Mietrecht / darf mein Vermieter mich so kündigen?
Hallo Leute, mein Vermieter möchte mich kündigen.. hatte ein Schreiben fertig gemacht für den Mieterschutzbund, aber offensichtlich bekommt man wohl nichts geschenkt in diesem Land und muss da erst regestriertes Mitglied sein.. also frage ich euch :)
Hier der Auszug aus meinem Schreiben:
"Sehr geehrte Damen & Herren, mein Vermieter möchte mich aus meiner Wohnung werfen. Ich wohne im vierten Stock (Dachgeschoss), in unserem Haus sind 9 Parteien wohnhaft und meine Untermieter haben wohl große Probleme mit meinen Schritten (Welche ja nun mal notwendig sind, um sich von A nach B zu bewegen…). Die Dämmung des Fußbodens scheint in dieser Wohnung eine reine Katastrophe zu sein… und anstatt sich darum zu kümmern möchte der Vermieter lieber mich aus der Wohnung haben. Fühle mich sehr ungerecht behandelt, da ich immer sehr viel Acht gebe, mich möglichst leise durch die Wohnung zu bewegen! Auch wenn mal Besuch da ist, wird auch dieser bei jedem gang zur Toilette etc. darauf hingewiesen, sich leise zu bewegen… Ich verlege seit etwa einem dreiviertel Jahr JEDE Fete zu meinen Freunden (Silvester letztes Jahr ausgeschlossen). Ich würde die Entscheidung des Vermieters vielleicht sogar hinnehmen können, wenn er mir zumindest ein wenig Entgegenkommen würde & mir z.B. das streichen der Wohnung erlassen oder einen Teil der Makler-Provision Zurückzahlen würde (Wohne 1,5 Jahre in der Wohnung und habe schweren Herzens etwa 850€ an die Maklerin zahlen müssen). Da kommt er mir aber keinen Schritt entgegen. Er gab mir telefonisch 2 Optionen. Entweder ich suche mir bis zum Jahresende (31.12) eine neue Wohnung und „darf“ ohne Kündigungsfrist aus der Wohnung – oder er sammelt von jeder Partei (welche wohl mal Lärmprobleme mit mir gehabt hat..) Unterschriften und erzwingt so eine Kündigung.. Die Frage ist.. darf er das überhaupt? Kann er mich durch Unterschriften der anderen Mieter aus der Wohnung bekommen? Ich hatte nach meinem Einzug ein paar "Party´s" da gefeiert.. jedoch ist das ganze aber auch wie erwähnt schon länger her und ich habe keine Abmahnung dafür erhalten."
Kann mir da jemand helfen? Der Wohnungsmarkt ist momentan soo schlecht hier dass ich wohl wieder vorübergehend zu meinen Eltern ziehen müsste, weil ich bis ende des Jahres nichts vernünftiges finden würde.. Sehr belastend alles.. Bitte nur Leute kommentieren, die wirklich Ahnung haben und keine Spekulationen :P
Danke im vorraus schonmal!!!!
6 Antworten
Der Vermieter schlägt dir schriftlich eine Auflösung des Mietvertrages zu seinen Bedingungen vor mit der erpresserischen Bemerkung, solltest du nicht einwilligen, dann wirst du ordentlich gekündigt.
Eine Kündigung kann aktuell nicht erfolgen, weil du nicht wegen Lärmbelästigung abgemahnt wurdest. Die Lärmbelästigung ist ursächlich durch den Vermieter entstanden, weil die Schalldämmung im Haus offensichtlich fehlt oder mangelhaft ist.
Solltest du eine Auflösung des MV dennoch erwägen, dann zu deinen Bedingungen: Abstandszahlung von 2000€ oder 6 Gesamtmieten und alle Renovierungen in der Wohnung zu Lasten des Vermieters, den Zeitpunkt 31.12.15 ablehnen und 31.03.2016 einsetzen.
Die Unterschriftenhetze ist gerichtlich wertlos.
Wow, danke für die Antwort!!! Habe sie als hilfreichste Antwort markiert!
Richtig, in diesem Land bekommt man nichts geschenkt. Auch nicht vom Mieterverein, denn die Anwälte dort müssen ja auch bezahlt werden.
Ich bin seit Jahren dort Mitglied und habe schon viel Geld gespart durch deren Hilfe - meiner Meinung nach lohnt es sich, dort Mitglied zu werden.
Die Frage ist, aus welchem Grund Dir der Vermieter gekündigt hat.
Stell' doch mal das Kündigungsschreiben ein - ohne diese Hintergrundinformation kann man nur spekulieren.
Die Frage ist z.B.: wer hat den Boden verlegt? Ist dieser vom Vermieter gestellt, ist auch er für einen fehlenden Trittschall verantwortlich.
die Kündigung wurde bisher nur angedroht !!
Wie ich das lese, hat der Vermieter dir noch nicht gekündigt?
Ich kann dir sagen, was der Mieterverein dazu sagen wird.
1. Der Vermieter muss dir schriftlich und begründet mit Fristsetzung kündigen. Nur dann ist eine Kündigung wirksam.
2. Hast du wegen der Lärmbelästigung bereits eine schriftliche Abmahnung vom Vermieter erhalten. Mündlich offensichtlich schon, aber die ist nicht nachweisbar.
