Mietrecht - Muss der Teppich drin bleiben?
Bei Einzug lag in meiner Wohnugn ein 25-jahre alter Teppich, mit Rotweinflecken etc. Da mein Vermieter keinen Cent in die Wohnung investieren wollte, habe ich auf eigene Kosten den alten Teppich entsorgt und einen neuen verlegt. Nun zieh ich aus der Wohnung aus.
Muss ich meinen neuen Teppich umsonst in der Wohnung lassen? Oder durfte ich den alten entsorgen, da er schon 25-Jahre alt war und muss kein "Ersatz" dafür da lassen?
7 Antworten
Hast du eine möblierte Wohnung gemietet ?
In diesem Fall könnte der alte Teppich unter Umständen dazu gehört haben. Müsste aber dann im Mietvertrag auch als solcher eingetragen sein.
Ansonsten hat diesen Teppich vermutlich der Vormieter liegen lassen.
Der neue Teppich gehört auf jeden Fall dir.
Wenn Forderungen an dich gestellt werden, kontaktiere deine Privathaftpflichtversicherung und schildere den Fall.
Gruß N.U.
Ja, er muss drin bleiben. Für den Fußbodenbelag ist der Vermieter zuständig. Wenn du eine Wohnung mit Teppich gemietet hast und dir dieser nicht gefällt, hättest du den Vermieter auffordern müssen, einen neuen verlegen zu lassen. Da du dies auf eigene Faust gemacht hast, bist du jetzt angeschmiert. Der Vermieter hat Anspruch auf Rückgabe der Mietsache im ursprünglich vermieteten Zustand.
@Treudoofe Tomate,
den Unterschied zwischen Teppichboden und Teppich sollte dir doch bekannt sein.
Ein Teppich gehört immer zum Hausrat.
In § 535 BGB
Das steht kein Wort von Fußbodenbelag.
In § 535 BGB
Was genau bezieht sich da deiner Ansicht nach auf den Fußbodenbelag? Es gibt in Deutschland keine Vorschrift und kein Urteil, woraus hervorgeht, dass Mietwohnungen mit Bodenbelag zu vermieten sind!
In § 535 BGB
sorry - aber dieser Hinweis ist unsinnig.
Denn ein Teppich gehört immer zum Hausrat und ist kein Bestandteil des Gebäudes.
Was anderes wäre es bei einem verklebten Teppichboden.
Bei einer Möblierten Wohnung, sind die Möbel usw. im Mietvertrag aufgeführt, bzw. in einem Übernahmeprotokoll ersichtlich.
Gibt es denn eine Vereinbarung im Mietvertrag darüber oder einen Vermerk im Übergabeprotokoll vom Einzug?
Du hast den Teppich mitgemietet und hättest ihn - wenn überhaupt - nur in Rücksprache (und am besten mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters) entsorgen dürfen. Der Vermieter hat Anspruch auf Rückgabe der Wohnung mit Teppich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Wurde der Bodenbelag mitvermietet, ist der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet. Sobald die Böden abgewohnt sind, hat der Mieter Anspruch auf Verlegung eines neuen gleichwertigen Bodens. Aber: Hat der Mieter schon vor Mietvertragsabschluss Kenntnis davon, dass der vorhandene Teppichboden in einem mangelhaften Zustand und von hohem Alter ist, hat er gegen den Vermieter später keinen Anspruch auf Austauschs des Teppichbodens (Amtsgericht Wetzlar, Urteil vom 10.03.2009 - 38 C 736/08).
Handelte es sich um einen vollflächig und ggf. verklebten Teppichboden oder nur um einen Teppich auf vorhandenem Bodenbelag.
Wenn es nur ein Teppich war, den Du ausgelegt hast, würde ich diesen auch mitnehmen.
Falls der Vermieter wieder einen wenigstens "gleichwertigen" als Ersatz für den entsorgten haben will, würde ich einen ganz billigen, etwa gleich großen kaufen, etwas Schmutz verteilen und auch ein paar hübsche Rotweinflecken drauf machen und diesen in die Wohnung legen. Da findet sich bestimmt was.
Der Vermieter hat Anspruch auf Schadenersatz, insofern er ihn geltend macht. Es gilt allerdings der Grundsatz NEU FÜR ALT. Nach 25 Jahren + deine Mietzeit ist der Zeitwert Null. Also bist du m. E. raus.
Wichtig: Zeugen, Fotos etc. für/vom Zustand des alten Teppichs.
Alternative:
Ist denn der Teppichboden in deiner neuen Wohnung verwertbar?
Versuch mit dem V. dich zu einigen, dass er dir deinen Belag zu mindest 50% bezahlt
Ist denn der Teppichboden in deiner neuen Wohnung verwertbar?
Wenn es sich um einen Teppichboden handeln würde, hättest du recht.
Aber es handelt sich nur um einen Teppich.
Ist doch schon ein großer Unterschied, oder nicht!
Es steht nirgendwo zu lesen, dass es sich "nur" um einen Teppich handelt. So wie die Frage formuliert ist, könnte es sich auch um einen Teppichboden handeln.
und einen neuen verlegt.
so steht's in der Frage. Einen Teppich verlege ich nicht. Der Frager hat Teppich geschrieben, meint demnach (Zitat) einen Teppichboden (belag).
Wo steht das?