Austausch der Duschkabine durch den Vermieter
Unsere Duschkabine ist defekt. Eine Rolle der Falttür ist herausgesprungen und ist nach Sichtung eines Fachmanns nicht so einfach wieder einzubauen. Die Hausverwaltung entschied dann den Austausch der Duschkabine, weil eine Reperatur angeblich zu teuer wäre. Die Duschkabine ist eine Spezialanfertigung mit Sondermassen.Die alte Duschkabine war daher schon teuer und sehr hochwertig mit Sicherheitsglas und in der Farbe weiss. Die Hausverwaltung versprach uns, eine gleichwertige Duschkabine anfertigen zu lassen und einzubauen. Wir wiesen nochmal darauf hin, dass wir wieder wie bisher eine weisse Duschkabine erhalten möchten. Nun wurde die neue Kabine angeliefert, die Monteure demontierten dei alte Duschkabine und wir erfuhren, dass eine Aluminiumfarbene Duschkabine angefertigt wurde. Als 2. Manko war die Duschkabine falsch vermessen worden und ist zu lang. Der Hausverwalter entschied nach langem hin und her mit den Monteuren, die falsch vermessen haben, dass die Dusche doch eingebaut werden soll und dafür der Fliesensockel umgebaut werden soll. Optisch wird es nicht schöner und nach Kundigmachung zur Duschkabine im Internet ist die alufarbene günstiger als die weisse. Der Hausverwaltung täte es angeblich Leid, uns nicht über die Farbauswahl informiert zu haben, aber jetzt ist die Dusche nun mal da und kommt trotzdem rein. Und günstiger wäre die alufarbene angeblich auch nicht als die weisse und generell wird nur noch alufarben eingebaut. Haben wir als Mieter gar kein Mitspracherecht, selbst wenn wir den Farbaufschlag selbst bezahlen würden, damit wir den gleichen Wohnkompfort behalten wie zuvor? MFG
2 Antworten
Hallo,
da hat man als Mieter leider wenig Mitspracherecht, wenn der Vermieter einen Gegenstand der Mietsache in gngemessenem Funktions- / Qualitätsumfang instandsetzt oder tauscht.
Wichtig ist lediglich, was im Mietvertrag zur Ausstattung genannt wurde. Es wäre zwar eine Möglichkeit, mit dem Vermieter eine zuzahlungsvereinbarung zu treffen, wenn man etwas Besonderes im Austausch wünscht, aber das dürfte nun zu spät sein, weil die neue Duschkabine sowie die nötigen Umbauten bereits angefertigt wurden / bzw. erfolgten.
mfg
Parhalia
Wenn ein ganzes Element ausgtauscht werden muss, weil eine Reparatur unwirtschaftlich ist, müsst ihr euch schon damit begnügen, was der vermieter einbaut. Das ist seine Entscheidung. Wenn die neue Kabine funktional einwandfrei ist, habt ihr keine Einspruchsmöglichkeit.