Kann unser Vermieter mir verbieten ins Waschbecken zu urinieren?
Unser Vermieter machte neulich eine Kontrolle unserer Wohnung. Dabei bemängelte er u.a., dass das Waschbecken im Badezimmer müffelt. Als ob jemand reingepinkelt hätte, meinte er. Und ja er hat recht. Ich weiß dass es manchmal stinkt aber es ist einfach Bequemlichkeit ins Waschbecken zu machen. Ich sagte dann wir wissen nicht warum es stinkt und er besorgte uns so einen Abflussreiniger. Ich will aber weiter ins Waschbecken machen und frage mich nun ob unser Vermieter mir das wirklich untersagen könnte wenn er es genau wüsste. Ich mach auch in die Dusche aber das macht ja eh jeder.
3 Antworten
Das ist kein bestimmungsgemäßer Gebrauch. Von daher kann er es tatsächlich verbieten. Nur lässt sich das kaum nachweisen.
Davon abgesehen ist es einfach nur eklig. 🤮🤮🤮
Wie eklig ist das denn? Wenn du schon ins Waschbecken pinkelst, kannst du es wenigstens jedes mal „danach“ gründlich reinigen! Besonders wenn ihr Besuch oder in dem Fall, eueren Vermieter, erwartet.
Wenn ihr schon im Bad keinen Wert auf Hygiene legt, möchte ich die restliche Wohnung gar nicht sehen!😷
Wie du meinst. Draußen hinpinkeln ist ekligen. Da riecht es jeder. Und wir riechen es schon kaum noch
Ooh, wie eklig! Andere trinken aus dem Waschbecken. Wenn ich mir jetzt vorstelle, Ihr seid zu zweit. Du schiffst ins WB und die andere Person trinkt aus dem WB....
Wenn man weiß, wie Urinale in Raststätten oder Gasthäusern "müffeln", möchte ich nicht bei Dir vor dem WB stehen und mich dort z. B. waschen. Es ist zwar richtig, dass am Ende alles im gleichen Kanal landet, aber schon vor dem Siphon ist eine gewisse Strecke, in der gerade am WB immer was hängen bleibt und dort setzt sich dann auch der Urin ab und logisch, dass das stinkt.
Natürlich könnte Dir der Vermieter das untersagen und gleichzeitig auf Deine Kosten spätestens bei Mietende Waschbecken und alle Abflussleitungen bis zum Wandanschluss austauschen lassen, denn natürlich ist es keinem Nachmieter zu zu muten, ein derart "riechendes" Waschbecken zu übernehmen. Selbst, wenn Du nichts riechst und Dein Vermieter meint, geht so, gibt es doch die feinen Näschen der Damen, die dann immer noch was riechen.
Eine Untersagung, an die Du Dich dann nicht hältst, kann immer noch zu einer fristlosen Kündigung führen.
Das wird ja immer noch schlimmer.
Ich wollte Dir doch nur klar machen, dass genauso, wie Du da hin pinkelst, wo man nicht hinpinkeln soll, jemand vielleicht noch was absurderes machen könnte.
Und fristlos kündigen kann er uns bestimmt nicht.
Du glaubst wohl mit Sohn habt Ihr einen besonderen Kündigungsschutz? Nein, ganz bestimmt nicht!
Bestimmungsgemäßer Gebrauch der Wohnung, wie jemand anderes schon schrieb. Dieser ist hier nicht gegeben. Abmahnung - Wiederholung - fristlose Kündigung!
Warum das eine Sachbeschädigung ist, habe ich Dir erklärt und warum sie eine bleibt, auch wenn Ihr das vielleicht mit viel Glück verstecken könnt, ist wohl auch logisch. Es könnte so kommen: Ihr zieht aus, Vermieter nimmt die Wohnung ab, Nachmieter beschweren sich über den Geruch. Der Vermieter lässt diesen genauer untersuchen und stellt fest, dass da jemand wohl oft reingepinkelt hat. Könnt nur Ihr gewesen sein und deswegen tauscht er alles aus und behält sich den Schadensersatz von der Kaution ein. Nur mal so zum Nachdenken für Dich, sofern Du dazu wirklich in der Lage bist.
Stinkt ja nicht für immer. Ausserdem kommt da bestimmt nicht die Polizei 🤣 Egal ich mache jetzt erst mal Abflussreiniger rein. Wenn das klappt habe ich die Lösung
Wenn es nicht hilft, könnte man immer noch die Plastikteile vom Waschbecken zum Wandanschluss austauschen.
Polizei kommt bestimmt nicht, aber der Vermieter könnte einen Gutachter beauftragen.
Wer trinkt aus dem Waschbecken??? Du meinst wohl aus dem Hahn und da mache ich ja nicht rein. Und selbst aus dem Hahn trinken wir nicht. Wir kaufen unsere Getränke im Supermarkt. Und fristlos kündigen kann er uns bestimmt nicht. Schon gar nicht weil wir bald ein Sohn haben