Sturmschaden / Baum auf Nachbargrundstück?
Beim sturm ist ein Baum umgekippt und beim Nachbar auf Grundstück, ist die gebäudeversicherung für zuständig?
Wie ist der richtige weg. Kostenvoranschlag einholen und das bei der Versicherung einreichen und die Versicherung bezahlt den entsorger oder muss ich ihn erst bezahlen und bekomme im Anschluss das Geld wieder von der Versicherung? Wie viel kostet das ca. 15 m hoch und stammdurchmesser von 80 cm
7 Antworten
Wenn der Baum auf das Nachbargrundstück gestürzt ist, bist du nur dann für den Schaden verantwortlich, wenn der Baum z.B. morsch oder schon beschädigt war.
Ansonsten hast du mit diesem Schaden nichts zu tun, es sei denn auf deinem Grundstück hat es auch Schäden gegeben, oder der Baum liegt noch zum Teil auf deinem Grundstück
Dann solltest du diesen Schaden auch deiner Gebäudeversicherung melden, denn in einigen ist auch das wideraufforsten von Bäumen enthalten.
Den Schaden muss der Nachbar/Eigentümer des beschädigten Gebäudes, bzw. Grundstückes, seiner Gebäudeversicherung (Baustein Sturm) melden.
Hat er selbst diesen Versicherungsschutz nicht, muss er für seine Schäden alleine aufkommen.
Hier handelt es sich eindeutig um höhere Gewalt.
Ist das Gebäude denn beschädigt worden? Dann wäre die Gebäudeversicherung des NACHBARN dafür zuständig.
Grundsatz Eigenversicherung vor Fremdversicherung.
Wenn "nur" der umgestürzte Baum zu entfernen ist, wäre das eine Sache deiner Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung
(in der PH bei ein-Familienhaus eingeschlossen)
Die Haftpflichtversicherung würde dich aber hier gegen einen unberechtigten Anspruch verteidigen. Nur wenn du die Sicherheit des Baumes nicht überprüft hättest, wärst du hier haftpflichtig. Sturm ist ja nicht deine Schuld.
Deine Gebäudeversicherung übernimmt die Kosten für die Entsorgung durch Sturm umgestürzter Bäume auf Deinem Grundstück, sofern diese Kosten in Deinem Vertrag mitversichert sind. Für die Baumteile, die auf dem Grundstück des Nachbarn liegen, ist dessen Versicherung zuständig und wird, sofern die Position "Kosten für die Entsorgung durch Sturm umgestürzter Bäume" mitversichert ist, diese Kosten übernehmen. Der Geltungsbereich der jeweiligen Gebäudeversicherung endet grundsätzlich an der Grenze des versicherten Grundstücks.
Den Schaden übernimmt deine private Haftpflichtversicherung.
Weil derartige Schäden, die von einem selbstgenutzten Grundstück ausgehen, im Leistungsumfang enthalten sind.
Bedeutet mal wieder, dass ein User hier schreibt ohne die entsprechenden Kenntnisse zu haben.
Hier handelt es sich eindeutig um höhere Gewalt und nun erzähle uns mal wie mal einen Sturm (Schadensverursacher) verklagen kann?
Dann sieh mal bitte in das Kleingedruckte deiner privaten Haftpflichtversicherung. Vieleicht ergibt sich für dich da auch noch ein Erkenntnisgewinn.
ja, indem sie den unberechtigten Anspruch zurück weist. Der Fragesteller hat den Sturm nicht verursacht.
Wenn es ein Sturmschaden ist, dann ist es höhere Gewalt, der Baumbesitzer haftet nicht.
Wenn ein Baumschaden vorlag zahlt der Besitzer bzw. die Grundbesitzerhaftpflicht so dieser eine abgeschlossen hat.
Warum bitte sollte sie?