die mit mittelgroßen Bäumen in großen Pötten bewachsen ist, also nicht nur die jährlich zu erneuernden Geranien, darf man als Mieter wohl davon ausgehen, dass eine evtl. Neu- oder Wiederbepflanzung tatsächlich Vermietersache ist.
So, wie es aber da steht, hätte der Mieter nicht einfach einen Gärtner auf Kosten der ehem. Vermieterin beauftragen dürfen. Da es allem Anschein nach nicht die Verpflichtung der Vermieterin war, die Gärtnerrechnung zu übernehmen, hast Du mit dem Kauf diese Verpflichtung auch nicht übernommen.
Sie hat auch dann die Wiederbepflanzung (alte Planzen wieder in die Blumenkübel) persönlich durchgeführt, was natürlich von dem Mieter nicht akzeptiert wird.
Wieso? Wenn er schon meint, dass die Vermieterin für die Bepflanzung zuständig ist und nicht, wie sonst auch, der Mieter einer Wohnung, dann ist es auch ihre Sache zu entscheiden, wie die Bepflanzung vorgenommen wird. Was die Vermieterin mit den alten Pflanzen gemacht hat, schaute bestimmt nicht so hochperfekt aus, als das, was der Gärtner gemacht hat, aber das kann er auch nicht verlangen. Der Mieter hatte allenfalls das Recht, dass die Kübel wieder bepflanzt werden, nicht aber das Recht, zu bestimmen, wie das dann auszusehen hat.
Nachdem sowieso der Auszug des Mieters bevorsteht und bestimmt noch weiterer Ärger droht, würde ich jetzt den Ball flach halten und tatsächlich den Betrag von der Kaution einbehalten. Der zweite Punkt am Ende der Frage ist sowieso irrelevant. Entweder es ist im Einzelfall Vermietersache, dann geht es den Mieter nichts an, ob Neupflanzung durch Gärtner oder Wieder/-/Neupflanzung durch die Vermieterin und mit welchem Aufwand und wie das am Ende aussieht und ist es Mietersache, muss er auch die Rechnung selbst bezahlen.
Vorschlag: Ruhig bleiben, Mitgliedschaft bei Haus&Grund machen und dort (kostenlos) beraten lassen. Auch fragen, ob die dort günstig erhältliche Rechtsschutzversicherung in diesem Fall Deckung übernehmen würde, wenn nach Ende des Mietverhältnisses + 6 Monate der Mieter die Rückzahlung der vollen Kaution einklagen würde.
Es wird dir offentsichtlich keine Rechnung vorgelegt (siehe Punkt 1), und daran kannst du alles festmachen.
Außerdem scheint, nach deiner Aussage, der Mieter den Gärtner beauftragt zu haben und das ohne Absprache mit der damaligen Eigentümerin der Wohnung.
Solange da nichts schriftliches vorliegt, muss der Mieter zahlen.
Von daher hat der ehemalige Mieter keinen Anspruch, aber wirklich keinen Anspruch....
Du solltest dir aber im Klaren sein, dass es vielleicht auch eine moralische Frage ist, was da passiert. Ist schon übelst, das der Mieter es sich schön macht und dann eine Eigenbedarfskündigung bekommt. Man sollte einfach keine Wohnung kaufen, wenn man weiss, das Leute drin wohnen. Das ist juristisch korrekt, aber moralisch - nur um Geld zu sparen - einfach nicht in Ordnung. Nun, kann jeder machen wie er will. Aber das es Probleme gibt, das sollte man einfach wissen.
Einigt euch auf die Hälfte, und gut ist.
Klar doch, ja.
ich spreche aber von den Käufern, also auch von diesem hier. Wenn ich eine Wohnung kaufe um sofort selber einzuziehen, muss ich nicht eine Wohnung nehmen, in denen bereits Leute zur Miete wohnen, die ich dann rausschmeissen muss. Solche Wohnungen sind in der Regel billiger - man bezahlt also unter Umständen den Ärger mit. Das machen sich viele nicht klar, wenn sie bewohnte Wohnungen kaufen und meinen, innerhalb kürzester Zeit Leute ohne Probleme rausschmeissen zu können.
Das ist hier der Fall.
Das ist alles juristisch korrekt, und alles nur meine Meinung, aber gut.
Leider sind viele Mieter gezwungen, Mieter zu bleiben. Ein Mieter kann nicht bewusst einkalkulieren, dass er rausgeschmissen wird. Das klingt bei dir so, als wäre der Mieter selber schuld, das er in dieser Situation ist.
Und guck dir dem seine anderen Fragen an: er wusste genau, was er machte.
Jetzt überziehst Du aber. Natürlich gibt es neben vielen Mietern, die das Mieterlos selbst gewählt haben, auch welche, die sich keine eigene Wohnung leisten können.
