bei uns fehlen die schutzleiter in den steckdosen,kann ich die miete kürzen
wir hatten einen kabelbrand in der steckdose,dabei kam raus das in fast allen steckdosen die schutzleiter fehlen und im hauptsicherungskasten der fi-schalter erst bei 500 volt den stromfluss unterbrechen würde,wenn das wieder passiert.meine vermieterin lässt nichts machen obwohl die elektrik im haus völlig veraltet ist.heir sind nur 2-ädrige kabel in der wand..............................kann ich die miete kürzen ?
8 Antworten
Nein - eine veraltete, aber nach damaligen Stand korrekte Elektrik ist kein Grund die Miete zu kürzen. Zwar gibt es neue Vorschriften, doch die "alten" haben Bestandsschutz. Ein Grund für eine Kürzung kann nur dann vorliegen, wenn die vorhandene Elektrik zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme schon nicht nach Norm war. So war es bspw zulässig, wenn nur der Sicherungskasten selbst einen Schutzleiter hatte zur Zuleitung - so wie es bei uns der Fall war.
Wir hatten auch nur zwei Phasen (0,5Qmm²) in den Rohren, ein FI ist auch nur für ein Bad vorgeschrieben und nicht für die ganze Wohnung. Wie schon geschrieben wurde, es handelt sich um Millivolt und nicht Volt - was auch korrekt wäre, wenn dieser erst bei 500mV auslöst - sonst müsstest du alle 2 Minuten die Sicherungen wieder aktivieren.
Wer zuviel auf eine Steckdose hängt, der muss auch bei einer Elektrik nach den neuen Vorschriften mit Störungen rechnen. Bei uns waren es nur drei Zuleitungen für 4 Räume, Küche und Wohnzimmer lagen zusammen auf einer - so war Kochen und Waschen und gleichzeitig Fernsehen anhaben ein Risiko und die Steckdosen wurden warm und das Licht dunkler.
Ein Vermieter ist also nur dann angehalten die Elektrik auf den neusten technischen Stand zu bringen, wenn die vorhandene Elektrik zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme nicht den Vorschriften entsprach, Daraus ergibt sich, dass eine Mietminderung nicht zulässig wäre, da er nicht verpflichtet ist die Elektrik zu modernisieren - allerdings wäre dies im Rahmen des Brandschutzes anzuraten, er ist aber nicht verpflichtet. War die Elektrik seinerzeit so in Ordnung und entsprach den Vorschriften, dann ist die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand.
Korrektur - ein FI war in den 60er und 70er auch nicht vorgeschrieben, das gibts erst seit 84 und das auch nur in Neubauten. Klar macht ein FI ohne dritte Phase keinen Sinn.
Bei uns war er auch nur auf einen nachträglich eingebauten Heizstrahler geklemmt - zwar wirkungslos, aber er war eingebaut.
Da wir hier nicht wissen, wie der FI beim Fragesteller verbaut war, kann man nur weiter spekulieren und mutmaßen... weiter macht ein FI für die gesamte Wohnung wenig Sinn, das macht er nur dort, wo auch Fehlerströme auftreten können, was in normalen Wohnräumen eher weniger der Fall ist.
Ich habe bei uns die komplette Elektrik selbst saniert, der Vermieter hat die Materialkosten ersetzt. Schon deshalb, weil die zwei Monoblöcke der Stereo-Anlage je nach einem eigene Stromkreis verlangen bei einer Einschaltleistung von gut 3500 Watt. Abgenommen hat es mein Vater als Elektrikermeister... ohne Beanstandung
Die Elektrik befindet sich nicht in ordnungsgemäßem Zustand. So ist sie nicht nutzbar. Ein fehlender Schutzleiter ist ein MAngel, der sämtliche Schutzmaßnahmen an Elektrogeräten ausser Kraft setzt. Es kann z. B. eine Waschmaschine durch einen Isolationsfehler Spannung am Gehäuse anliegen haben. Und wenn es ein Stromkreis ist, der nicht durch einen FI abgesichert ist, liegt der erste, der sie anfasst, tot daneben. Wenn sie nicht freiwillig einsichtig ist, geh zum Mieterverein.
Ein fehlender Schutzleiter ist ein MAngel
Nein, jedenfalls nicht im Bestandsbau. Natürlich wäre ein Austausch dringend anzuraten, aber einen Sachmangel stellt das in dieser Form nicht dar.
Wenn sie nicht freiwillig einsichtig ist, geh zum Mieterverein.
Der wird ihr auch nichts anderes sagen.
FI Schutzschalter mit 2 adriger Installation war noch nie erlaubt, und geniesst deswegen keinen 'Bestandsschutz'
Korrekt. Hatte ich aber auch schon unter Deiner Antwort als Kommentar geschrieben gehabt. Und vom FI schrieb ich hier nicht, nur von den 2-adrigen Leitungen.
Der Kabelbrand ist ein Alarmzeichen dafür, dass entweder die Anschaltung der Steckdosen fehlerhaft ist bzw. die Verkabelung teilweise Mängel aufweist. Schon aus Versicherungsgründen wäre die Vermieterin gut beraten, die Elektrik vorsorglich auf Defekte prüfen zu lassen.
2-adrige Verkabelung ist in vielen Altbauten aus den 60er und 70er Jahren noch zu finden, und stellt für sich auch keinen Mangel dar (eine Nachrüstpflicht gibt es für den Bestand nicht). Das FI ist vermutlich für den Feuchtraum verschaltet, 500mA sind allerdings nicht OK, das wäre nur für Baustromkästen geeignet. 500mV passt.
LoL... ich hatte mal bei einer Renovierung aktive Leitungen gefunden, die waren noch mit Stoff isoliert - das Haus war von 1901....
Kenne ich. In unserem Landhaus BJ ca. 1870 waren die auch noch (bzw. schon, bedenkt man die Bauzeit!) installiert - und funktionierten samt Original-Porzellanisolatoren noch bis in die 1980er...
Einen Teil der stoffummantelten Kupferleitungen und der Isolatoren haben wir aus historischen Gründen aufgehoben; heute bekäme man alleine für die Kabel (massive gezogene Kupferadern) eine beträchtliche Summe Geld für das Altmaterial bezahlt.
Nein kürzen nicht es sei den deine Geräte gehen kaputt.
Du kannst deinen Vermieter drauf ansprechen das die das machen lassen aber dies kostet ne menge Geld
keine Schutzleiter in den Steckdosen und eine FI Schutzschalter?
Das war noch nie so erlaubt. Dahingehend entspricht die Anlaghe keinerlei ehemaligen oder ejtzt gültigen Vorschriften.
500 Volt . Ich denke Du meinst 500 MilliVolt.
Wenn eher mA
keine Schutzleiter in den Steckdosen und eine FI Schutzschalter? Das war noch nie so erlaubt
Stimmt. Ist auch essentiell völliger Unsinn. Es sei denn, das FI dient nur der Feuchtraumabsicherung, und genau dort liegen doch 3 Adern.
FI Schutzschalter und 2-adrige Installtion war noch nie erlaubt.