Rechtfertigt ein Rattenbefall einen Auszug?
Gegeben sei ein Mietshaus in NRW, wo den Vermieter Hinweise erreicht haben, daß gelbe Säcke auf den Balkonen gelagert werden und ab und an Lebensmittel von den selben runtergeworfen werden, in die Beete. Dadurch wird eine verstärkte Rattenpopulation beobachtet. Der beauftragte Kammerjäger kriegt es nicht hin, der Vermieter setzt ein Rundschreiben auf um o. g. Mißstände aufzuheben, mit dem Hinweis auf Gesundheitsgefahren. Gesetzt den Fall es bringt nichts, welche Möglichkeiten hätten die Mieter dann? Sowohl Privatleute, wie auch Jobcenterkunden?
7 Antworten
du wirst nie einen direkten zusammenhang mit den verfehlungen einzelner mit-mieter (müll oder essensreste vom balkon werfen) gerichtsfest beweisen können.
erst dann hast du eine chance, mit erfolg änderungen und konsequenzen durchzusetzen.
bei mietern mit solchem asozialen verhalten hilft meistens nur die ganz grobe "auge-um-auge, zahn-um-zahn" methode, die leider nicht mehr legal ist.
Also wenn dem Vermieter das Moralisch nicht stört, kann er weiterhin die entstanden Kosten (vorausgesetzt sie sind von den Mietern erzeugt) als Nebenkosten an alle Mieter verbuchen.
Bei uns gabs mal durch einen Streit, weil bei uns der Müll nicht vernünftig getrennt wurde und die Müllabfuhr das dem Vermieter in Rechnung stellte, erhöhte Müllabfuhrkosten in den Nebenkostenabrechnungen.
Well hier in Berlin war das so. Die BSR is da pingelich und is ggf. Ländersache (?). Wenn ich den schrieb noch hätte, könnt ich dir bestimmt die § dir geben.
Nö, BK sind eine Sache vom Bund und den Gerichten.
Kosten und Lasten für Regenrinnenreinigung, Grundsteuer, Versicherungen und vieles mehr gehören ja auch in die Rechnung zu Lasten des Mieters.
ja gut schade dassi den Schreib net mehr habe O.o
sorry hab "vermieter" gelesen :<
Wenn du weißt, wer es ist: Beweise sammeln, dem Vermieter vorweisen und wenn ihm die Bude wichtig ist, macht er was.
Ein Mieter muß sich nicht rechtfertigen oder begründen warum er kündigt.
Jedenfalls nicht wenn er fristgerecht kündigt.
Sowohl Privatleute, wie auch Jobcenterkunden?
Das ist mietrechtlich völlig irrelevant.
Sozialrechtlich aber nicht. Würde das Amt dem zustimmen?
Ein Mieter darf fristlos kündigen, wenn der angezeigte Befall nicht oder nicht ausreichend auf Veranlassung des Vermieters beseitigt wird.
Ein Mieter kann fristgerecht kündigen und in eine bessere Wohnlage ziehen, sofern er seinen wohnwirtschaftlichen Qualitätsanspruch selber bezahlen kann.
Dies ist einer der vielen Unterschiede zwischen staatlich alimentierten (Jobcenterkunden!) und andern Menschen.
Wo steht das, dass Nebenkosten nur verteilt werden dürfen, wenn ein Mieter sie erzeugt?
Und Müll muss ein Mieter auch nicht trennen, so auch die Gerichte hier bei uns.Wir haben die Gefäße zu beschaffen, die ein Mieter glaubt haben zu müssen.
Wertstoffe müssen, aber wer von den Mieter nimmt schon kostenfreie Angebote an.