Jedoch ist das Mieterdasein nun mal damit verbunden, dass man eine liebgewonnene Wohnung auch mal verlieren kann. Ein Mieter kann immerhin damit rechnen, dass irgendwann einmal ein Umzug erforderlich sein könnte. Das ist nun mal so.
Mieter haben kein Wohneigentum, tragen dafür aber auch nicht die damit verbunden Pflichten und auch nicht die Risiken. Wird eine einstmals ruhige Wohngegend z. B. komplett zugebaut, dass es gar nicht mehr schön ist, kann ein Mieter sich einfach eine andere Wohnung suchen, während der Vermieter mit dem Wertverlust zurecht kommen muss.
Es führt zu nichts Mieter gegenüber Eigentümer auszuspielen. Eigentümer zu sein, hat mehr Vorteile, als Mieter zu sein - selbst wenn mein selbstbewohntes Objekt dann mal zugebaut wird. Wer sowas als Kapitalanlage will, muss tatsächlich mit einigem rechnen.
Der Fragesteller hat einfach eine billige Wohnung haben wollen. Und diese Praxis, eine Wohnung mit Mietern zu kaufen, um selber die dann rauszuschmeissen, nur weil die dann billiger ist, das finde ich einfach Mist. Meine persönliche Meinung. Das ist alles.
Dabei wird völlig übersehen, dass es auf der anderen Seite auch noch den Verkäufer gibt, der vielleicht dringend das Geld aus dem Verkauf der Wohnung braucht, um vielleicht das Pflegeheim zu finanzieren, in das er oder enge Angehörige müssen. Eine vermietete Wohnung zu verkaufen wäre deutlich schwieriger bis unmöglich, wenn darin wohnende Mieter ein lebenslanges Wohnrecht hätten.
Zudem haben auch Mieter die Möglichkeit, schon bei der Anmietung einer Wohnung darauf zu achten, dass möglichst kein Eigenbedarf in Frage kommt. Da darf man dann eben nicht in die Wohnung eines privaten Vermieters einziehen.
Ich rede doch nicht von den Verkäufern!!!!
ich rede ausschließlich von dem Käufer DIESER Wohnung, in denen Mieter wohnten. Ich würde niemals eine Wohnung oder Haus kaufen, welches nicht leer steht oder wo ich nicht schriftlich habe, dass der Mieter WIRKLICH aktiv auszieht.
Alles andere ist schlichtweg ein anderes Thema.
Als Käufer einer Wohnung kann ich bitte auf sowas achten.
Als Mieter - und das ist bekannt, hat man manchmal keine Wahl auf sowas zu achten, weil, wie du vielleicht weisst, MietWohnraum äusserst knapp ist.
Als Käufer einer Wohnung kann ich bitte auf sowas achten.
Wieso, wenn eine interessante Wohnung von einem Verkäufer angeboten wird und ich spreche schon auch von Verkäufern. Mit welchem Recht sollte ein Wohnungseigentümer, wenn er verkaufen muss oder will, auf einen guten Teil des Werts verzichten, weil die Wohnung unkündbar vermietet ist?
Hast Du schon mal mitbekommen, wie es sich auf den Wert einer Wohnung auswirkt, wenn sie von jemand bewohnt wird, der ein lebenslanges Wohnrecht besitzt?
Als Käufer einer Wohnung kann ich bitte auf sowas achten.
Wir hatten vor längerer Zeit mal eine Wohnung zu verkaufen, in der ein Rentner schon über 40 Jahre wohnte. Die Wohnung hatte er in jungen Jahren für seine große Familie angemietet und jetzt saß er allein in 100 m². Für die Wohnung hat sich eine Familie mit mehreren Kindern interessiert, die dringend nach einer größeren Wohnung gesucht hat. Es ist uns, also Verkäufern und Käufern gelungen, den Mieter davon zu überzeugen, dass er in eine kleinere Wohnung zieht und es dann viel besser haben würde, zumal er kaum mehr in der Lage war, die Wohnung zu bezahlen und einigermaßen in Ordnung zu halten.
Wenn Du schreibst, dass Wohnungen sehr knapp sind, dann trifft das eben auch und gerade Familien mit mehreren Kindern, die es noch viel schwerer haben, als Singles oder Paare. Da ist dann der Wohnungskauf, wenn genügen Eigenkapital angespart wurde, der einzige vernünftige Ausweg.
Der Wohnraum ist im Übrigen nicht überall äußerst knapp, wie das im konkreten Fall ist, wissen wir beide nicht.
Das wissen wir nicht.
