Mietrecht / darf mein Vermieter mich so kündigen?

Zugeschicktes Dokument nach telefonischer "Vereinbarung" - (Wohnung, Kündigung, Mietrecht)

6 Antworten

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Der Vermieter schlägt dir schriftlich eine Auflösung des Mietvertrages zu seinen Bedingungen vor mit der erpresserischen Bemerkung, solltest du nicht einwilligen, dann wirst du ordentlich gekündigt.

Eine Kündigung kann aktuell nicht erfolgen, weil du nicht wegen Lärmbelästigung abgemahnt wurdest. Die Lärmbelästigung ist ursächlich durch den Vermieter entstanden, weil die Schalldämmung im Haus offensichtlich fehlt oder mangelhaft ist.

Solltest du eine Auflösung des MV dennoch erwägen, dann zu deinen Bedingungen: Abstandszahlung von 2000€ oder 6 Gesamtmieten und alle Renovierungen in der Wohnung zu Lasten des Vermieters, den Zeitpunkt 31.12.15 ablehnen und 31.03.2016 einsetzen.

Die Unterschriftenhetze ist gerichtlich wertlos.

romantiker2 
Beitragsersteller
 19.08.2015, 07:39

Wow, danke für die Antwort!!! Habe sie als hilfreichste Antwort markiert!

Richtig, in diesem Land bekommt man nichts geschenkt. Auch nicht vom Mieterverein, denn die Anwälte dort müssen ja auch bezahlt werden.

Ich bin seit Jahren dort Mitglied und habe schon viel Geld gespart durch deren Hilfe - meiner Meinung nach lohnt es sich, dort Mitglied zu werden.

Die Frage ist, aus welchem Grund Dir der Vermieter gekündigt hat.

Stell' doch mal das Kündigungsschreiben ein - ohne diese Hintergrundinformation kann man nur spekulieren.

Die Frage ist z.B.: wer hat den Boden verlegt? Ist dieser vom Vermieter gestellt, ist auch er für einen fehlenden Trittschall verantwortlich.

oppenriederhaus  17.08.2015, 13:38

die Kündigung wurde bisher nur angedroht !!

Wie ich das lese, hat der Vermieter dir noch nicht gekündigt?

Ich kann dir sagen, was der Mieterverein dazu sagen wird.

1. Der Vermieter muss dir schriftlich und begründet mit Fristsetzung kündigen. Nur dann ist eine Kündigung wirksam.

2. Hast du wegen der Lärmbelästigung bereits eine schriftliche Abmahnung vom Vermieter erhalten. Mündlich offensichtlich schon, aber die ist nicht nachweisbar.

3. Die in der Wohnung unter dir wohnenden Mieter sind keine Untermieter.

4.

Kann er mich durch Unterschriften der anderen Mieter aus der Wohnung bekommen?

Das ist durchaus möglich. Wenn die Mehrzahl der Mieter mit Ihrer Unterschrift bestätigt, dass von dir Lärmbelästigungen ausgehen, hat der Vermieter den Grund für eine Kündigung in der Hand.

5. zu folgender Aussage:

Ich würde die Entscheidung des Vermieters vielleicht sogar hinnehmen können, wenn er mir zumindest ein wenig Entgegenkommen würde & mir z.B. das streichen der Wohnung erlassen oder einen Teil der Makler-Provision Zurückzahlen würde

Streichen der Wohnung: Streichen nach Auszug? Was steht dazu wortwörtlich im Mietvertrag? Wie wird die Wohnung hinterlassen?

Maklerprovision: Was hat der Vermieter mit Deiner Maklerprovision zu tun. Er hat den Makler nicht beauftragt, Du hast die Wohnung in Kenntnis der zu zahlenden Maklerprovision gemietet. Also warum sollte der Vermieter die Hälfte zahlen? Das ist ganz allein deine Sache.