3. Die in der Wohnung unter dir wohnenden Mieter sind keine Untermieter.
4.
Kann er mich durch Unterschriften der anderen Mieter aus der Wohnung bekommen?
Das ist durchaus möglich. Wenn die Mehrzahl der Mieter mit Ihrer Unterschrift bestätigt, dass von dir Lärmbelästigungen ausgehen, hat der Vermieter den Grund für eine Kündigung in der Hand.
5. zu folgender Aussage:
Ich würde die Entscheidung des Vermieters vielleicht sogar hinnehmen können, wenn er mir zumindest ein wenig Entgegenkommen würde & mir z.B. das streichen der Wohnung erlassen oder einen Teil der Makler-Provision Zurückzahlen würde
Streichen der Wohnung: Streichen nach Auszug? Was steht dazu wortwörtlich im Mietvertrag? Wie wird die Wohnung hinterlassen?
Maklerprovision: Was hat der Vermieter mit Deiner Maklerprovision zu tun. Er hat den Makler nicht beauftragt, Du hast die Wohnung in Kenntnis der zu zahlenden Maklerprovision gemietet. Also warum sollte der Vermieter die Hälfte zahlen? Das ist ganz allein deine Sache.
Solange der Vermieter dir nicht schriftlich gekündigt hat, brauchst du nicht auszuziehen. Wird dir fristgemäß und wirksam gekündigt, ist die Kündigungsfrist einzuhalten. Mündliche Absprachen, wie hier Verzicht auf die Kündigungsfrist bei Auszug bis Jahresende, sind zwar wirksam, aber nicht nachweisbar und daher auf Sand gebaut. Der Vermieter kann also sagen: "Sowas hab ich nie gesagt! Kündigen Sie erstmal schriftlich!" Ausziehen kannst du natürlich jederzeit, aber die Miete ist bis zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen.
Fragen über Fragen - ich habe micht jetzt ausschließlich auf die Kündigung bezogen.
Was die Trittschalldämmung betrifft: Hat der Vermieter überhaupt den Boden verlegt bzw. die Wohnung mit dem Bodenbelag vermietet? Oder wars der Vormieter? Dann stellt sich die Frage - wer hats übernommen? Der Vermieter oder der Mieter? Hier kann man also auch nur spekulieren....
Die Lärmbelästigung kam ja nicht ausschließlich durch die fehlende Trittschalldämmung....
Ich hatte nach meinem Einzug ein paar "Party´s" da gefeiert..
Nein richtig, hatte letztes Jahr 3-4 etwas lautere Partys (u.a. halt Silvester) gefeiert.. jedoch wurde ich dafür wie erwähnt nicht abgemahnt. Ich gehe von keiner Bodendämmung aus und den aktuellen Boden hat der Vormieter verlegt wie ich es mir sagen lassen habe..
@DerHans - das kann ich dir nicht sagen.. denke aber schon, das ganze Haus wurde schon seit vielen Jahren vermietet.. jedoch das Dachgeschoss indem ich jetzt wohne erst seit ein paar Jahren..
Wie wurde die Kündigung denn begründet?
Eigentlich kann er dir wirksam nur mit Mietrückstand von 2 Monaten kündigen.
Eine Störung des Hausfriedens müsste erst einmal bewiesen und abgemahnt werden.
Hilfe durch den Mieterbund bekommst du in der Tat nur, als Mitglied. So bleibt dir der Gang zu einem Anwalt wahrscheinlich nicht erspart. Der arbeitet natürlich auch nicht kostenlos.
mit Auslegware und Trittschall Dämmatten müsste sich doch was machen lassen dass man dich nicht mehr hört. Mach diesen Vorschlag deinen Vermieter und den "gestörten" anderen Mietern
Trittschall UNTER dem Parkettboden?... der Vermieter hat mir vor einiger Zeit geraten, dass ich mir einen Teppich kaufen solle.. der allerdings hätte einiges an quadratmeter gefressen und mich viel Geld gekostet.. zumal er nichtmal die halbe Wohnung abgedeckt hätte..
keinen Perserteppich übertrieben gesagt sondern z.B. Korkbahnen oder Laminat ect also alles was gut für Trittschall ist. Nun haste nur die Alternative etwas zu investieren oder andere Wohnung zu suchen
in Baumärkten beraten lassen was unter gegebenen Umständen am preisgünstigsten zu bekommen ist. Dies dann verlegen und andere Mieter fragen ob sie noch was hören. Nur so kannste Wohnungskündigung noch abwenden
Für eine ordnungsgemäße Trittschalldämmung ist der Vermieter verantwortlich. Ist diese Mansarde überhaupt als Wohnraum frei gegeben, oder wurde sie vielleicht "schwarz" ausgebaut?
"Schwarz" wäre es sicher besser geworden
bytte bytte im Nachhinein schonmal
Für eine ordnungsgemäße Trittschalldämmung ist der Vermieter verantwortlich. Ist diese Mansarde überhaupt als Wohnraum frei gegeben, oder wurde sie vielleicht "schwarz" ausgebaut?