Wer eine vermietete Wohnung kauft , weil er selber einziehen will, ist selber schuld, wenn er Probleme bekommt. Und mit dem habe ich auch kein Mitleid. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Es geht mir nicht um den Verkäufer. Und es geht noch nicht mal um eine Familie mit Kindern, die den Fokus auf den Rentner gelegt hat, der dann umziehen sollte, ob er aus seiner gewohnten Umgebung gerissen wird oder nicht. Das sind zwei gewichtige Aspekte- hier die Familie - dort der Rentner, von denen man keine ausser Acht lassen soll.
Meine Eltern wohnen in einer 4- Zimmer Wohnung mit großer Wohnküche. Sie hatten seit längerem ein Zimmer übrig. Könnten umziehen in eine kleinere Wohnung. Gott sei Dank haben die das nie gemacht. Jetzt haben wir polnische Pflegekraft drinnen, die braucht nämlich ein eigenes Zimmer.
So schnell rate ich keinem alten Menschen mehr aus einer etwas zu großen Wohnung auszuziehen.
Es ist alles sehr individuell und es gibt zig Beispiele für die eine oder andere Seite. Das führt hier zu weit.
Aus all dem habe ich eines gelernt: kaufe niemals eine Wohnung oder Haus, wo man Leute rausschmeissen muss und rate nicht , dass alte Leute ihre gewohnte Umgebung verlassen sollen.
Wer eine vermietete Wohnung kauft , weil er selber einziehen will, ist selber schuld, wenn er Probleme bekommt.
Und mit dem habe ich auch kein Mitleid. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Da stimme ich Dir jetzt zu 100 % zu. Zuvor ging es aber um moralisch korrekt oder nicht und da stimme ich Dir nicht zu, wiewohl ich schon auch der Meinung bin, dass man auch aus diesem Grund besser die Wohnung nimmt, die schon frei ist, wenn man die Wahl hat.
So schnell rate ich keinem alten Menschen mehr aus einer etwas zu großen Wohnung auszuziehen.
Würde ich auch nicht, es sei denn es gibt gewichtige Gründe dafür und eine wirklich gute Alternative.
Seither ich das selber so erlebe (vorher kannte ich ja keinen mit Pflegekraft daheim), würde ich an dem Modell, was hier in der Nachbarstadt versucht wird: alte Leute tauschen mit Familie Wohnung (egal ob Miete oder Eigentum - Stadt will als Vermittler dann auftreten) nicht teilnehmen.
Weiss ich, wie ich später mal versorgt werden will?
Aber der Ansatz ist gut - wird nur - wen wundert es - kaum in Anspruch genommen. Familien melden sich, nur jemand der nun gegentauschen will - da gab es einen in zwei Jahren.....
Wir bewegen uns weit vom Thema weg.
Macht nix, war oder ist schön, sich auszutauschen mit dir. Mit knallharten Argumenten, aber respektvoll, finde ich okay. Danke....
Danke Dir auch.
Eine Balkonbepflanzung ist etwas sehr individuelles, und wenn ich richtig verstehe, wurden nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen an den Blumenkübeln der ursprüngliche Zustand durch die frühere Vermieterin wieder hergestellt.
Wenn der Mieter sich jedoch entschließt, den Balkon durch einen Gärtner komplett neu bepflanzen lassen, ist das in meinen Augen nicht die Angelegenheit des neuen Eigentümers der Wohnung.
Ich würde dem Mieter aufgrund der Kündigung wegen Eigenbedarf gestatten, die vom ihm in Auftrag gegebene Bepflanzung beim Umzug mitzunehmen. Einen Anspruch auf Erstattung der Kosten hat er aufgrund fehlender Absprache weder mit der früheren Eigentümerin noch mit den neuen Eigentümern, nach meiner Meinung.
Falls Dir die Bepflanzung jedoch gefällt und Du sie übernehmen willst, kannst Du dem Mieter einen finanziellen Ausgleich dafür anbieten. Einen rechtlichen Anspruch auf den Neuwert hat er jedoch nicht.
Giwalato
Giwalato
Es ist auch moralisch in Ordnung. Schließlich muss ein Eigentümer einer Eigentumswohnung in der Lage sein, sein Eigentum auch einmal zu verkaufen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der neue Eigentümer selbst einziehen will oder nicht. Für diese "rest-moralische" Frage gibt es im Gesetz eine verlängerte Kündigungsfrist und eine Härtefallregelung, die dafür sorgt, dass ggf. Gerichte entscheiden, ob der Mieter ausziehen muss oder nicht. Damit ist der Moral auf jeden Fall genüge getan.
Man möge bitte immer bedenken, dass ein Mieter sich eine Wohnung auf Zeit beschafft und Monat für Monat bezahlt, was er nutzt. Dabei muss er immer auch einkalkulieren, dass der Vermieter mit der Wohnung mal was anderes vor hat, wodurch ein Umzug erforderlich werden kann.