Umgestürzter Baum auf dem Grundstück

12 Antworten

Der Nachbar ist nur dann schadenersatzpflichtig, wenn der Baum schon vor dem Unwetter erkennbar in seiner Standfestigkeit beeinträchtigt war. Die Entsorgung ist Sache des Grundstückseigentümers, wo der Baum "eingeschlagen" ist. Die Kosten werden oft von der Gebäudeversicherung des Geschädigten übernommen, sofern dort "Kosten für die Entsorgung umgestürzter Bäume" eingeschlossen sind. Gartenbaubetriebe und Baumdienste können diese Arbeiten ausführen.

schleudermaxe  10.06.2014, 11:44

Du bist hier aber mutig! Schaue nur, welches geballte Fachwissen hier so rumeiert und wie die alle schreien, nur weil sie mal wieder keine Ahnung haben und einige wenige merken dies auch noch. Danke, für die richtige Antwort! Und uralt ist die Geschichte auch schon: In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass derjenige, der sich an einer gefährlichen Stelle ansiedelt, grundsätzlich selbst für seinen Schutz zu sorgen hat, was das Wirken von Naturkräften betrifft (vgl. BGH, NJW, 1985, 5. 1774).

Buerger41  10.06.2014, 12:30
@schleudermaxe

Aber, aber....

Ich hoffe, Sie haben die zitierte Entscheidung gelesen und nicht nur den Leitsatz.

Du/ dein Nachbar kennt doch sicherlich jemand, der mit einer Kettensäge umgehen kann... Ansonsten, wenn ihr das Holz nicht braucht einfach ein Inserat in die Zeitung, dass ihr einen Baum abgeht und der, der ihn haben möchte ihn nur zersägen und abholen muss. In Null-Komma-Nichts habt ihr den Baum weg.

grüß dich mala 84 - also im großen und ganzen sind Deine Fragen schon beantwortet.Noch ein Punkt von mir der von den Anderen noch nicht angesprochen wurde.Der Schaden. Du mußt klären was zu Schaden gekommen ist mußt es auflisten und den Schaden mit den voraussichtlichen Kosten Deinen Nachbarn schriftlich weitergeben, damit dieser dies seiner Versicherung melden kann. Der Nachbar muß dafür sorgen, daß der Baum aus deinem Garten entfernt wird. Ich hoffe ich habe Dir weiter geholfen - es grüßt ein Buntspecht

schleudermaxe  10.06.2014, 11:47

Das wird dem BGH aber gar nicht passen! In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass derjenige, der sich an einer gefährlichen Stelle ansiedelt, grundsätzlich selbst für seinen Schutz zu sorgen hat, was das Wirken von Naturkräften betrifft (vgl. BGH, NJW, 1985, 5. 1774). Die eigene Versicherung ordnet deshalb und nicht die des Nachbarn, so zumindest auch meine.

Der Nachbar muß seinen Baum weg räumen oder z.B. einen Gartenbaubetrieb damit beauftragen. Die freuen sich darüber. Die Feuerwehr macht das nur wenn Personen oder Sachwerte in Gefahr sind. Wenn der Baum in eurem Garten liegt ist er ja keine Gefahr mehr. Die Feuerwehr hat genug damit zu tun Straßen und Wege wieder frei zu räumen und Keller aus zu pumpen..

schleudermaxe  10.06.2014, 09:16

Lachnummer? Was bitte hat denn der Nachbar auf meinem Grundstück zu suchen? Das Holz gehört jetzt mir, wenn es auf meinem Grundstück liegt.

wollyuno  10.06.2014, 09:43
@schleudermaxe

käse,du erwirbst kein eigentum nur weil es wegen sturm auf dein grundstück fällt.dann würden im folgeschluss alle bäume im wald mir gehören die vom nachbar zu mir stürzen und umgekehrt auch

sejler  10.06.2014, 09:45
@schleudermaxe

Und wenn mal ein Fahrzeug ins schleudern gerät und auf deinem Grundstück landet, gehört dir das dann selbstverständlich auch, nicht war....?

Spaßige Weltanschauung......

schleudermaxe  10.06.2014, 11:34
@sejler

Werfe nur einen klitzekleinen Blick in die Literatur oder bleibe hier weg. Dein geballtes Unwissen ist nicht zu ertragen!

schleudermaxe  10.06.2014, 11:35
@wollyuno

.... es geht nicht um irgend etwas, es geht um Bäume und werfe einen kleinen Blick in die Literatur oder bleibe hier weg. Dein geballtes Unwissen ist hier völlig fehl am Platze.