Austausch der Duschkabine durch den Vermieter

2 Antworten

Hallo,

da hat man als Mieter leider wenig Mitspracherecht, wenn der Vermieter einen Gegenstand der Mietsache in gngemessenem Funktions- / Qualitätsumfang instandsetzt oder tauscht.

Wichtig ist lediglich, was im Mietvertrag zur Ausstattung genannt wurde. Es wäre zwar eine Möglichkeit, mit dem Vermieter eine zuzahlungsvereinbarung zu treffen, wenn man etwas Besonderes im Austausch wünscht, aber das dürfte nun zu spät sein, weil die neue Duschkabine sowie die nötigen Umbauten bereits angefertigt wurden / bzw. erfolgten.

mfg

Parhalia

Wenn ein ganzes Element ausgtauscht werden muss, weil eine Reparatur unwirtschaftlich ist, müsst ihr euch schon damit begnügen, was der vermieter einbaut. Das ist seine Entscheidung. Wenn die neue Kabine funktional einwandfrei ist, habt ihr keine Einspruchsmöglichkeit.