Solange der Vermieter dir nicht schriftlich gekündigt hat, brauchst du nicht auszuziehen. Wird dir fristgemäß und wirksam gekündigt, ist die Kündigungsfrist einzuhalten.  Mündliche Absprachen, wie hier Verzicht auf die Kündigungsfrist bei Auszug bis Jahresende,  sind zwar wirksam, aber nicht nachweisbar und daher auf Sand gebaut. Der Vermieter kann also sagen: "Sowas hab ich nie gesagt! Kündigen Sie erstmal schriftlich!" Ausziehen kannst du natürlich jederzeit, aber die Miete ist bis zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen.

DerHans  17.08.2015, 14:47

Für eine ordnungsgemäße Trittschalldämmung ist der Vermieter verantwortlich. Ist diese Mansarde überhaupt als Wohnraum frei gegeben, oder wurde sie vielleicht "schwarz" ausgebaut?

StupidGirl  17.08.2015, 15:00
@DerHans

Fragen über Fragen - ich habe micht jetzt ausschließlich auf die Kündigung bezogen.

Was die Trittschalldämmung betrifft: Hat der Vermieter überhaupt den Boden verlegt bzw. die Wohnung mit dem Bodenbelag vermietet? Oder wars der Vormieter? Dann stellt sich die Frage - wer hats übernommen? Der Vermieter oder der Mieter? Hier kann man also auch nur spekulieren....

Die Lärmbelästigung kam ja nicht ausschließlich durch die fehlende Trittschalldämmung....

Ich hatte nach meinem Einzug ein paar "Party´s" da gefeiert..

romantiker2 
Beitragsersteller
 19.08.2015, 08:23
@StupidGirl

Nein richtig, hatte letztes Jahr 3-4 etwas lautere Partys (u.a. halt Silvester) gefeiert.. jedoch wurde ich dafür wie erwähnt nicht abgemahnt. Ich gehe von keiner Bodendämmung aus und den aktuellen Boden hat der Vormieter verlegt wie ich es mir sagen lassen habe..

@DerHans - das kann ich dir nicht sagen.. denke aber schon, das ganze Haus wurde schon seit vielen Jahren vermietet.. jedoch das Dachgeschoss indem ich jetzt wohne erst seit ein paar Jahren..

Wie wurde die Kündigung denn begründet?

Eigentlich kann er dir wirksam nur mit Mietrückstand von 2 Monaten kündigen. 

Eine Störung des Hausfriedens müsste erst einmal bewiesen und abgemahnt werden.

Hilfe durch den Mieterbund bekommst du in der Tat nur, als Mitglied. So bleibt dir der Gang zu einem Anwalt wahrscheinlich nicht erspart. Der arbeitet natürlich auch nicht kostenlos.

mit Auslegware und Trittschall Dämmatten müsste sich doch was machen lassen dass man dich nicht mehr hört. Mach diesen Vorschlag deinen Vermieter und den "gestörten" anderen Mietern

romantiker2 
Beitragsersteller
 17.08.2015, 12:50

Trittschall UNTER dem Parkettboden?... der Vermieter hat mir vor einiger Zeit geraten, dass ich mir einen Teppich kaufen solle.. der allerdings hätte einiges an quadratmeter gefressen und mich viel Geld gekostet.. zumal er nichtmal die halbe Wohnung abgedeckt hätte..

newcomer  17.08.2015, 12:54
@romantiker2

keinen Perserteppich übertrieben gesagt sondern z.B. Korkbahnen oder Laminat ect also alles was gut für Trittschall ist. Nun haste nur die Alternative etwas zu investieren oder andere Wohnung zu suchen

newcomer  17.08.2015, 13:01
@newcomer

in Baumärkten beraten lassen was unter gegebenen Umständen am preisgünstigsten zu bekommen ist. Dies dann verlegen und andere Mieter fragen ob sie noch was hören. Nur so kannste Wohnungskündigung noch abwenden

DerHans  17.08.2015, 14:45
@newcomer

Für eine ordnungsgemäße Trittschalldämmung ist der Vermieter verantwortlich. Ist diese Mansarde überhaupt als Wohnraum frei gegeben, oder wurde sie vielleicht "schwarz" ausgebaut?

newcomer  17.08.2015, 19:22
@DerHans

"Schwarz" wäre es sicher besser geworden