Kleingarten mündlich zugesagt?

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Entscheidend ist, ob hier ein Vertrag geschlossen wurde oder nicht. 

Ein Vertrag wird geschlossen durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Ob diese wirklich vorliegen, geht aus deiner Fragestellung nicht hervor. 

Die Vereinbarung, im April einen schriftlichen Vertrag zu machen, lässt eher darauf schliessen, dass eure Aussagen keine Willenserklärungen sondern eher Absichtserklärungen ohne rechtlichen Bindungswillen waren und der Vertragsschluss in den April verlegt werden sollte. Ob diese Vermutung zutrifft oder nicht, hängt maßgeblich von den tatsächlichen Aussagen ab. 

taschenfraul 
Beitragsersteller
 27.03.2016, 10:43

Ich hab gesagt ja den nehme ich dann meinte sie herzlichen Glückwunsch zum Garten und hat mir ein Zettwl gegeben wo drauf steht was ich bezahlen muss.

so gesehen habt ihr einen Vertrag, dass dieser nur mündlich ist ist dabei egal.

Von Verträgen kann normalerweise immer zurückgetreten werden, allerdings könnte dann der von dem du den Garten mieten/kaufen wolltest evtl Schadensersatz verlagen. z.B wenn er anderen Interessenten wegen deiner Zusage abgesagt hat.

Ich denke, dass, da bis zum Termin noch so viel Zeit ist und der Besitzer wohl nicht so auf seinen Rechten beharren wird, um dich da irgendwie zu verklagen, du nichts bezahlen musst o.Ä. . Du hast ja auch einen driftigen Grund, weßhalb du diesen Garten doch nicht kaufen kannst.

Ich bin zwar kein Experte, aber ich denke nicht, dass so ein Privatbesitzer großartig auf irgendwelche Rechte plädieren wird.

taschenfraul 
Beitragsersteller
 27.03.2016, 16:12

Ich habe eine Besichtigung durch den Kleingarten Verein gemacht da der Besitzer verstorben ist.

Kein Problem solange nichts unterschriebe ist.

eigentlich nicht

uneigentlich macht er es vielleicht