ich habe eine Wohnung übernommen von einem Mieter und es riecht sehr strak nach katzenurin, der gruch geht auch nach mehrmaliger Reinigung nicht weg, wer hafte?
8 Antworten
Bist Du sicher dass es sich in der Tat um Katzenurin handelt? Hatte der Vormieter überhaupt Katzen?
Ich habe schon häufig von Fällen gehört wo es in der Wand einen Kabelbrand oder sonstige Probleme mit der Elektronik gab und der Geruch soll an den Geruch von Katzenurin erinnern.
Es könnte also sein, dass da ein richtiges Problem ist, welches böse endet. Das solltest Du mal prüfen lassen.....
es geht nur darum, das ich den Geruch nicht im übergabeprotokoll festgehalten habe
Schlecht...
Als Tipp für die Zukunft: Immer den tatsächlichen "Ist"-Zustand der Wohnung protokollieren.
Der Mieter wird sich hier auf das mängelfreie Protokoll berufen. Du hast hier keinen Nachweis über seine Schuld.
jetzt will der Nachmieter die miete mindern
Der Nachmieter hat diesen Geruch bei Besichtigung nicht wahrgenommen? Oder hast Du ihm auch eine Reinigung versprochen?
Als Tipp für die Zukunft: Immer den tatsächlichen "Ist"-Zustand der Wohnung protokollieren.
Tip ist ja gut und schön, nur bei Düften ist das oft nicht so einfach. Wurde vor der Übergabe gründlich gelüftet und/oder mit duftendem Putzmittel geputzt, riecht man die Katzenmpipi eben nicht.
Entscheidend wäre, ob du trotz des wahrnehmbaren Geruchs im Vertrauen auf deine Spezialreiniger eine mängelfreie Rückgabe bescheinigt hast.
Ohne deine Unterschrift unter dem Protokoll ohne Mangelfeststellung besteht ein sechsmonatiger Mängelbeseitigungsanspruch, mit eben nicht, da die Wohnung ausdrücklich ohne Mangelübergeben wurde.
Wenn es dir nur um die Haftung geht, solltest du dich tatsächlich an den Vermieter wenden, denn er "schuldet" dir ja nun vertraglich eine bewohnbare Wohnung. Im Übernahmeprotokoll solltest du diese Beeinträchtigung unbedingt vermerken, denn sonst ist schnell unklar, unter wessen Verantwortung die Geruchsbildung verursacht wurde. Sollte es dafür zu spät sein, bleibt zu hoffen, dass der Vermieter bei der Übernahme der Wohnung von deinem Vormieter an eine entsprechende Protokollnotiz gedacht hat. Wenn nicht, würde ich das mit der Haftung einfach vergessen und lieber versuchen, den Geruch zu bekämpfen. Schließe die Türen und versuche, den verschmutzten Ort einzuengen. Katzen haben in der Regel feste Toilettenplätze (jede einzelne einen eigenen). Stoffe, Tapeten, Teppiche, Holz solltest du, falls betroffen, am besten entsorgen. Sprich mit deinem Vermieter, wenn sie nicht dir gehören. Ansonsten: gut lüften und Geduld mitbringen. Wir hatten mal einen Kater mit Verdauungsproblemen. Es hat Kraft gekostet. Aber bald nach der Ursache war auch der Geruch weg, und der Kater ist noch da. Liegt neben mir, schnurrt und sagt dir liebe Grüße.
Sorry, du bist der Vermieter. Lese ich jetzt erst.
riecht sehr strak nach katzenurin, der gruch geht auch nach mehrmaliger Reinigung nicht weg, wer hafte?
Das kommt darauf an: Hast du als VM dem Vormieter als Katzenhalter und Schadensverursacher eine mängelfreie Rückgabe der Wohnung bescheinigt, scheidet dein nachträglicher Mängelbeseitigungsanspruch aus.
Ohne dementsprechendes Übergabeprotokoll bestünde der noch 6 Monate nach Rückgabe, wenn es sich um einen hier wörtwörtlich durch Duftreiniger verdeckten Mangel handelt.
Soweit zur Kostentragungspflicht der Mängelbeseitigung.
Unbeschadet dessen kann dein Nachmieter in jedem Fall diesen Mangel i. S. d. § 535 BGB, der unstreitig abweichend "zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand" besteht, wahlwesie von dir als seinem Vertragspartner beseitigt beanspruchen oder seinen MV n. § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB fristlos kündigen :-O
Meint: Du schuldest günstigstenfalls dauerhafte Mängelbeseitigung, etwa durch Austausch des Bodenbelags, ggf. der Tapeten und erforderlichenfalls Estrich- und Putzsanierung :-(
Und Mietminderung, gar Ersatzwohnung mit VP während des Bestehens und Behebung des Mangels.
G imager761
Sprich bitte den Vermieter an.
ICH bin der Vermieter und die Rechtsanwältin des Mieter behauptet, dieser hat nach Unterschrift unter der Abnahme damit nichts mehr zu tun
Sofern Sie es sträflich leichtsinnig verschwitzt haben, den Mief im Übergabeprotokoll zu erwähnen, wären Sei als Vermieter der "Gekniffene"!
Könnte ja sein, dass nach dem Auszug Sie selber oder Ihr "Kätzchen" da hin gemacht haben!?!
Wie wollen Sie denn da ohne schriftliches und vom Mieter durch seine Unterschrift anerkanntes Protokoll eine Beweis führen?
Guter Tip für die Zukunft: Meiden Sie Hunde- oder Katzenliebhaber als Mieter!
Das Mietrecht eröffnet Ihnen diese Chance!
