Kann man ein Mietverhältnis auf Grund der politischen Einstellung des Mieters beenden?
Guten Tag liebe community.
Ich habe mit meiner Mutter heute etwas gesprochen und sind zufällig auf eine Frage gekommen auf die wir keine Antwort gefunden haben. Darf ein Vermieter einem Mieter kündigen wenn dieser eine unnormal Meinung vertritt.
Ich gebe hierzu natürlich ein Beispiel. (frei erfunden)
Man stelle sich vor man vermietet eine Wohnung an eine Person und im Nachhinein erfährt man durch zufall oder eigener Recherche dieser Mieter ist zb Sympathisant des Islamischen Staates oder sonstiger extremistischen organisationen. Er ist aber immer nett zu allen macht keinen Lärm fällt nicht auf und stört den Hausfrieden auch in keiner anderer Hinsicht. Darf der Vermieter dieser Person kündigen ohne einen auftretenden Grund nur wegen dessen politischer Meinung? Wenn ja: wieso? Und wenn Nein: wieso?
6 Antworten
Soweit kommt es noch!
Man kann in keinen Menschen rein schauen. So lange er sich nicht belästigend äußert etc., keine Chance.
Anders sieht es aus, wenn z. B. jemand seinen Hass auf Ausländer oder auf Mitbewohner wegen ihre religiösen Hintergrunds nicht im Zaum halten kann und diese fortwährend belästigt, beleidigt, bedroht oder sogar schädigt.
Aber spätestens dann ist es nicht mehr nur die politische Anschauung, sondern dann sind es konkrete Taten, die daraus folgen.
Nein, darf er nicht.
Die politische Einstellung ist kein Kündigungsgrund.
Danke 👍🏻
Nein!
Das stellt gemäss der Mieterschutzgesetze keinen gerechtfertigten Kündigungsgrund dar!
Danke 👍🏻
Ja, ich würde den auch kündigen
Du kannst den auf Eigenbedarf kündigen. Angehörige ersten Grades haben immer Vorrang. Damit bekommst du jeden raus. Hab ich auch schon gemacht
Ah okay verstehe. Aber das ist im Prinzip aber ein Trick. Der wird bei großen wohnung Genossenschaften zb im sozialbau aber keine Wirkung finden. Also mit dem Trick kriegt man jeden raus aber laut der genauen Rechtslage bedeutet die Antwort trotzdem nein oder?
Ja, richtig. Denke eine Genossenschaft wird sowas nicht machen. Das findet eher im Privaten Bereich statt. Wenn die Tochter die zb noch bei den Eltern wohnt einen eigenen Haushalt benötigt weil sie mit ihren Freund zusammen zieht oder weil sie ein Kind bekommt und das Elternzimmer nicht mehr ausreicht.
Ah okay verstehe danke 👌🏻
nein darf er nicht sowas geht den Vermieter nichts an
Danke 👍🏻
3 Leute haben jetzt geschrieben das man das nicht darf du sagst ja. Wieso?