Waschmaschinen-Anschluss - wer muss ihn zu Verfügung stellen, bzw. anlegen lassen?
Erst nach dem Einzug erfuhr ich, dass ich nicht, wie alle anderen Mieter auch, Wäsche im Kellerwaschraum waschen darf. Es ist für meine Wohnung (größte im Haus) kein Stromanschluss nach unten verlegt worden. Ich musste mir eine neue Maschine kaufen, da meine nicht in das Mini-Badezimmer passte. Sichtbar ist kein wasserabführender Anschluss, sondern nur ein Wasserzulaufhahn, der aus der Wand kommt. Nun habe ich eine Aufforderung bekommen, Ablaufhahn durch eine Fachfirma selbst anbringen zu lassen. Ist das Pflicht des Mieters? Am Waschbecken ist nichts für mich erkennbar, was nach Anschlussmöglichkeit aussieht. Ausserdem darf ich keine Wäsche trocknen. In der Wohnung nicht, wegen Schimmelgefahr und im Keller nicht, weil ich nicht vorgesehen bin. Kann man mich verpflichten, einen TRockner zu kaufen? Ich will eigentlich nicht...
13 Antworten
Grundsätzlich muss der VM eine Möglichkeit schaffen, dass ein ANschluß einer WAMA möglich ist. Dass kann wie in Ihrem Fall einfach das Einhängen des Ablaufschlauches in das Waschbecken, Wanne usw. bedeuten. Ein grundsätzliches Recht eine andere Art des Ablaufs zu fordern gibt es nicht. Woraus jetzt die Aufforderung resultiert kann ich nicht beantworten. Sollte diese aus dem Wasserschaden redultieren, haben Sie sich nichts vorzuwerfen, denn es gibt für Sie keine andere Möglichkeit, als den Ablaufschlauch irgendwo einzuhängen. Die Forderung des VM eine andere Möglichkeit zu schaffen, liegt in seinem Bereich. MfG
OK, falsch ausgedrückt. Der VM muss eine Gelegenheit zum Waschenzur Verfügung stellen. So war es eigentl. auch gemeint. Eine Gemein schaftswaschmaschine ist heute in einem Mehrfamilienhaus nicht der Standard. Keine Waschmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, auch wenn der Mieter dies unterschreibt ist auch sehr grenzwertig. Nehmen wir ein anderes Beispiel: der Mieter unterschreibt, dass er nicht kochen will und immer im Restaurant essen geht. Das wird bei Gericht genauso wenig bestand haben, wie die Sache mit der Waschgelegenheit. Im Übrigen hat dies mit diesem Fall nichts zu tun, denn Platz und Zulauf für eine WAMA sind vorhanden! MfG
Wenn ich es richtig verstehe, hast Du im Bad zwar einen Anschluß für die Waschmaschine aber keinen Ablauf. Dann häng den Schlauch doch ins Waschbecken oder Dusche , Badewanne...
Da gibts doch Möglichkeiten. Und Du kannst Deine Wäsche in der Wohnung trocknen, wenn Du gut lüftest. Sonst frag Deinen Vermieter mal WO Du Deine Wäsche trocknen sollst, wenn er es Dir überall verbietet.
Das ist ja völlig unakzeptabel.
Der Vermieter kann dir NICHT verbieten, deine Wäsche in der Wohnung zu trocken. DAs die Wohnung davon schimmelt ist Blödsinn. Dann gäbe es ja reihenweise nur verschimmelte Wohnungen ;-)
Der Vermieter muss dafür sorgen, dass du eine WM in der Wohnung anschließen kannst. Die Kosten für den Anschluss muss er tragen. Ich an deiner Stelle würde aber erst eimal, bis die Geldfrage geklärt ist, wie hier schon vorgeschlagen, den Ablauf über die Toilette, Waschbecken etc. machen.
Das mit der WM ist Blödsinn...
In dem Fall nicht:
Nun habe ich eine Aufforderung bekommen, Ablaufhahn durch eine Fachfirma selbst anbringen zu lassen...
Wenn der VM so eine Maßnahme verlangt, muss er auch die Kosten tragen!
Stimmt. Ich verstand das allerdings so, dass er das von einer Fachfirma ausführen lassen soll, FALLS der Mieter dies haben will. Und das ist in Ordnung, da der Mieter selbst an den Installationen nichts zu suchen hat...
Hänge doch einfach den Ablaufschlauch ins Waschbecken oder verlängere diesen, dass Wasserablauf in die Badewanne/die Duschtasse oder in die Toilette erfolgen. Dabei muss man nur aufpassen, dass durch Waserdruck in Ablaufschlauch dieser das wasser nich sonst wohin verteilen kann, also sichern und schon ist der Falle geritzt.
Ein Trockenraum muss gegeben sein.
Nachtrag wg. Zeitmangel: Wenn Wäschetrocknen in der Wohnung untersagt ist. Allerdings gilt ein solches Verbot nicht für sog. Intimwäsche.
ja stimmt, damit hast du die möglichkeit zu waschen und alles ist gut
Du hast da 3 Möglichkeiten:
A Du ziehst in solch Objekt gar nicht erst ein.
B Du legst diese Anschlüsse einvernehmlich mit dem VM.
C Du nutzt die Kellerversorgung und Örtlichkeit.
wer geht schon in miete,beim eignen haus oder wohnung kannst höchstens dich selber fragen wie du es löst
"Grundsätzlich muss der VM eine Möglichkeit schaffen, dass ein ANschluß einer WAMA möglich ist."
Das halte ich für fraglich, wenn es Alternatven gibt. Ich selbst vermiete Wohnungen, in denen gar kein Platz für eine Waschmaschine ist und daher auch kein Anschluss dafür vorhanden ist. Wer sollte mich dazu zwingen, einen solchen herstzustellen, wenn gar keine Standfläche vorhanden ist? Allerdings stelle ich auch eine Gemeinschaftswaschmaschine zur Verfügung. Ich halte es je nach Umgebung aber auch für den Mieter ohne weiteres für zumutbar, ohne die Waschmöglichkeit im Haus einen Waschsalon aufzusuchen. Wo sollte da das Problem sein, wenn er das mit Unterschrift unter dem Vertrag so akzeptiert??? Die Aussage halte ich so jedenfalls für nicht haltbar...