Zur Antwort von ChristianLE habe ich schon diesen Kommentar geschrieben:
Dem kann ich, zum Glück für den Vermieter, widersprechen.
Wenn z. B. die Wände in der Wohnung vor der Übernahme neu gestrichen wurden, wenn stark riechende Reinigungsmittel verwendet wurden oder wenn einfach noch soviel anderer Geruch z. B. in alten Tapeten oder Teppichen steckte, konnte man den elenden Katzengestank nicht wirklich wahrnehmen bzw. zuordnen.
Wir hatten auch schon mal das Problem. Die Mieter hatten außer Katzen auch noch Chinchillas in Käfigen gehalten. Der Geruch der Chinchillas überlagerte erst mal alles. Wir waren froh dass die Mieter draussen waren und nahmen die Wohnung auch "besenrein" ab. Dann strichen wir alle Wände neu und reinigten nochmal alle Fußböden. Während Einzug der neuen Mieterin waren oft die Fenster und Türen offen und als alles bestens eingeräumt war und die neue Mieterin drin wohnte, nahm sie mehr und mehr den Gestank nach Katzenurin wahr. Wir konnten die betroffene Stelle lokalisieren. Es gelang uns schließlich, den Uringestank soweit zurück zu drängen, dass er nicht mehr wahrnehmbar war. Die Fußbodenleisten mussten aber komplett ausgestauscht werden. Ein betroffenes Stück davon haben wir in eine Plastiktüte gepackt und dicht verschlossen.
Zur späteren Gerichtsverhandlung nahmen wir die gut verpackte Leiste
mit und die Richterin wollte selbst mal dran schnuppern. Das Ergebnis
war sehr beeindruckend und am Ende auch maßgeblich.
Da hat sie völlig Recht: Das Rückgabeprotokoll bescheinigt deinerseits ja Mängelfreiheit und schliesst jedweden Forderungsanspruch gegen den Vormieter als Verursacher aus.
Der Irrtum in der Sache, das bekäme man mit Reinigungsmitteln schon hin, fiele dir an.
Darauf muss sich dein Mieter nun aber nicht verweisen lassen: Tatsächlichhat darf er aus Rrechtsgrund § 535 BGB die nachhaltige Sanierung und Renovierung der Mieträume beanspruchen.
Hier liegt der Fall nun völlig anders: Der VM hat bei Rückgabe Uringestank wahrgenommen, ihn aber im Protokoll in irriger Annahme, ihn durch Reinigung selbst beseitigen zu können, als Mangel unerwähnt gelassen und insofern mängelfreie Übergabe bescheinigt.
Hier wäre zu klären, ob es sich bei dem Uringestank um einen versteckten Mangel handelt, der bei Wohnungsabnahme nicht zu vernehmen war.
Wurde denn da etwas festgestellt?
Grundsätzlich würde ich der Anwältin deines Mieters aber Recht geben. Bei der Abnahme der Wohnung hätte man den Geruch doch wahrnehmen müssen, oder? Der verschwindet ja nicht kurz und kommt dann wieder.
Wenn im Übergabeprotokoll geschrieben steht, dass die Wohnung mängelfrei zurückgegeben wurde, dann stehen deine Chancen eher schlecht.
Dem kann ich, zum Glück für den Vermieter, widersprechen.
Wenn z. B. die Wände in der Wohnung vor der Übernahme neu gestrichen wurden, wenn stark riechende Reinigungsmittel verwendet wurden oder wenn einfach noch soviel anderer Geruch z. B. in alten Tapeten oder Teppichen steckte, konnte man den elenden Katzengestank nicht wirklich wahrnehmen bzw. zuordnen.
Wir hatten auch schon mal das Problem. Die Mieter hatten außer Katzen auch noch Chinchillas in Käfigen gehalten. Der Geruch der Chinchillas überlagerte erst mal alles. Wir waren froh dass die Mieter draussen waren und nahmen die Wohnung auch "besenrein" ab. Dann strichen wir alle Wände neu und reinigten nochmal alle Fußböden. Während Einzug der neuen Mieterin waren oft die Fenster und Türen offen und als alles bestens eingeräumt war und die neue Mieterin drin wohnte, nahm sie mehr und mehr den Gestank nach Katzenurin wahr. Wir konnten die betroffene Stelle lokalisieren. Es gelang uns schließlich, den Uringestank soweit zurück zu drängen, dass er nicht mehr wahrnehmbar war. Die Fußbodenleisten mussten aber komplett ausgestauscht werden. Ein betroffenes Stück davon haben wir in eine Plastiktüte gepackt und dicht verschlossen.
Zur späteren Gerichtsverhandlung nahmen wir die gut verpackte Leiste mit und die Richterin wollte selbst mal dran schnuppern. Das Ergebnis war sehr beeindruckend und am Ende auch maßgeblich.
Hier liegt der Fall nun völlig anders: Der VM hat bei Rückgabe Uringestank wahrgenommen, ihn aber im Protokoll in irriger Annahme, ihn durch Reinigung selbst beseitigen zu können, als Mangel unerwähnt gelassen und insofern mängelfreie Übergabe bescheinigt.
Es ist definitiv katzenurin und die Vormieterin hatte auch eine katze....es geht nur darum, das ich den Geruch nicht im übergabeprotokoll festgehalten habe, weil ich dachte, das er nach einer grundreinigung, auch mit spezialmitteln, ich ich für teures Geld gekauft habe, weggeht, was nicht der fall ist. jetzt will der Nachmieter die miete mindern, ich soll die böden austauschen und grundlegende sanierungsarbeiten durchführen sonst will er mich schadenersatzpflichtig machen etc......