Mietrecht bei eidesstattlicher Versicherung
Hallo allerseits, ich habe ein großes Problem, ich habe vor ca. 2 Jahren vom Gerichtsvollzieher eine eidesstattliche Versicherung unter die Nase gelegt bekommen mit den Worten "Wenn Sie das nicht unterschreiben, gehen Sie ins Gefängnis!" Natürlich unterschrieb ich nichtsahnend was es bedeutet...
Nun mein Problem: Ich möchte unbedingt umziehen, da mein neuer Vermieter nicht zum aushalten ist (er stalkt mich richtig, weiß wann ich wo und mit wem bin, welche Schichten ich hab usw...) Nun habe ich schon zwei Bewerberbögen gesehen, wo explizit drin gefragt wird, ob man eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat...
Was nun? "Darf" man lügen? Es steht ja eh in meiner Schufa, habe jetzt noch drei in der engeren Auswahl, alle von einer Gesellschaft angeboten...
Was würdet ihr tun? bzw. was darf ich tun?
Bitte nur ernstgemeinte Antworten! (Natürlich zahle ich ab, dauert aber noch ein wenig)
6 Antworten
Darf man NICHT.
Mit Urteil vom 14. Oktober 2008 (Az.: 70 C 1237/08) sprach das Amtsgericht Leer dem Vermieter Recht zu. Der Mieter wäre verpflichtet gewesen, seine finanziellen Schwierigkeiten, insbesondere die abgegebene eidesstattliche Versicherung, dem Vermieter gegenüber offenzulegen. Durch die Vorspiegelung unzutreffender beruflicher Tätigkeiten, unter Verwendung von in Eigenregie hergestellten Visitenkarten mit falschen Angaben, habe sich der Beklagte den Abschluss des Mietvertrags arglistig erschlichen.
Wenn nach der Abgabe der e.V. gefragt wird, musst du wahrheitsgemäß antworten. Dann kannst du davon ausgehen, dass du die Wohnung nicht bekommst. Du kannst nur weitersuchen und evtl. einen Vermieter finden, der diese Frage nicht stellt bzw. keine Selbstauskunft oder Schufaauskunft haben will.
die Wohngesellschaften machen egal was Du ankreutzt eh eine Schufa--abfrage. Findest Du einen privaten Vermieter, und kreutzt nein an, und er findet raus das es gelogen war ... ist dies ein Grund um Dir fristlos zu kündigen !!!!!
Die Versicherung an Eides statt wird nicht einfach so abgenommen. Dem muss einiges vorausgehen, bevor der GV diese abnimmt. Selbstverständlich versuchen sich Vermieter vor zahlungunfähigen Kunden zu schützen. Wird also das Einverständnis zur Abfrage der Selbstauskunft gefordert, kann man davon ausgehen, sollten hier neg. Einträge vorhanden sein, wird es zu keinem Mietverhältnis kommen. Wird expizit danach gefragt, muss diese Frage Wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wird gelogen, kann die fristl. Kündigung ausgesprochen werden, bzw. kommt das Mietverhältnis erst gar nicht zustande, da an diese Auskunft auch meist eine Einverständniserklärung gekopelt ist. Und einmal ehrlich, sollten Sie lügen, haben Sie nichts dazugelernt...MfG
Verschweigen nützt Dir gar nichts denn dann giltst Du auch noch als Lügner, dem man auf gar keinen Fall was vermieten kann. Bleib bei der Wahrheit denn so hat eine Bekannte von mir jetzt gerade nach 15 Monaten eine super tolle Wohnung bekommen bei der sie zu 100% mit einer Absage gerechnet hatte...