Eidesstattliche Versicherung unter Privatpersonen
Darf eine Privatperson von einer Privatperson eine Eidesstattliche Versicherung verlangen?
6 Antworten
Papier ist geduldig ! Wenn es relevanten Wert haben soll, muß es beurkundet werden.
Sicher, wenn es um hohe Summen geht, die man verleiht oder um eine andere wichtige Sache, ist das durchaus korrekt. Das sollte auch schriftlich niedergelegt werden und sogar mit einem Zeugen, der mit unterzeichnet. So kann man sich absichern, wenn die vereinbarte Angelegenheit nicht eingehalten wird.
Das hat nur keinen rechtlichen Belang, solange es nicht ueber das Amtsgericht laeuft^^
Ja, muss aber einen "gutem Grund haben", z.B. wenn Person X Person Y 20000€ geliehen hat und Y meint, er kann sie leider nicht zurückzahlen muss alles gut dokumentiert vorliegen einschliesslich Mahnverfahren usw damit das Amtsgericht den Anspruch anerkennt.
Willst du zB von deinem Nachbarn eine EV dass er nichts von deiner Tochter will wird das natürlich nichts 😉
Ueber das Amtsgericht, ja. Wird halt Gebuehren kosten..
ist rechtlich nicht relevant.